Wien (PK) – Österreich muss den auf EU-Ebene beschlossenen Asyl- und
Migrationspakt bis Mitte Juni in innerstaatliches Recht gießen. Für
das von der Regierung dazu vorgelegte Gesetzespaket hat der
Innenausschuss des Nationalrats bereits im April grünes Licht gegeben
(siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 315/2026 ). Nun hat der
Verfassungsausschuss auch den Weg für eine ergänzende
Verfassungsnovelle geebnet. Demnach soll die Volksanwaltschaft bzw.
eine von ihr eingesetzte Kommission die Einhaltung von Grundrechten
bei den neuen Grenzverfahren überwachen. Für den Gesetzesantrag der
Koalitionsparteien fehlt allerdings noch die nötige
Zweidrittelmehrheit im Plenum: Die Grünen halten das Vorhaben
grundsätzlich zwar für zielführend, äußerten im Ausschuss aber noch
Bedenken in zwei Punkten.
Neuerlich vertagt wurden die Beratungen über einen Antrag der
Grünen: Er sieht vor, den Bestellmodus für die Volksanwaltschaft
grundlegend zu ändern.
Neue Aufgaben für die Volksanwaltschaft
Mit der Verfassungsnovelle und begleitenden Änderungen im
Volksanwaltschaftsgesetz ( 765/A ) wollen ÖVP, SPÖ und NEOS
unionsrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung eines unabhängigen
Überwachungsmechanismus im Bereich des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) Rechnung tragen. Laut EU-Verordnung müssen
Drittstaatsangehörige, die unbefugt in die EU eingereist sind bzw.
ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen Asylantrag stellen,
künftig an der EU-Außengrenze – in Österreich also vorrangig an
Flughäfen – innerhalb von sieben Tagen überprüft werden. Wird jemand
im Inland ohne vorangegangenes Screening aufgegriffen, ist dieses
innerhalb von drei Tagen nachzuholen. Dabei geht es unter anderem um
die Feststellung der Identität, die Abnahme von Fingerabdrücken und
um Gesundheitskontrollen samt Prüfung der Schutzbedürftigkeit. Ziel
ist es, möglichst rasch zu entscheiden, ob der oder die Betroffene
einem Asyl- oder einem Rückkehrverfahren zuzuweisen ist. Die
unabhängige Überwachungsstelle – in Österreich also die
Volksanwaltschaft – soll dabei die Einhaltung der Grundrechte bzw.
weiterer unions- und völkerrechtlicher Vorgaben überwachen sowie die
Untersuchung mutmaßlicher Verstöße sicherstellen.
Damit die Volksanwaltschaft bzw. eine der von ihr eingesetzten
Kommissionen zur präventiven Menschenrechtskontrolle diese Aufgabe
wahrnehmen kann, sieht der Koalitionsantrag neben der Schaffung
verfassungsrechtlicher Grundlagen auch vor, im
Volksanwaltschaftsgesetz neue Einsichts- und Dokumentationsbefugnisse
zu verankern. Die Kontrollen sollen auch unangekündigt und vor Ort
erfolgen können. Inhaltliche Änderungen am Gesetzesentwurf wurden
vorerst nicht vorgenommen, ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter
Abänderungsantrag hat lediglich die Beseitigung eines redaktionellen
Versehens zum Inhalt.
Gespräche über Adaptierungen des Gesetzesentwurfs
Allerdings laufen derzeit Gespräche über weitere Adaptierungen
des Gesetzesentwurfs, wie die Vertreter der Koalitionsparteien im
Ausschuss betonten. Damit soll nicht zuletzt Rückmeldungen aus dem
durchgeführten Begutachtungsverfahren Rechnung getragen werden. „Wir
sind in diesem Bereich schon am Arbeiten“, versicherte Wolfgang
Gerstl (ÖVP) der Opposition. Laut Nikolaus Scherak (NEOS) und
Christian Oxonitsch (SPÖ) geht es insbesondere um die Frage der
Öffnungsklausel und die Ausstattung der Volksanwaltschaft mit
ausreichenden Ressourcen. Dem Koalitionsentwurf zufolge soll es
künftig einfachgesetzlich möglich sein, die Volksanwaltschaft mit
weiteren Aufgaben zu betrauen, was sowohl FPÖ als auch Grüne im
Ausschuss hinterfragten. „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“,
hielt Oxonitsch dazu fest.
Grundsätzlich halten es Gerstl, Oxonitsch und Scherak aber für
konsistent, der Volksanwaltschaft die Aufgabe der unabhängigen
Überwachungsstelle zu übertragen. „Sie wird das ausgezeichnet
machen“, zeigte sich Scherak überzeugt. Schließlich würden die
Kommissionen der Volksanwaltschaft auch in anderen Bereichen bereits
die Einhaltung von Grundrechten überwachen. Dass es auch bei
Grenzverfahren eine unabhängige Überwachungsstelle braucht, ist für
Scherak und Oxonitsch evident: Wenn man in einem menschenrechtlich
sensiblen Bereich Verfahren beschleunige, müsse auch die
menschenrechtliche Kontrolle sichergestellt sein, bekräftigten sie.
