Verfassungsausschuss berät über Scharia-Verbot und „Postenschieberei“

Wien (PK) – Abseits des von den Grünen beantragten neuen Bestellmodus
für die
Volksanwaltschaft hat sich der Verfassungsausschuss des Nationalrats
heute auch mit weiteren Oppositionsanliegen befasst. Unter anderem
berieten die Abgeordneten über die Forderung der FPÖ, sowohl im
Islamgesetz als auch im Bundesgesetz über das internationale
Privatrecht ein explizites Scharia-Verbot zu verankern. Zudem drängen
die Freiheitlichen auf ein schärferes Vorgehen gegen den „politischen
Islam“. Den Grünen geht es um die Verhängung von Strafen bei einer
Missachtung von Ausschreibungspflichten nach dem
Stellenbesetzungsgesetz. Eine Mehrheit für die Anträge gab es nicht,
die Koalitionsparteien wollen zu einem späteren Zeitpunkt erneut
darüber diskutieren.

Scharia-Verbot als Verfassungsbestimmung

Mit dem Gesetzesantrag zum Scharia-Verbot ( 419/A ) will FPÖ-
Abgeordneter Michael Schilchegger sicherstellen, dass die islamische
Rechtsordnung in keinem Fall in Österreich zur Anwendung kommen kann,
auch nicht auf Basis einer Vereinbarung oder eines Vereinsstatuts.
Alle entsprechenden Verträge und sonstigen Rechtsakte sollen nichtig
sein, erforderlichenfalls wäre das österreichische Recht anzuwenden.
Klassische Normen des islamischen Rechts seien mit den in Österreich
geltenden Grundwerten nicht vereinbar, argumentiert Schilchegger. Es
gelte, „den säkularen Rechtsstaat zu schützen“.

Ausgestalten will die FPÖ das Scharia-Verbot in beiden Fällen als
Verfassungsbestimmung. In Österreich gelte zwar der Grundsatz, dass
Vereinbarungen, die der österreichischen Rechtsordnung widersprechen,
ungültig sind, die Gerichte seien bei der Anwendung dieses
Grundsatzes aber „sehr vorsichtig“, hob Schilchegger im Ausschuss
hervor. So sei etwa auch der Bestand von Vereinbarungen, die eine
Ungleichheit von Mann und Frau als Basis haben, bestätigt worden. Es
brauche eine klare Botschaft, dass Österreich die Scharia ablehne,
bekräftigte er. Die Regierung sieht Schilchegger in dieser Frage
säumig: Trotz entsprechender Ankündigungen von Bundeskanzler
Christian Stocker gebe es nach wie vor keinen entsprechenden
Gesetzesentwurf.

SPÖ, NEOS und Grüne halten FPÖ-Antrag für nicht zielführend

Die Initiative der FPÖ stieß im Ausschuss allerdings auf wenig
positive Resonanz. Die Frage sei viel komplexer als die FPÖ
suggeriere, hielt etwa NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak fest. Im
Kern komme man mit dem Prinzip, wonach privatrechtliche Verträge
nicht gegen österreichische Rechtsnormen verstoßen dürfen, aus, ist
er überzeugt. Eventuell könnte es seiner Meinung nach aber sinnvoll
sein, in einfachen Gesetzen „klarere Aussagen zu treffen“. Ein
„Scharia-Verbotsgesetz“ hält er hingegen für wenig zielführend.

Auch Ausschussvorsitzende Muna Duzdar (SPÖ) kann den Vorschlägen
der FPÖ nichts abgewinnen. Es sei schon jetzt ausgeschlossen, dass in
Österreich „mittelalterliche Normen“ zur Anwendung kommen,
versicherte sie und warf der FPÖ vor, die Bevölkerung verunsichern zu
wollen und Falschinformationen zu verbreiten. Sie kenne keinen
einzigen Fall, in dem Gerichte den Grundsatz, dass privatrechtliche
Vereinbarungen nicht gegen die österreichische Rechtsordnung
verstoßen dürfen, nicht ordentlich umgesetzt oder gar Polygamie
mitgetragen hätten. Es gebe im Falle eines iranischen Paares nur die
Entscheidung, dass der Mann seiner Ex-Frau jenen Betrag zahlen müsse,
der seinerzeit für den Fall einer Scheidung vertraglich vereinbart
worden sei und von dem der Mann später nichts mehr wissen habe
wollen.

