Länderkammer: „Wohnschirm“ und Schulstarthilfe werden noch einmal um drei Jahre verlängert

Wien (PK) – Um Haushalte, die mit ihren Mietzahlungen in Rückstand
geraten sind,
vor einer Delogierung zu bewahren, hat die Regierung eine Novelle zum
Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz vorgelegt, die nach
dem Beschluss im Nationalrat nun heute auch den Bundesrat passiert
hat. Alle Fraktionen sprachen sich damit nicht nur für die
Verlängerung des sogenannten „Wohnschirms“ aus, sondern auch für die
Fortführung der Schulstarthilfe für Sozialhaushalte. Für beide
Leistungen sind für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils 28 Mio. Ꞓ
bzw. 15 Mio. Ꞓ budgetiert.

Der „Wohnschirm“ sei eine sinnvolle Maßnahme, sollte aber nur
österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zustehen,
bemängelte die FPÖ, die den Beschluss aber dennoch mittrug. Die
Grünen thematisierten die Abschaffung der geringfügigen
Zuverdienstmöglichkeit zum Arbeitslosengeld und forderten erneut eine
„faire und realitätsnahe“ Regelung. Ein von ihnen im Laufe der
Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag in dieser Frage fand keine
Mehrheit.

Ebenfalls von allen Parteien unterstützt wurde die Anpassung des
Bundespflegegeldgesetzes , die unter anderem eine Erweiterung der
Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege und legistische
Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus bringt. Ein von den
Freiheitlichen vorgelegte Entschließungsantrag, in dem die Ministerin
ersucht wird, eine unverzügliche externe Evaluierung sowie eine
interne Prüfung der Begutachtungspraxis der PVA in Auftrag zu geben,
wurde abgelehnt. In diesem Zusammenhang kündigte Sozialministerin
Korinna Schumann an, dass sie die Kritik sehr ernst nehme und
intensiv an Verbesserungen arbeite. Als erster Schritt sei geplant,
dass bei den Begutachtungsverfahren Vertrauenspersonen hinzugezogen
werden können.

ÖVP und SPÖ: Zielgerichtetes Programm zur Verhinderung von
Wohnungslosigkeit und zur Sicherstellung von Bildungschancen

Mit dem vorliegenden Gesetz leiste der Bund einen wichtigen
Beitrag dazu, dass Menschen ihre täglichen Ausgaben besser bewältigen
können, zeigte sich Sandro Beer (SPÖ/W) überzeugt. Ein zentraler
Bestandteil sei dabei der „Wohnschirm“, der eine zielgerichtete
Unterstützung der Betroffenen ermögliche und Wohnungsnot vermeiden
soll. Dies sei nicht nur aus sozialen Gründen relevant, weil
menschliches Leid verhindert werde, sondern auch aus
volkswirtschaftlichen Überlegungen. Laut Berechnungen der
Arbeiterkammer und der Wirtschaftsuniversität würde alleine eine
Delogierung dem Staat zwischen 30.000 Ꞓ und 50.000 Ꞓ kosten. Seit
März 2022 konnte fast 40.000 Personen geholfen werden, zeigte Beer
auf. Es sei daher richtig, dass der „Wohnschirm“, aber auch der
Schulstartfonds verlängert werden, schloss sich seine
Fraktionskollegin Bernadette Kerschler (SPÖ/St) den Argumenten an.
Die Regierung mache damit deutlich, dass sie für Zusammenhalt sowie
Armutsverhinderung stehe und Menschen, die sich in Notsituationen
befinden, auffange, hob Bundesrätin Verena Schweiger (SPÖ/W) hervor.

