Wien (PK) – Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde heute im
Gesundheitsausschuss
eine Novelle zum Organtransplantationsgesetz (OTPG) beschlossen, die
rechtliche Klarstellungen sowie eine Verschärfung der Regelungen über
Werbe- und Gewinnverbote bringt. Damit sollen unlautere
Geschäftspraktiken von sogenannten Organtourismusunternehmen und
Vermittlungsplattformen, die ihre Leistungen auch in Österreich über
das Internet anbieten, unterbunden werden.
Weniger Einigkeit gab es bezüglich der zukünftigen Gestaltung des
Gesundheitswesens. Auf der Grundlage des halbjährlichen
Monitoringberichts der Finanzzielsteuerung sowie zahlreicher
oppositioneller Entschließungsanträge wurde sehr lange über die
einzelnen Standpunkte und Forderungen der Parteien diskutiert, die
von einer Finanzierung und Steuerung aus einer Hand, grundlegenden
Strukturreformen, dem Impfen in Apotheken bis hin zur medizinischen
Versorgung von Asylsuchenden reichten. Besonders kritisch beurteilten
die Abgeordneten der Grünen und der FPÖ die vor Kurzem erfolgten
Leistungskürzungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Was die Planungen zum Doppelbudget angeht, so konnte
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig noch nichts Näheres zu
den Änderungen im Gesundheitsbereich sagen. Es sei vorerst ein Rahmen
von 5 Mrd. Ꞓ als Einsparungsziel festgelegt worden, die
Feinabstimmungen mit den Ressorts würden nun aber erst beginnen.
Allerdings habe man mit dem Gesundheitsreformfonds in der Höhe von
500 Mio. Ꞓ rechtzeitig vorgesorgt, um in wichtige Bereiche wie den
Ausbau von Primärversorgungseinheiten, die Frauengesundheit oder in
die Prävention investieren zu können.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht mit den Stimmen von ÖVP,
SPÖ, NEOS und Grünen zur Kenntnis genommen und gilt somit als
enderledigt; der FPÖ-Antrag auf Nicht-Enderledigung wurde nur von den
Freiheitlichen und den Grünen unterstützt und fand daher keine
Mehrheit. Die ebenso im ersten Teil des Ausschusses behandelten
Initiativen der Opposition wurden mehrheitlich vertagt.
Organtransplantationsgesetz sieht strengere Werbe- und
Gewinnverbote vor
In der Novelle zum Organtransplantationsgesetz (OTPG) wird
explizit festgeschrieben, dass Werbungen für den Organverkauf im
engeren Sinn sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der auf
Gewinn ausgerichteten Vermittlung von Organen nicht zulässig sind.
Rechtsgeschäfte, die dagegen verstoßen, seien als nichtig zu
betrachten. Bisher galt nur, dass Werbungen für den Bedarf an Organen
oder deren Verfügbarkeit keine Bezugnahme auf finanziellen Gewinn
oder vergleichbare Vorteile enthalten dürfen.
Weiters wird festgelegt, dass nicht nur die Organe selbst,
sondern auch deren Vermittlung kein Gegenstand von gewinnorientierten
Rechtsgeschäften sein dürfen. Im Sinne der Rechtssicherheit wird
zudem klargestellt, dass die wissenschaftliche Untersuchung bzw.
Beforschung von ursprünglich für Transplantationszwecke entnommenen
Organen, die aber dann nicht mehr verwendbar sind, zulässig ist ( 475
d.B. ).
Verena Nussbaum (SPÖ) zeigte sich froh über die Anpassung des
Gesetzes, da es „beängstigende Entwicklungen“ im Bereich der
Vermittlung von Organen gebe. Es sei daher wichtig, dass jeder
Anschein von Kommerzialisierung vermieden werde. Überdies komme es zu
einer Klarstellung, was die wissenschaftliche Forschung betrifft.
Diesen Aspekt hob auch Christoph Pramhofer (NEOS) hervor.
Grundsätzlich denke er, dass der Bereich der Organtransplantationen
in Österreich gut aufgestellt sei, da die betroffenen Patientinnen
und Patienten im Durchschnitt binnen eines Jahres ein Spenderorgan
erhalten würden.
