Bundesrat diskutiert Tätigkeitsberichte der Volksanwaltschaft für die Jahre 2025 und 2024

Wien (PK) – Die fortdauernden Krisen der letzten Jahre sowie
personelle und
budgetäre Engpässe halten den hohen Informations- und Beratungsbedarf
der Bevölkerung aufrecht, hält die Volksanwaltschaft in ihrem
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 fest (III-317 d.B. und III-920-
BR/2026 d.B.). Dieser und der Bericht für das Jahr 2024 standen in
der heutigen Bundesratssitzung auf der Tagesordnung. Beide wurden von
der Länderkammer einstimmig zur Kenntnis genommen.

Insgesamt wandten sich 2025 mehr als 23.000 Personen mit Anliegen
an die Ombudsstelle. In rund 16 % der abgeschlossenen Prüfverfahren
stellte sie Missstände in der Verwaltung fest. Besonders häufig
betrafen die Beschwerden die Bereiche Justiz, Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Inneres. Schwerpunkte bilden dabei unter anderem
Verfahrensverzögerungen und strukturelle Defizite im Justizbereich,
Versorgungslücken und Vollzugsprobleme in den Bereichen Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Pflege sowie Fragen des Asyl- und
Fremdenrechts und der Polizeiarbeit. Darüber hinaus dokumentiert die
Volksanwaltschaft ihre präventive Menschenrechtskontrolle, bei der in
67 % der überprüften Einrichtungen Mängel festgestellt wurden. Auch
hier verweist das Prüforgan auf strukturelle Probleme wie den
anhaltenden Personalmangel.

Grundsätzlich sei Österreich ein gut verwaltetes Land, wenngleich
ein Fünftel der an seine Organisation herangetragenen Beschwerden
berechtigt seien, hielt Volksanwalt Christoph Luisser im Bundesrat
fest. Ihm und seinen beiden Amtskolleginnen und -kollegen sei es
wichtig, auf die Menschen zuzugehen, was insgesamt 135 abgehaltene
Sprechtage im vergangenen Jahr belegen würden. Sowohl Luisser als
auch Volksanwältin Gabriela Schwarz gaben in ihren Wortmeldungen
Einblicke in Beschwerdefälle aus ihren Arbeitsbereichen.

Wenn sich Menschen mit berechtigten Anliegen an die
Volksanwaltschaft wenden würden, „haben wir einen langen Atem“,
unterstrich Gabriela Schwarz. Bei Missständen seien eine schnelle
Reaktion der Behörden sowie eine Entschuldigung für die Betroffenen
wichtig. Die Entwicklungen im Straf- und Maßnahmenvollzug bezeichnete
Schwarz als „schleichenden Prozess“ der vergangenen Jahre. Die
Volksanwaltschaft habe hier für alle Betroffenen – sowohl für
Insassen als auch für das Personal „ein offenes Ohr“. Die
Menschenrechte würden „nicht am Gefängnistor enden“, so Schwarz.

Berichte der Volksanwaltschaft als Grundlage für Reformen

Alle sich zu Wort gemeldeten Mandatarinnen und Mandatare zeigten
sich von der Arbeit der Volksanwaltschaft beeindruckt und dankten den
dort Tätigen für ihr Engagement zur Behebung von Missständen in der
Verwaltung.

Barbara Prügl (ÖVP/O) betonte, dass die Berichte und Empfehlungen
der Volksanwaltschaft eine wichtige Grundlage für Reformen und
Veränderungen seien. Diese zeige nicht nur Fehler auf, sondern sei
auch eine „Lösungswerkstatt“. Besondere Aufmerksamkeit benötige etwa
der Jugendstrafvollzug, wobei psychologische Betreuung vor Ort sowie
ein Schulbetrieb wichtig seien. Für Bundesratspräsident Markus
Stotter (ÖVP/T) ergeben sich aus den Berichten „klare Aufgaben“ für
Politik und Verwaltung. So müsse Barrierefreiheit überall gegeben,
Abläufe und Zuständigkeiten transparent sein und verlässliche und
sichere digitale Angebote zur Verfügung gestellt werden. Klara
Neurauter (ÖVP/T) sprach von einer „eindrucksvollen Leistungsbilanz“.
Besonders der Beschwerdezuwachs im Justizbereich sei „bedenklich“ und
Reformanstrengungen nötig.

Zentrales Thema in den Berichten sei der bundesweite
Personalmangel, unterstrich Sandro Beer (SPÖ/W). Beer plädierte etwa
für mehr Präventionsmaßnahmen und den Ausbau der Kinder- und
Jugendhilfe zur Vermeidung von jugendlichen Häftlingen. Bei aller
Kritik würden die Berichte aber auch positive Entwicklungen
aufzeigen. Dies sei etwa bei Entschädigungszahlungen an Betroffene
sogenannter ehemaliger „Taubstummenanstalten“ sowie bei der
Beseitigung der „Wochengeldfalle“ beim Kinderbetreuungsgeld der Fall.
Auch für Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) ergeben sich aus den Berichten
Handlungsanleitungen für die Politik. Diese betreffen etwa die
Linderung des Personalmangels in den verschiedenen Einrichtungen, die
Fokussierung auf Präventionsmaßnahmen sowie eine bessere Datenlage
und Kommunikation für gute Entscheidungen der Behörden.

Die Berichte seien „eine Spiegel unseres Rechtsstaates“ und
würden aufzeigen, wo dieser Risse bekomme, erklärte Werner Gradwohl (
FPÖ/St). Die Volksanwaltschaft schaue dorthin, wo andere wegsehen
würden. Während 2024 das Jahr vieler Einzelfälle gewesen sei, gehe
der Bericht für 2025 einen Schritt weiter – hin zur Systemkritik. Das
betreffe den Justiz- sowie den Sozial- und Pflegebereich, so der FPÖ-
Mandatar. Für Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) waren die aufgezeigten
Missstände im Justizbereich absehbar. Leider habe sich hier aufgrund
von Führungsversagen nichts zum besseren verändert.

Die Berichte der Volksanwaltschaft zeigten auf, wie der Staat mit
Menschen umgehe, deren Freiheit eingeschränkt ist, hielt Claudia
Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) fest. Menschenrechte dürften aber
nicht davon abhängen, ob gerade genug Personal zur Verfügung gestellt
werde, etwa in Pflege- und Altenheimen. Die Grünen-Mandatarin
bezeichnete die Volksanwaltschaft als „Frühwarnsystem für den
Rechtsstaat“, deren Signale es ernst zu nehmen gelte. Wer
Menschenrechte ernst nehme, müsse diese für Alle – auch für Menschen
mit Behinderung – gelten lassen, stieß Elisabeth Kittl (Grüne/W) in
dasselbe Horn. Budgetäre Kürzungen in diesem Bereich seien daher
„falsch und rückwärtsgewandt“. (Schluss Bundesrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.