Als „absolut unnötig“ wertete Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka
Prammer das von der FPÖ geforderte Verbot. Problematische Normen
würden in Österreich ohnehin nicht zur Anwendung kommen,
argumentierte sie. So sei es in Österreich selbstverständlich nicht
möglich, Ehen mit mehreren Partnern zu schließen. Wenn eine Frau
Unterhalt einklage, müsse sie aber zu ihrem Recht kommen können.

Schilchegger führe die Diskussion wider besseren Wissens
„unjuristisch“, warf Prammer dem FPÖ-Abgeordneten vor. Schließlich
hätten Parteien in Österreich das Recht, privatrechtliche Verträge
nach fremden Rechtsnormen abzuschließen, wenn diese österreichischem
Recht nicht widersprechen. Dabei sei es „vollkommen egal“, wie eine
Rechtsordnung heiße. Letztendlich gehe es bei der Beurteilung immer
um Einzelfallentscheidungen.

FPÖ fordert Maßnahmen gegen den politischen Islam

Die FPÖ-Abgeordneten Harald Schuh und Michael Schilchegger haben
darüber hinaus ein größeres Moschee-Projekt der „Austria Linz
Islamische Föderation“ (ALIF) in Freistadt zum Anlass genommen, um
einmal mehr Maßnahmen gegen den „politischen Islam“ zu fordern. In
Form eines Entschließungsantrags ( 842/A(E) ) drängen sie unter
anderem auf einen besseren Datenaustausch zwischen den Behörden, ein
umfassendes Finanzierungsverbot für islamistische Einrichtungen, die
Einführung eines Hassprediger-Registers im Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetz sowie Nachschärfungen im Islamgesetz und im
Symbolegesetz. Ebenso gehören Maßnahmen zur Verhinderung von
„Umgehungskonstruktionen“ im Vereins- und Gesellschaftsrecht zum
Forderungskatalog.

Laut FPÖ-Antrag handelt es sich bei ALIF um eine anerkannte
Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (
IGGÖ) und Dachorganisation für 13 Moscheegemeinden. Schuh und
Schilchegger orten allerdings personelle und organisatorische
Verbindungen einzelner Funktionsträger zur Millî-Görüş-Bewegung und
befürchten den Aufbau eines „religiös-politischen Milieus“ sowie
„parallelgesellschaftlicher Strukturen“. Der Fall zeige, dass
Österreich bislang über kein ausreichend wirksames und geschlossenes
Instrumentarium verfüge, um gegen alle Erscheinungsformen des
politischen Islam vorzugehen, argumentieren sie.

Die FPÖ bekenne sich zur Religionsfreiheit, der Antrag richte
sich nicht gegen den Islam oder gegen Gläubige, versicherte Schuh im
Ausschuss. Wenn aber „heilige Bücher“ herangezogen würden, um
staatliche Strukturen zu schwächen oder den Staat zu verändern, müsse
man einschreiten. Als Lokalpolitiker sei er immer wieder mit dem
Thema konfrontiert, sagte Schuh und berichtete unter anderem von
Fällen, wo sich Väter weigerten, Lehrerinnen die Hand zu schütteln,
oder der Verbreitung eines Buches mit bedenklichen
Handlungsanweisungen für Frauen. Kritisch beurteilte Schuh außerdem,
dass bei ALIF türkisch Erstsprache sei und deutsch nur als
Zweitsprache angesehen werde. Rund um Moscheeeinrichtungen würde
überdies eine Kultur unterrichtet, die eine Integration erschwere,
warnte er.

ÖVP und SPÖ verweisen auf Verfassungsschutz und Regierungspläne

Seitens der SPÖ hielt Abgeordnete Selma Yildirim zur Initiative
fest, es stelle niemand in Abrede, dass es Probleme bei der
Integration gebe. In Österreich gebe es „zum Glück“ aber einen
funktionierenden Rechtsstaat und auch einen Verfassungsschutz, der
auf problematische Fälle hinschaue, sagte sie. Gleichzeitig warnte
Yildirim davor, „kulturell bedingte Probleme“ dem politischen Islam
oder Extremismus zuzuordnen und als demokratiefeindlich zu werten.
Wenn ein Mann einer Lehrerin nicht die Hand gebe, solle das nicht
Thema des Verfassungsschutzes sein, mahnte sie. Hier müsse man in
anderer Form reagieren.

Ihr Fraktionskollege Christian Oxonitsch warnte davor,
Religionsfreiheit in Frage zu stellen und wertete die „Zuspitzung“
des FPÖ-Antrags auf eine Religionsgesellschaft als „merkwürdig“.
Schließlich gebe es laut Bericht des Verfassungsschutzes viermal so
viel rechtsextremistische Taten wie islamistische. Im Bereich des
Vereinsrechts bestehe aber Verbesserungsbedarf, räumte er ein. Der
Verfassungsschutz beobachte Extremismen vieler Art, sagte auch SPÖ-
Abgeordnete Duzdar.

