Wien (PK) – Im Gesundheitsausschuss des Nationalrats machten FPÖ und
Grüne heute
mit Entschließungsanträgen auf „dringenden Reformbedarf“ im
medizinischen Sachverständigenwesen aufmerksam. In der Debatte
bestand Einigkeit darüber, dass Handlungsbedarf bestehe. Abgeordnete
der Regierungsfraktionen verwiesen auf einen bereits von ihnen
eingebrachten Initiativantrag zu diesem Thema, der dem
Sozialausschuss zugewiesen wurde, und vertagten die
Entschließungsanträge der Oppositionsparteien.
Ebenso vertagt wurden ein FPÖ-Antrag, mit dem die Freiheitlichen
ein „fachlich kompetentes und parteipolitisch unabhängiges Management
in der österreichischen Sozialversicherung“ forderten sowie eine
Initiative der Grünen zur Einführung eines „transparenten Pestizid-
Monitorings“.
Neuregelung von medizinischen Begutachtungen gefordert
Eine Studie der Arbeiterkammer habe Probleme bei PVA-
Begutachtungen aufgezeigt und es brauche rasche Änderungen auf
mehreren Ebenen im medizinischen Sachverständigenwesen, forderten die
Grünen. Denn es gehe um die Frage des Umgangs mit Menschen, die auf
Begutachtungen angewiesen seien, betonte Ralph Schallmeiner (Grüne)
und unterstrich, dass die Menschenwürde gewahrt werden müsse und es
zu keiner Herabwürdigung der Betroffenen kommen dürfe. Er betonte die
Dringlichkeit und sagte, dass das Thema keinesfalls ignoriert werden
dürfe.
Mit einem Entschließungsantrag sprach sich seine Fraktion unter
anderem für eine gemeinsame Stelle für alle gesundheitlichen
Begutachtungen sowie Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung,
des AMS, des SMS (Sozialministeriumservice) und anderer betroffener
öffentlichen Einrichtungen aus, wobei die Gutachten dann für alle
Institutionen bindend sein müssten. Weiters müsste ein fachlicher
Prüf- und Qualitätssicherungsbeirat eingerichtet werden, der vor
allem klare und transparente Qualitätsstandards für medizinische
Sachverständige vorgebe. Auch sollte im Rahmen einer systematischen
Qualitätssicherung die regelmäßige Ausbildung und Fortbildung von
Gutachterinnen und Gutachtern gewährleistet werden. Durch die
Schaffung einer nicht verlängerbaren Entscheidungspflicht von sechs
Monaten könne zudem sichergestellt werden, dass Anträge rascher
erledigt werden ( 788/A(E) ).
Auch nach Ansicht der Freiheitlichen müsse eine grundlegende
Reform hin zu einem „fairen, transparenten und nachvollziehbaren
Begutachtungssystem inklusive einer echten und weisungsfreien
Schlichtungsstelle“ das Ziel sein. Mit einem Entschließungsantrag
sprach sich die FPÖ dafür aus, die Begutachtungspraxis der PVA sowohl
durch das Ministerium zu prüfen als auch extern zu evaluieren. Dem
Nationalrat sollte dann dazu ein Bericht vorgelegt werden ( 862/A(E)
).
Handlungsbedarf sahen auch Romana Deckenbacher (ÖVP) und Rudolf
Silvan (SPÖ). Silvan sagte, dass schon „viel auf den Weg gebracht
worden“ sei. Er verwies auf einen in der Vorwoche von den
Regierungsfraktionen eingebrachten Initiativantrag, der dem
Sozialausschuss zugewiesen wurde. Dieser ziele darauf ab, bei allen
medizinischen Begutachtungen der PVA die Mitnahme einer
Vertrauensperson zu ermöglichen. Zudem sei im Regierungsprogramm
vorgesehen, dass es nur eine Begutachtungsstelle für
Leistungsansprüche (AMS, SMS, PVA, SVS, AUVA) geben solle.
Bei dem von den Regierungsfraktionen in der Vorwoche
eingebrachten Initiativantrag könne es sich nur um eine
„Trägerrakete“ handeln, kritisierte Ralph Schallmeiner (Grüne). Denn
der Antrag enthalte aus seiner Sicht nur „das unterste Minimum“
dessen, was man machen könne. Er erwarte sich, dass der
Initiativantrag vor der Beschlussfassung noch mit mehr Inhalt
„befüllt werde“, so Schallmeiner.