Die Stärke einer Gesellschaft zeige sich daran, wie sie mit den
Schwächsten umgehe, unterstrich Bundesrätin Johanna Miesenberger (
ÖVP/O). Es sei Aufgabe der Politik, all jenen zu helfen, die
unverschuldet in soziale Notsituationen geraten seien und oft
kurzfristig nicht mehr herauskommen würden. Mit den heute zur Debatte
stehenden Maßnahmen werde genau das getan, weil sie rasch und gezielt
bei den wirklich Bedürftigen ankommen. So habe sich etwa gezeigt,
dass der „Wohnschirm“ gut wirke, merkte Miesenberger an, denn damit
konnten etwa sehr vielen Alleinerziehenden geholfen werden. Sehr
positiv sei zudem, dass auch das Schulstartgeld für armutsgefährdete
Haushalte fortgeführt werde. Ihre Fraktionskollegin Barbara Prügl (
ÖVP/O) strich die präventive Wirkung des „Wohnschirms“ heraus, weil
damit zahlreiche negative Folgewirkungen vermieden werden könnten.
Ohne diese Maßnahme wären in den letzten Jahren über 13.000 Kinder
von Wohnungsverlust betroffen gewesen. Als Gründe für die Befristung
der Maßnahmen führte sie ins Treffen, dass vor allem in finanziell
schwierigen Zeiten Förderungen regelmäßig evaluiert und auf ihre
Treffsicherheit überprüft werden müssten.

FPÖ kritisiert Sozialleistungen für ausländische Staatsangehörige

Eine Verlängerung des „Wohnschirms“ sei sinnvoll, urteilte Markus
Steinmaurer (FPÖ/O), diese Maßnahme sollte aber vorrangig den
österreichischen Familien zugutekommen. Mittlerweile würde aber ein
großer Anteil der Sozialleistungen an ausländische Staatsbürgerinnen
und Staatsbürger gehen. Kritik übte er auch an den geplanten
Kürzungen beim Familienbonus, der auf eine Forderung der
Freiheitlichen zurückgehe und als eine Unterstützung für die
„arbeitenden Familien“ konzipiert worden sei. Generell forderte er
die Regierung auf, „endlich aktiv“ zu werden, da die Mieten noch
immer viel zu hoch seien und das tägliche Leben oft nicht mehr
leistbar sei. Nikolas Amhof (FPÖ/W) hielt es für unverständlich, dass
der „Wohnschirm“ auf einem Plakat mit einem Bild von einer Frau mit
Kopftuch beworben werde. Er hoffe, dass das nicht die Zukunftsvision
für die Entwicklung von Wien sein solle. Es sei aber schon jetzt
klar, dass die Wienerinnen und Wiener aufgrund des starken Zuzugs in
die Bundeshauptstadt große Probleme bei der Wohnungssuche hätten.
Dies führe dazu, dass die „arbeitende Wiener Bevölkerung die Mieten
für die Asylanten“ mitzahlen müsse. Zudem müssten die
Österreicherinnen und Österreicher mindestens sechs Jahre auf eine
Gemeindewohnung warten. Ein weiteres Problem bestehe auch darin, dass
die Entwicklung der Löhne nicht mit den Steigerungen bei den
Wohnkosten mithalten könne.

Grüne üben Kritik an geplanten Kürzungen bei den
einkommensschwachen Haushalten und an der Zuverdienstregelung zum
Arbeitslosengeld

Die heutige Novelle baue auf dem unter dem ehemaligen Minister
Rauch eingeführten „Wohnschirm“ auf, durch dessen Maßnahmen tausende
Menschen vor Wohnungslosigkeit bewahrt und zahlreichen obdachlosen
Personen eigene Wohnungen zur Verfügung gestellt worden seien,
unterstrich Elisabeth Kittl (Grüne/W). Schade sei jedoch, dass es nun
nicht mehr möglich sein werde, eine Unterstützung bei der Bezahlung
von Energiekosten zu erhalten. Für wichtig erachtete sie die
Fortführung der Schulpakete, von der bislang mehr als 50.000 Kinder
aus armutsbetroffenen Haushalten profitiert hätten. Ihre Fraktion
hätte sich jedoch gewünscht, diese Maßnahmen ohne Befristung zu
beschließen. Was das künftige Doppelbudget betreffe, so beklagte
Kittl, dass bei den Bezieherinnen und Beziehern von kleineren
Einkommen stark eingegriffen werde. Alle jene Personen, die weniger
als 2.500 Ꞓ im Monat verdienen, sollen nämlich in Hinkunft durch
höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit rund 500 Ꞓ pro Jahr zur
Kassa gebeten werden. Keinen Beitrag hingegen müssten die Millionen-
und Milliardenerben leisten, kritisierte Kittl mit Nachdruck. Einmal
mehr forderte sie zudem im Namen ihrer Fraktion weitere Ausnahmen vom
geringfügigen Zuverdienstverbot für Arbeitslose, wobei dies ihrer
Einschätzung nach insbesondere für den Kunst- und Kulturbereich sowie
den Pflegesektor wichtig wäre. Im Sinne „einer fairen und
realitätsnahen Regelung“ brachte Kittl auch einen
Entschließungsantrag ein, der jedoch keine Mehrheit fand.

