Wien (OTS) – Die Umwandlung der GESIBA in eine GmbH ist ein rein
gesellschaftsrechtlicher Formwechsel zur Stärkung von Governance,
Transparenz und Beteiligungscontrolling. Weder der soziale Auftrag
noch die Gemeinnützigkeit oder die Wohnbauleistung der GESIBA werden
dadurch verändert. Politische Einflussnahme auf Kosten der
Gemeinnützigkeit ist rechtlich ausgeschlossen.
Die Kritik der FPÖ entbehrt jeder sachlichen Grundlage und ist
angesichts der eigenen wohnbaupolitischen Vergangenheit besonders
unglaubwürdig. Gerade jene Partei, die auf Bundesebene gemeinsam mit
der ÖVP den skandalumwitterten BUWOG-Verkauf politisch zu
verantworten hatte und damit tausende öffentliche Wohnungen
privatisierte, sollte bei Fragen des gemeinnützigen Wohnbaus
Zurückhaltung üben. Während die FPÖ öffentliches Eigentum
verscherbelt hat, sichert Wien konsequent den Bestand gemeinnütziger
Wohnungen und investiert weiter in leistbaren Wohnraum.
„Die Umwandlung der GESIBA in eine GmbH ist ein sinnvoller und
notwendiger Schritt, um moderne Steuerungs- und Kontrollstrukturen
weiter zu stärken und maximale Transparenz sicherzustellen – ohne den
sozialen Auftrag der Gesellschaft anzutasten. Die Gemeinnützigkeit
bleibt selbstverständlich voll erhalten, ebenso der klare Fokus auf
leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum für die Wienerinnen und
Wiener. Dass ausgerechnet die FPÖ jetzt versucht, Verunsicherung zu
schüren, ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Jene Partei, die
gemeinsam mit der ÖVP den BUWOG-Ausverkauf ermöglicht hat und damit
öffentliches Eigentum privaten Interessen ausgeliefert hat, hat jede
Glaubwürdigkeit verloren, wenn es um den Schutz des sozialen Wohnbaus
geht. Wien geht den genau gegenteiligen Weg: mehr Kontrolle, mehr
Transparenz und eine klare Absicherung der Gemeinnützigkeit“, betont
Gemeinderat und Finanzausschussvorsitzender Christian Deutsch.
Wien ist international Vorbild für sozialen Wohnbau, weil rund
zwei Drittel der Menschen im geförderten bzw. sozialen Wohnbau leben
können. Die GESIBA ist dafür ein zentraler Pfeiler. Sie schafft und
verwaltet leistbaren, qualitätsvollen Wohnraum und stärkt damit
sozialen Zusammenhalt sowie die öffentliche Daseinsvorsorge. Auch
nach der Umwandlung in eine GmbH bleibt die Gemeinnützigkeit der
GESIBA uneingeschränkt gewährleistet.
Wiener Public Corporate Governance Kodex stärkt
Eigentümerkontrolle und Transparenz
Maßgeblich für die Umwandlung der GESIBA in eine GmbH ist der
Wiener Public Corporate Governance Kodex (WPCGK), der eine verstärkte
strategische Steuerung, klare Berichtspflichten sowie ein
konsequentes Beteiligungscontrolling durch die Eigentümerin Stadt
Wien vorsieht. Der WPCGK wurde bereits 2024 vom Gemeinderat
einstimmig zur Kenntnis genommen.
Gerade die strategische Steuerung der Gesellschaft sowie ein
umfassender Informationsfluss an die Eigentümer*innen sind klare
Vorgaben des Kodex. Die Umwandlung dient somit der weiteren
Professionalisierung und transparenten Kontrolle öffentlicher
Beteiligungen.
Die GESIBA bleibt jedenfalls als juristische Person
vollumfänglich bestehen und weiterhin eine gemeinnützige
Bauvereinigung. Sie unterliegt damit unverändert den strengen
Vorgaben des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG). Zentral ist
dabei insbesondere die gesetzlich verankerte Vermögensbindung: Das
Vermögen gemeinnütziger Bauvereinigungen ist dauerhaft und
ausschließlich für Zwecke des Wohnungs- und Siedlungswesens gebunden.
Ein „Ausverkauf“ oder eine Privatisierung nach dem Vorbild früherer
schwarz-blauer Bundesregierungen ist damit rechtlich ausgeschlossen.
(Schluss)