Verena Nussbaum (SPÖ) verteidigte den Initiativantrag der
Regierungsfraktionen. Dieser sei wichtig, um „rasch handeln“ zu
können, sagte sie und führte aus, dass ein Beschwerdemanagement nicht
in so kurzer Zeit umgesetzt werden könne. Ein solches müsse erst
ausgearbeitet werden, so Nussbaum.
„Kompetentes“ Management für Sozialversicherungen
Mit einem Entschließungsantrag kritisierte die FPÖ außerdem die
jüngste Sozialversicherungsnovelle. Mit dieser sei den Mitgliedern
der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger ihrer Meinung
nach ein „De-facto-Blankoscheck für verantwortungsloses Handeln“
ausgestellt worden.
Die betreffenden Funktionärinnen und Funktionäre müssten für
Fehlentscheidungen, die in Verwaltungsstrafen münden, nicht mehr
persönlich geradestehen, bemängelt die FPÖ im Antrag. Die
Freiheitlichen drängen auf eine generelle Reform bei den
Sozialversicherungen inklusive einer Abkehr vom Prinzip der
Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung sei „ein Relikt des 20.
Jahrhunderts“ und diene primär der parteipolitischen Einflussnahme
und der Versorgung von Kammerfunktionärinnen und -funktionären,
argumentiert sie. Statt auf Basis von Fachwissen würden
Verwaltungsräte nach politischem Proporz besetzt. Komplexe
Managementaufgaben wie die Verwaltung von „Milliardenvermögen“ würden
aber hauptverantwortliche Spezialistinnen und Spezialisten erfordern.
Laut FPÖ-Antrag sollten daher die Verwaltungskörper durch ein
„fachlich kompetentes und parteipolitisch unabhängiges Management“
ersetzt werden, welches eine „sparsame, wirtschaftliche und
rechtskonforme Verwaltung“ gewährleiste ( 863/A(E) ).
Keine Unterstützung für den Antrag gab es von den Grünen. Denn
bei der entsprechenden Sozialversicherungsnovelle handle es sich um
den gesetzlichen Rahmen, der erst kürzlich in dieser Form geschaffen
wurde, argumentierte Ralph Schallmeiner (Grüne). Verena Nussbaum (SPÖ
) hielt gegenüber den Freiheitlichen fest, dass die FPÖ zwar gerne
„schwarz-roten Proporz“ kritisiere, selbst aber auch Funktionärinnen
und Funktionäre in verschiedensten Gremien habe. Peter Wurm (FPÖ)
meinte dazu, dass seine Fraktion „keinen Sumpf“ wolle, sondern für
„klare Strukturen“ eintrete. Als „sehr vage“ hinsichtlich der
geforderten Unabhängigkeit sah Romana Deckenbacher (ÖVP) den Vorstoß
der Freiheitlichen und stellte den Vertagungsantrag.
Grüne für transparentes Pestizid-Monitoring als
Präventionsmaßnahme
Die umwelttoxischen Auswirkungen und potenziell schädlichen
gesundheitlichen Folgen von Pestizidbelastung thematisierten die
Grünen mit einem Entschließungsantrag ( 835/A(E) ). Der Rechnungshof
habe laut Antrag in einem aktuellen Bericht kritisiert, dass weder
das Landwirtschaftsministerium noch das Gesundheitsministerium einen
Überblick über die durch Pflanzenschutzmittel verursachten
gesundheitlichen Auswirkungen habe. Ralph Schallmeiner (Grüne)
bemängelte diese Datenlücke und forderte die Einrichtung einer
Pestizid-Anwendungsdatenbank, in die sämtliche Pestizid-Anwendungen
zeitnah verpflichtend eingetragen werden sollen.
Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) bezeichnete das Anliegen
der Grünen als „grundsätzlich richtig“. Allerdings wäre eine Pestizid
-Anwendungsdatenbank, wie von den Grünen gefordert, ein neues
Bürokratiemonster – und solche gebe es schon genug, meinte sie.
Dem Vorstoß der Grünen „sei viel abzugewinnen“, meinte Margreth
Falkner (ÖVP). Sie verwies unter anderem auf EU-Abstimmungen zu
diesem Thema, die abgewartet werden sollten, um Doppelgleisigkeiten
zu vermeiden und stellte den Vertagungsantrag. (Schluss
Gesundheitsausschuss) bea