Schumann: „Wohnschirm“ verhindert Wohnungslosigkeit und
Energieabschaltung

Sozialministerin Korinna Schumann machte darauf aufmerksam, dass
der „Wohnschirm“ ursprünglich 2026 ausgelaufen wäre. Sie sei daher
sehr froh darüber, dass in einer sehr schwierigen budgetären Lage
eine Verlängerung der Maßnahme sichergestellt werden konnte. „Damit
verhindern wir Wohnungslosigkeit und Energieabschaltung“, bekräftigte
sie. Auch die Aktionen „Schulstart klar“ und „Schulstart plus“
könnten fortgeführt werden, wodurch Kinder aus armutsbetroffenen
Familien zwei Mal 150 Ꞓ pro Jahr in Form von Gutscheinen erhalten. Im
vergangenen Jahr seien die Gutscheine zu über 90 % eingelöst worden,
berichtete sie. Die Ministerin nutzte zudem die Debatte, um auf den
geplanten Unterstützungsfonds für Alleinerziehende hinzuweisen, der
mit 35 Mio. Ꞓ dotiert sein soll. Bezüglich der Kritik der Grünen am
Doppelbudget entgegnete die Ministerin, dass es sich um einen sehr
ausgewogenen Haushaltsentwurf handle, bei dem die „breiten Schultern“
mehr als 50 % der Belastungen tragen werden.

Bundespflegegeldgesetz: Verbesserungen in den Bereichen
Qualitätssicherung und Datenlage

Bei der anschließenden Debatte über die Novelle zum
Bundespflegegeldgesetz ging Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ/St) auf
die Schwerpunkte des Entwurfs näher ein. Die Anpassungen würden ihrer
Meinung nach mehr Klarheit beim Angehörigenbonus bringen, die
Qualitätssicherung stärken und die Datengrundlage verbessern. Da
Pflegetätigkeiten noch immer überwiegend von Frauen erbracht werden,
brauche es aber noch zusätzliche Maßnahmen, um die pflegenden
Angehörigen zu unterstützen. Eine Lanze brach sie für die vielen 24-
Stunden-Betreuerinnen, die aus dem Ausland kommen, ihre eigenen
Familien verlassen und in Österreich unter schwierigsten Bedingungen
ältere Menschen versorgen würden. Claudia Arpa (SPÖ/K) hob
insbesondere die Bedeutung von niederschwelligen Versorgungsangeboten
hervor, wie sie etwa in Kärnten in Form der Pflegenahversorgung
umgesetzt werde. Diese kostenlose Maßnahme werde bereits von über 100
Gemeinden in Anspruch genommen und funktioniere sehr gut. Als
ehemaliger Sporttrainer sei ihm die Prävention sehr wichtig, betonte
Manfred Mertel (SPÖ/K), es sollten daher die Angebote für Kraft- und
Ausdauertraining, aber auch für das Gedächtnistraining für ältere
Menschen weiter ausgebaut werden.

Franz Ebner (ÖVP/O) begrüßte die Adaptierungen in den Bereichen
Qualitätssicherung und Datenerfassung. Was den seit 2023 bestehenden
Angehörigenbonus angehe, so betrage dieser 134 Ꞓ im Monat, wenn
bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Bisher konnten 16.000
Menschen davon profitieren. In Österreich würden noch immer rund 80 %
der Seniorinnen und Senioren von ihren eigenen Angehörigen betreut,
wobei 50 % der pflegenden Personen bereits selbst in Pension seien.
Eine gute Datengrundlage sei Voraussetzung dafür, dass Pflege gut
organisiert und auf Probleme schnell reagiert werden könne, meinte
Ernest Schwindsackl (ÖVP/St). Froh zeigte er sich über die klare
Regelung des Angehörigenbonus sowie die damit zusammenhängenden
Anspruchsvoraussetzungen. Außerdem werde die
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ausdrücklich dazu
ermächtigt, die zuständigen Entscheidungsträger zu informieren,
sobald eine Gefahr einer Unterversorgung drohe.