Wolfgang Gerstl (ÖVP) hob hervor, dass auch die Millî-Görüş-
Bewegung vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Es werde darauf
geachtet, dass Österreich nicht von demokratiefeindlichen Strömungen
„unterwandert“ werde, bekräftigte er. Einige Punkte des FPÖ-Antrags
sind ihm zufolge außerdem bereits in Arbeit: So stehe etwa die
Einführung eines europaweiten Hassprediger-Registers bereits im
Regierungsprogramm. Auch Verschärfungen im Islamgesetz sowie
Änderungen im Stiftungsrecht zur Verhinderung illegaler
Finanzierungskonstruktionen sind Gerstl zufolge geplant.

Grüne warnen vor Eingriffen in die Vereinsfreiheit

Einzelnen Punkten des Forderungskatalogs der FPÖ könnten die
Grünen durchaus zustimmen, sagte Agnes Sirkka Prammer. So klappe es
mit dem Datenaustausch zwischen den Behörden nicht immer, meinte sie.
Auch darüber, dass ALIF eine problematische Vereinigung sei, brauche
man nicht zu diskutierten. Der Staat würde das auch beobachten.
Prammer warnte allerdings vor überschießenden Reaktionen. Eingriffe
in die Vereinsfreiheit würden sich schließlich auf alle Vereine
auswirken. Zudem hat ihr zufolge die Größe einer Moschee nichts mit
der Frage zu tun, ob ein problematischer Verein dahinterstehe.

Grüne fordern Strafen bei Verletzung von Ausschreibungspflichten

Die Beratungen über die beiden Anträge der FPÖ wurden schließlich
ebenso vertagt wie jene über einen von Grünen-Abgeordneter Alma Zadić
eingebrachten Entschließungsantrag zum Stellenbesetzungsgesetz (
836/A(E) ). Insbesondere geht es Zadić darum, eine Missachtung der
Ausschreibungspflicht für Leitungsfunktionen in staatlichen
Unternehmen künftig zu sanktionieren. Damit will sie
„Postenschieberei“ im staatsnahen Bereich entgegenwirken.

In der Begründung des Antrags verweist Zadić auf wiederholte
Kritik des Rechnungshofs. Zudem berief sie sich im Ausschuss auf
mediale Berichte, denen zufolge es in der Stadt Wien systematisch
ohne Ausschreibungen zu Postenbesetzungen gekommen sei. Das sei
gesetzeswidrig, so Zadić, Sanktionen würden aber fehlen. Daher gelte
es, das Gesetz zu reparieren und „endlich“ Strafen vorzusehen.

Auch Werner Herbert (FPÖ) ortet ein Problem darin, dass es beim
Thema Postenbesetzungen keine Sanktionen gebe. Aus Sicht von Wolfgang
Gerstl (ÖVP) handelt es sich allerdings um ein Vollzugsproblem der
Stadt Wien. Der Bund sei nicht für den Vollzug der Stadt Wien
zuständig. Vielmehr sollten es die Grünen aus seiner Sicht mit dem
Antrag in der Wiener Landesregierung probieren. Zadić entgegnete, das
Thema betreffe sehr wohl ein Bundesgesetz zu Besetzungen im
staatsnahen Bereich.

Christian Oxonitsch (SPÖ) räumte im Hinblick auf Wien zwar ein,
er könne Fehler nicht ausschließen. Aber bei den medial berichteten
Fällen sei nachgewiesen worden, dass die Regelungen eingehalten
worden seien. Es handle sich außerdem vielfach um
Projektgesellschaften für ein bestimmtes Projekt, wo nachvollziehbar
sei, dass die Besetzung durch eine Mitarbeiterin oder einen
Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens stattfinde. Außerdem würden
selbige keinerlei zusätzliche Entgelte erhalten.

Johannes Gasser (NEOS) wies darauf hin, dass im Ministerrat ein
konkreter Fahrplan ausgearbeitet worden sei, um zu prüfen, ob es im
Ausschreibungsgesetz Verbesserungsbedarf gebe – etwa auch im Hinblick
auf Sanktionsmöglichkeiten. Anknüpfend an Oxonitsch meinte er aber,
im Bereich der Projektgesellschaften müsse man aufpassen, die
betrieblichen Anforderungen zu beachten und nicht „mit Kanonen auf
Spatzen“ zu schießen. (Schluss Verfassungsausschuss) gs/mbu