Grüne äußern Bedenken
Auch die Grünen sehen die Volksanwaltschaft aufgrund ihrer
Erfahrungen als „das richtige Organ“ für die Überwachung der neuen
Grenzverfahren, wie Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer erklärte. Ihr
zufolge können die Grünen dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form
allerdings nicht zustimmen. Zum einen vermisst Prammer Vorkehrungen,
um der Volksanwaltschaft die nötigen Ressourcen für die neue Aufgabe
bereitzustellen. Zum anderen hält sie es für „sehr problematisch“,
dass der Volksanwaltschaft künftig mit einfachem Gesetz weitere
Aufgaben übertragen werden könnten. Das würde es ermöglichen, die
Volksanwaltschaft „mit zusätzlichen Aufgaben zuzuschütten“, warnte
sie. Die dafür aufgewendete Zeit könnte dann für die bestehenden
Aufgaben fehlen. Die Idee des Koalitionsantrags sei richtig, aber
nicht gut umgesetzt, lautete in diesem Sinn das Fazit Prammers.
FPÖ lehnt Antrag grundsätzlich ab
Namens der FPÖ kündigte Michael Schilchegger an, dem
Koalitionsantrag nicht zuzustimmen. Die FPÖ lehne den Asyl- und
Migrationspakt der EU grundsätzlich ab, begründete er die Position
seiner Fraktion. Zudem sieht auch er es kritisch, dass es künftig
möglich sein soll, der Volksanwaltschaft mit einfachem Gesetz neue
Aufgaben zu übertragen. Das entspreche nicht dem System der
Bundesverfassung, sagte er. Gleichzeitig mahnte Schilchegger
ausreichende Ressourcen für die Volksanwaltschaft ein. Mit der
Bereitstellung von Budgetmitteln für eine neue Kommission ist es
seiner Meinung nach nicht getan, vielmehr brauche es auch zusätzliche
Mittel für einen Referenten im Hintergrund. Das sei wichtiger, als
eine neue Kommission einzurichten, die neue Aufgabe könnte auch eine
der bestehenden Kommissionen übernehmen.
Gesetzestechnische Änderungen bei Heimopferrenten
Mit dem Gesetzesantrag der Koalitionsparteien werden darüber
hinaus bestehende Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft im Bereich
der Heimopferrenten verfassungsrechtlich neu geregelt. Die Mitwirkung
der Volksanwaltschaft bzw. der von ihr eingerichteten
Rentenkommission bei der Behandlung entsprechender Anträge wird in
die Bundesverfassung integriert und die bisherige Sonderregelung im
Heimopferrentengesetz gleichzeitig ihres Verfassungsranges
entkleidet. Darüber hinaus enthält der Koalitionsantrag weitere
Anpassungen, etwa zur Klarstellung von Zuständigkeiten der
Volksanwaltschaft sowie zu vorgesehenen Möglichkeiten, Empfehlungen
zu erstatten.
Grüne urgieren neuen Bestellmodus für Volksanwaltschaft
Weiterhin in der Warteschleife bleibt eine von den Grünen
vorgeschlagene Verfassungsnovelle ( 199/A ), die einen neuen
Bestellmodus für die Volksanwaltschaft vorsieht. Es brauche ein
transparentes Auswahlverfahren für das Volksanwaltschafts-Trio,
argumentieren Olga Voglauer und Alma Zadić. Zwar soll der Nationalrat
weiterhin das letzte Wort haben, anstelle des bestehenden
Nominierungsrechts für die drei mandatsstärksten Parteien schlagen
die Grünen allerdings eine öffentliche Ausschreibung und die
Einrichtung einer parteipolitisch unabhängigen Auswahlkommission vor,
die eine erste Reihung der Bewerberinnen und Bewerber vornehmen soll.
Außerdem fordern sie ein öffentliches Hearing im Hauptausschuss des
Nationalrats sowie eine Zweidrittelmehrheit sowohl für die Erstellung
des Vorschlags im Hauptausschuss als auch für die endgültige Wahl
durch das Plenum des Nationalrats.
Derzeit würde die Volksanwaltschaft nach Parteifarben besetzt,
begründete Zadić im Ausschuss ihren Vorstoß. Das schadet nicht nur
dem Amt der Volksanwaltschaft, weil die Unabhängigkeit der
Volksanwälte und Volksanwältinnen in Frage gestellt sei, sondern
entspreche auch nicht internationalen Standards. Schließlich habe die
Volksanwaltschaft seit 2011 auch das Mandat einer „Nationalen
Menschenrechtsorganisation“ inne. Das Parlament solle sich bemühen,
jeglichen Anschein einer parteipolitischen Besetzung zu vermeiden,
mahnte sie.
Wenig Chance auf Umsetzung
Viele Chancen auf eine Umsetzung hat der Antrag allerdings nicht.
Der aktuelle Bestellmodus habe sich bewährt, waren sich Kira Grünberg
(ÖVP), Sabine Schatz (SPÖ) und Michael Tschank (FPÖ) im Ausschuss
einig. Die Volksanwaltschaft sei ein Hilfsorgan des Parlaments, daher
sei es naheliegend, dass die drei mandatsstärksten Parteien je einen
Volksanwalt bzw. eine Volksanwältin nominieren, argumentierten
Grünberg und Schatz. Ihnen zufolge ist künftig allerdings ein
verpflichtendes Hearing vorgesehen.
FPÖ-Abgeordneter Tschank betonte, dass bislang immer „untadelige“
Personen als Volksanwälte bzw. Volksanwältinnen bestellt worden
seien. Würde man dem Vorschlag der Grünen folgen, wäre das eine
„Entdemokratisierung“ des Bestellmodus, meinte er. Schließlich würden
Befugnisse des Parlaments an NGOs oder die Zivilgesellschaft
ausgelagert. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs