Linz (OTS) – Eine falsche Pflegegeldeinstufung erschwert den Zugang
zu vielen
nötigen Unterstützungen für die Menschen mit Pflegebedarf selbst,
aber auch für ihre pflegenden Angehörigen. Folgen einer zu niedrigen
Pflegegeldeinstufung sind oft: kein Platz in Alten- und Pflegeheimen
für die Betroffenen (Zugang erst ab Pflegestufe vier), kein Zugang
zum Angehörigenbonus und zum Pflegekarenzgeld, Selbst- und
Weiterversicherung für pflegende Angehörige, außerdem wird die
Förderung für 24-Stunden-Betreuung erschwert. „ Eine falsche
Pflegegeldeinstufung hat vielfach auch nachteilige Auswirkungen auf
den Zugang zu Sozialleistungen “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
73.409 Menschen bezogen vergangenes Jahr in Oberösterreich
Pflegegeld. Eine AK-Studie zeigt, dass die Einstufung nicht immer
transparent und oft zu gering ist. Die Arbeiterkammer OÖ hat alleine
im Jahr 2025 599 Pflegegeld-Fälle vor Gericht gewonnen.
In unserem Bundesland sind rund 20 Prozent aller
Arbeitnehmer:innen und rund 19 Prozent aller Arbeitslosen pflegende
Angehörige. Bis zu 167.000 AK OÖ-Mitglieder vereinen Beruf und
Angehörigenpflege in unterschiedlichem Ausmaß, reduzieren Stunden
oder scheiden aus dem Erwerbsleben aus, oft verbunden mit
finanziellen und gesundheitlichen Folgen.
In Österreich gibt es zahlreiche Angebote, die es erleichtern,
Beruf und Angehörigenpflege zu vereinbaren. Häufig sind Leistungen
wie Pflegekarenzgeld und -zeit (Pflegestufe drei, Ausnahme bei
Kindern und Menschen mit Demenz bereits Pflegestufe eins), aber auch
der Heimplatz oder der Angehörigenbonus (beides Pflegestufe vier) an
eine Mindestpflegegeldstufe gekoppelt.
Die AK-Studie zur PVA-Begutachtungspraxis zeigt die Folgen auf,
wenn der Pflegegeld-Antrag abgelehnt wird oder eine zu niedrige
Pflegegeldstufe bewilligt wird. 71 Prozent der Angehörigen übernehmen
deshalb die Pflege selbst, 43 Prozent mussten auf Erspartes
zurückgreifen, um Hilfe zu holen und 27 Prozent konnten keine
professionelle Hilfe bezahlen.
Forderungen:
– Es braucht einen respektvollen Umgang mit Antragsteller:innen im
Rahmen der Begutachtungen.
– Es braucht eine standardmäßige, umfassende Begutachtung sowie die
verpflichtende Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und
Befunde.
– Es braucht eine standardmäßige, nachvollziehbare Begründung von
ärztlichen Entscheidungen inklusive der automatischen Zustellung
sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten sowie einer
Einspruchsmöglichkeit.