Wien (OTS) – „Ende März 2026 haben wir die Umsetzung des Asylpakts
und damit die
größte Fremdenrechtsnovelle der vergangenen Jahrzehnte im Ministerrat
beschlossen“, sagte Innenminister Gerhard Karner. „Durch das
Mobilitätsabkommen mit Usbekistan setzen wir einen nächsten Schritt
und schaffen die Voraussetzungen für die konsequente Umsetzung von
Abschiebungen – als Teil einer harten und gerechten Asylpolitik.“
„Als Bundesregierung haben wir das gemeinsame Ziel, irreguläre
Migration zu bekämpfen“, betont Außenministerin Beate Meinl-
Reisinger. „Dafür braucht es vor allem auch starke Partnerschaften
nach außen. Mit Mobilitätsabkommen wie diesem schaffen wir die
Rahmenbedingungen, um rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent
umzusetzen und auch in der Praxis für eine geordnete
Migrationspolitik zu sorgen.“
Jörg Leichtfried, Staatssekretär im Innenministerium, sagt:
„Migration lässt sich nicht national lösen – sie braucht klare Regeln
und eine starke Zusammenarbeit. Unser Anspruch ist klar: wir wollen
ordnen statt spalten. Gleichzeitig gilt: effizienter Grenzschutz muss
und wird Hand in Hand mit der Achtung der Menschenwürde gehen.“
Harte und gerechte Asylpolitik als Teil der
Regierungsübereinkommens
Durch die Bundesregierung wurden im vergangenen Jahr zahlreiche
Maßnahmen gesetzt, um die illegale Migration weiter gegen Null zu
drängen. Das entspricht den klar formulierten Zielen des
Regierungsprogramms und wird unter anderem durch das Aussetzen des
Familiennachzugs und die Weiterentwicklung des Grenzschutzkonzepts
sichtbar. Erst Ende März 2026 wurde die Umsetzung des Asylpakts und
damit die größte Fremdenrechtsnovelle der vergangenen Jahrzehnte im
Ministerrat beschlossen.
Mobilitätsabkommen mit Usbekistan
Innenminister Gerhard Karner und Außenministerin Beate Meinl-
Reisinger werden nächste Woche zu bilateralen Arbeitsgesprächen und
zur Unterzeichnung des Mobilitätsabkommens nach Usbekistan reisen.
Das Ziel des Mobilitätsabkommens ist die Etablierung einer
umfassenden Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern unter anderem zur
Bekämpfung der illegalen Migration, krimineller Schlepperbanden und
des Menschenhandels. Wesentlicher Teil ist die Kooperation zur
Umsetzung von Abschiebungen, aber auch der Durchbeförderung von
abzuschiebenden Personen in ihr Heimatland. Darüber hinaus wollen
beide Länder auch im Bereich des Grenzschutzes und beim Kampf gegen
gefälschte Reisedokumente enger kooperieren. Gleichzeitig soll das
Abkommen den Austausch zu Möglichkeiten der Mobilität von
Fachkräften, Studierenden oder Forscherinnen und Forschern
verbessern.