FPÖ fordert Pflegescheck und pensionsrechtliche Absicherung für
pflegende Angehörige

Ohne den Einsatz der pflegenden Angehörigen würde das System
zusammenbrechen, warnte Irene Partl (FPÖ/T), die die Novelle als
unzureichend einstufte. Auch wenn sie einige technische
Klarstellungen enthalte, so handle es sich dabei sicher nicht um
einen „großen Wurf“. Notwendig wären echte Fortschritte, wie etwa
eine umfassende finanzielle Absicherung der in der häuslichen Pflege
tätigen Personen. Es sollte vor allem die Arbeit jener Frauen
anerkannt werden, die im Sinne ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit
reduzieren, beruflich zurückstecken, ihre eigene Gesundheit gefährden
und dann noch mit geringeren Pensionen rechnen müssen. Derzeit würden
nur 16.000 Personen einen Angehörigenbonus erhalten, obwohl über
800.000 Menschen zu Hause gepflegt werden, zeigte Partl kritisch auf.
Die Unterstützungsleistung müsse daher deutlich ausgeweitet und
erhöht werden. Ebenso wie ihr Fraktionskollege Thomas Karacsony (
FPÖ/B) plädierte sie daher für die Einführung eines Pflegescheck-
Systems sowie für eine klare pensionsrechtliche Absicherung. Da jede
Maßnahme besser als ein Stillstand sei, werde die FPÖ die Novelle
unterstützen. Dennoch müsse klar gesagt werden, dass sie bei Weitem
nicht ausreiche, urteilte auch Karacsony. Man könnte sich etwa ein
Beispiel am Burgenland nehmen, wo unter freiheitlicher
Regierungsbeteiligung die Anstellung der pflegenden Angehörigen
ermöglicht worden sei. Dringenden Handlungsbedarf sah er bei der
Begutachtungspraxis, die immer wieder Anlass für Kritik gebe. Immer
wieder würden Betroffene erleben, dass der tatsächliche Pflegebedarf
nicht anerkannt werde. Sie seien dann gezwungen, den Rechtsweg zu
beschreiten, um zu ihrem Recht zu kommen, beklagte Karacsony, der
dazu auch einen Entschließungsantrag einbrachte.

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) sprach ebenfalls die
massiven Probleme bei Begutachtungen durch die PVA an, die von einer
durch das Institut Foresight durchgeführten Studie bestätigt worden
seien. Da es ein faires, transparentes und respektvolles Verfahren
brauche, werde sie dem Antrag der FPÖ zustimmen. Im Vordergrund müsse
dabei eine strukturelle Neuaufstellung des gesamten
Begutachtungswesens stehen. Da auch allen klar sei, wie wichtig die
Prävention sei, verstehe sie nicht, warum nun bei den Kuraufenthalten
und Vorsorgeprogrammen eingespart werden soll. Dies sei genau die
falsche Richtung, beklagte Hauschildt-Buschberger.

Schumann: Pflegeentwicklungskommission wird sich den zahlreichen
Herausforderungen widmen

Sowohl die in der Pflege tätigen Arbeitskräfte als auch die
pflegenden Angehörige seien die zentralen Stützpfeiler eines Systems,
in dem es große Herausforderungen gebe, konstatierte Sozialministerin
Korinna Schumann. Neben der demographischen Entwicklung stehe man
auch vor dem Problem, dass über 400.000 Personen unter einer
Doppelbelastung leiden würden, also sowohl arbeiten als auch pflegen
müssten. Da es in Zukunft nicht leichter werde, müssten alle Kräfte
gebündelt und voneinander gelernt werden. Ein wichtiges Gremium zum
Austausch darüber werde die Pflegeentwicklungskommission darstellen,
die „bereits mit Leben erfüllt“ worden sei. Das grundlegende Ziel
müsse es sein, die Menschen länger gesund zu halten, um
Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu vermeiden. Aus diesem
Grund setze ihr Ressort verstärkt auf Prävention, wie z.B. auf die
Einrichtung von Primärversorgungseinheiten für nicht-ärztliche
Berufe. Bezüglich der Begutachtungspraxis durch die PVA räumte
Schumann ein, dass sie die Kritik sehr ernst nehme und Verbesserungen
sowie mehr Transparenz anstrebe. (Fortsetzung Bundesrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.