Ulrike Königsberger-Ludwig dankte für die einstimmige
Unterstützung der Novelle, die wichtige Klarstellungen vornehme. Das
von Ralph Schallmeiner (Grüne) thematisierte Problem des Organhandels
mit Drittstaaten werde im Strafgesetzbuch einer Lösung zugeführt, an
der bereits gearbeitet werde.
Bericht zur Finanzzielsteuerung Gesundheit 2025 zieht Bilanz auf
Basis neuer Ausgabenobergrenzen
Bereits im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und
Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte
Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt. Die
im Rahmen von 15a-Vereinbarungen beschlossene Zielsteuerung im
Bereich des Gesundheitswesens sieht dabei nicht nur das Erfassen von
relevanten Messgrößen und Indikatoren vor, sondern auch ein
regelmäßiges Monitoring. Über das Erreichen dieser Vorgaben, den
Stand der Reformvorhaben sowie die aktuelle Entwicklung des
öffentlichen Gesundheitswesens wird in regelmäßigen Berichten
informiert ( III-308 d.B.) .
Der letzte Halbjahresbericht hat dabei aufgezeigt, dass in fast
allen Sektoren die vorgegebenen Werte unterschritten werden konnten.
Ausgangspunkt dafür waren aber neue Wachstumsraten der
Ausgabenobergrenzen, die im Zuge des Finanzausgleichs 2024 festgelegt
worden sind. Diese basieren auf den damals gültigen
Konjunkturprognosen. Das war auch ein zentraler Kritikpunkt der
freiheitlichen Abgeordneten, die deshalb die grundsätzliche
Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen hinterfragten.
Wenn man auf Basis von komplett veralteten Zahlen und
unrealistischen Prognosen agiere, dann werde die Zielsteuerung ad
absurdum geführt, meinte etwa Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ),
die von einem „Blindflug“ sprach. Auch FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm
gab zu bedenken, dass die Ausgabenobergrenzen, die „in astronomischen
Höhen liegen“, mit der Realität wenig zu tun hätten, zumal die
entsprechenden Einnahmen fehlen würden. Generell mehr Transparenz bei
den Gesundheitsdaten wünschte sich Katayun Pracher-Hilander (FPÖ), da
sie zu einer Reihe von Anfragen an das Ressort keine genaue Auskunft
erhalten habe. Im Besonderen wollte sie wissen, wie hoch die
medizinischen Ausgaben für ausländische Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger seien.
Die FPÖ-Abgeordneten plädierten dafür, den Bericht noch einmal im
Plenum ausführlich zu debattieren, da die Bevölkerung ein Recht
darauf hätte, mehr über den Inhalt zu erfahren. Sie brachten daher
einen Antrag auf Nicht-Enderledigung ein, der jedoch nur von den
Grünen unterstützt wurde und somit in der Minderheit blieb.
Rudolf Silvan (SPÖ) sprach von einem sehr interessanten Bericht,
der zudem sehr frühzeitig vorgelegt worden sei. Sehr informativ seien
auch die Daten über die Investitionen der einzelnen Bundesländer, die
sich sehr stark unterscheiden würden. Dies sei vor allem im Hinblick
auf den Umgang mit der Frage der Gastpatientinnen und Gastpatienten
aussagekräftig. Er wies ferner darauf hin, dass der Anteil an
privaten Gesundheitsausgaben mit 23,5 % weiterhin recht hoch sei.
Auch wenn die Ausgabenobergrenzen unterschritten würden, so zeige
sich, dass durch externe Faktoren wie Demografie und Inflation ein
großer Druck auf dem Gesundheitswesen laste, urteilte Ralph
Schallmeiner (Grüne). Er wertete den Bericht auch als weiteres
Argument dafür, nach einer Planung und Finanzierung aus einer Hand zu
streben.
