Wien (OTS) – „Die heutige beihilferechtliche Genehmigung der
Strompreiskompensation durch die EU-Kommission ist eine erfreuliche
Nachricht für die energieintensive Industrie in Österreich. Besonders
stromintensive und exportorientierte Branchen, wie die Eisen-, Stahl-
oder Aluminiumindustrie, die chemische Industrie oder die
Papierindustrie, sind gravierenden Standortnachteilen durch
international nicht wettbewerbsfähige Strompreise ausgesetzt“, so
Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV)
.
Das Instrument der Strompreiskompensation ist in zahlreichen EU-
Mitgliedsstaaten bereits seit Jahren als Schutz vor Abwanderung
etabliert und ermöglicht es Kosten aus dem Emissionshandel, die an
die Industrie weitergegeben werden, zu kompensieren. „Es handelt sich
somit nicht um einen Bonus, sondern um den Ausgleich von
Wettbewerbsnachteilen durch den europäischen Emissionshandel. Für
exportorientierte Volkswirtschaften wie Österreich ist die
Strompreiskompensation ein zentrales Standortinstrument, um am
Weltmarkt konkurrenzfähig zu bleiben“, betont Neumayer.
Die von der EU-Kommission genehmigten 900 Millionen Euro bis 2029
müssen vollumfänglich genutzt und die Strompreiskompensation
unbürokratisch implementiert werden.
Neumayer abschließend: „Der nächste dringend notwendige Schritt
ist die im Rahmen der Industriestrategie angekündigte Einführung
eines Industriestrompreises, der noch weiter in die industrielle
Breite wirkt und damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich
sichert.“