Königsberger-Ludwig: Gesundheitsreformfonds ermöglicht das Setzen
von wichtigen Akzenten
Aus ihrer Sicht seien die regelmäßigen Monitoring-Berichte eine
wichtige Orientierungshilfe, konstatierte Staatssekretärin Ulrike
Königsberger-Ludwig. Nachdem alle Berichte öffentlich einsehbar
seien, könne man auch nicht von einem „Blindflug“ sprechen. Um den
besonderen Herausforderungen im Gesundheitswesen, wie etwa der
demografischen Entwicklung oder der Inflation, gerecht zu werden,
hätten sich die Systempartner im Jahr 2024 gemeinsam auf neue
Steigerungsraten geeinigt, die unter der Vorgängerregierung
beschlossen wurden. Es handle sich dabei um Spielregeln, die auch
eingehalten werden müssten. Bei den Stellungnahmen der Länder sehe
man auch sehr wohl, dass Maßnahmen ergriffen worden sind. Allerdings
sei es derzeit nicht möglich, Sanktionen zu verhängen, wenn nicht
entsprechend gegengesteuert werde, räumte sie gegenüber Christoph
Pramhofer (NEOS) ein.
Es sei richtig, dass es etwa aufgrund der demografischen
Entwicklung zahlreiche Herausforderungen gebe, stellte Königsberger-
Ludwig fest, die unter anderem auf große Ausgabensteigerungen bei den
medizinischen Hilfsmitteln verwies. Ein weiterer Faktor sei in der
Konkurrenz der Gehälter begründet, da jedes Bundesland versuche, das
beste Personal zu finden. Ihr Ressort habe jedenfalls mit dem
Gesundheitsreformfonds ein wichtiges Instrument in der Hand, um in
prioritäre Bereiche zu investieren. Als Beispiele nannte sie den
geplanten Ausbau der Primärversorgungseinheiten (300 PVE bis 2030),
die Stärkung der Vorsorge (z.B. Darmkrebs-Screening) und die
Einrichtung von insgesamt 53 Frauengesundheitszentren.
In Richtung des Abgeordneten Christoph Steiner (FPÖ) teilte sie
weiters mit, dass ein Großteil der privaten Gesundheitsausgaben für
Wahlärztinnen und Wahlärzte, für Zahnbehandlungen, für medizinische
Güter, aber auch für präventive Maßnahmen ausgegeben werde. Damit der
generell hohe Anteil an Privatleistungen wieder sinke, müsse das
öffentliche solidarische Gesundheitssystem gestärkt werden, war sie
überzeugt. In ihrem Ressort befasse sich auch eine spezielle
Arbeitsgruppe mit dieser Fragestellung. An all diesen Themen werde
intensiv im Rahmen der Reformpartnerschaft gearbeitet, wobei als Ziel
die gemeinschaftliche Sicherstellung einer guten medizinischen
Versorgung für alle Menschen angestrebt werde.
Grüne fordern Rücknahme des ÖGK-Sparpakets, „Finanzierung aus
einer Hand“ und einen einheitlichen Gesamtvertrag
Die Grünen weisen in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass
in der Hauptversammlung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
vom 19. Februar 2026 mehrere Sparmaßnahmen beschlossen worden seien,
die aus ihrer Sicht eine deutliche Verschlechterung darstellen. Vor
allem von der Anhebung der Selbstbehalte beim Zahnersatz und der
Streichung des Familienzuschlags zum Krankengeld seien eine hohe
Anzahl an Personen unmittelbar betroffen ( 789/A(E) ). Überdies
würden weitere Verschärfungen bei den Krankentransporten vorgenommen.
Die Grünen plädieren daher nicht nur für eine Rücknahme des
Sparpakets in der Höhe von 34 Mio. Ꞓ, sondern sie fordern die
zuständige Ministerin auch dazu auf, die fehlenden Mittel durch den
Gesundheitsreformfonds zu finanzieren. In diesem seien noch rund 50
Mio. Ꞓ übrig, zeigte Ralph Schallmeiner (Grüne) auf.
Aus seiner Sicht sei es auch dringend geboten, die „Finanzierung
aus einer Hand“ umzusetzen und weitere kompetenzrechtliche
Zersplitterungen zu unterlassen ( 471/A(E) ).Auch die Möglichkeit zur
gemeinsamen Planung über Bundesländergrenzen hinweg, die schon jetzt
im Zuge der regionalen „Strukturpläne Gesundheit“ theoretisch möglich
wäre, sei noch nie in die Praxis umgesetzt worden, beklagte Ralph
Schallmeiner (Grüne). Ein weiteres zentrales gesundheitspolitisches
Anliegen der Grünen ist der Abschluss eines sogenannten
Gesamtvertrags zwischen ÖGK und Ärzteschaft, der allen 7,6 Millionen
Versicherten in Österreich dieselbe Versorgungsqualität garantieren
würde. Vor allem müsste man in dieser Frage dafür sorgen, dass es
keine Zustimmung der Landesärztekammern mehr brauche ( 484/A(E) ).
Wenn es ein Partner so sehr aufs Scheitern angelegt habe, dann müsse
man eingreifen, argumentierte Ralph Schallmeiner (Grüne). Nach der
letzten Kuriensitzung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sei er
nicht sehr optimistisch, was eine Einigung angeht.
Mit dem Hinweis darauf, dass die angeführten Themen derzeit
intensiv diskutiert würden, stellte Juliane Bogner-Strauß (ÖVP)
Vertagungsanträge, die mehrheitlich angenommen wurden. In der Frage
des Gesamtvertrags sei man schon relativ weit und auf „der
Zielgeraden“, erklärte Christoph Pramhofer (NEOS). Mario Lindner (SPÖ
) merkte gegenüber den Grünen an, dass der Gesundheitsreformfonds
eigentlich für andere Dinge vorgesehen sei. Damit sollen nicht nur
die PVE ausgebaut, sondern auch die Prävention und die
Frauengesundheit gestärkt werden.
FPÖ für grundlegende Strukturreform im Gesundheitswesen statt
permanenter Leistungskürzungen
Ähnlich wie die Grünen übten auch die Freiheitlichen scharfe
Kritik an der Vorgangsweise der ÖGK, die immer mehr auf
Leistungskürzungen und Mehrbelastungen für Patientinnen und Patienten
setze. Solche Entwicklungen seien aber nicht bloß das Ergebnis
einzelner Fehlentscheidungen, sondern Ausdruck eines grundlegenden
Systemversagens, beklagte Christoph Steiner (FPÖ), der
Strukturreformen einforderte. Dringend erforderlich wären etwa die
Verlagerung von Leistungen vom teuren Spitalsbereich in den
niedergelassenen Bereich sowie Einsparungen bei der Verwaltung der
Sozialversicherungen. Außerdem müsste eine grundlegende Reform eine
einheitliche Finanzierung und Steuerung sowie eine faire und sichere
Versorgung der Versicherten – ohne permanente Leistungskürzungen –
gewährleisten, unterstreichen die Freiheitlichen in ihrem Antrag (
841/A(E) ), der mehrheitlich vertagt wurde. Gerhard Kaniak (FPÖ)
kritisierte, dass die Sozialversicherungen stets „Horrorszenarien“
verbreiten würden, was ihre Budgetlage angeht. Wenn sie dann mehr
Geld bekämen, würden sie aber nichts an den Verwaltungsstrukturen
ändern, sondern stattdessen sogar die Leistungen kürzen. Was die
Spitalsreform betrifft, so dürfe man die Bundesländer nicht isoliert
betrachten und vor allem die Bevölkerung bei den Entscheidungen
rechtzeitig einbeziehen.
Nachdem er selbst in der Reformpartnerschaft mitarbeite, könne er
sagen, dass es bereits gute Fortschritte gegeben habe, informierte
Johannes Gasser (NEOS). Er sei zuversichtlich, dass bis Ende Juni
Ergebnisse vorliegen werden. Die Finanzierung aus einer Hand sei
sicher wünschenswert, aber leider nicht so schnell umsetzbar,
bedauerte er.
Auf die Kritik von Peter Wurm (FPÖ), wonach sogar die
Austauschzeit für Hörapparate von fünf auf sechs Jahre verlängert
worden sei, merkte Ulrike Königsberger-Ludwig an, dass derartige
Entscheidungen in den Sozialversicherungen, die unter die
Selbstverwaltung fallen, getroffen würden.
Grüne wollen das Impfen in Apotheken ermöglichen
Durch die von den Grünen vorgeschlagenen Änderungen im Apotheken-
und Gesundheitstelematikgesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für
das Impfen in Apotheken geschaffen werden ( 101/A ). Auch wenn es
regierungsintern offenbar schon eine Einigung in dieser Frage gebe,
so könnte der Antrag der Grünen sofort umgesetzt werden, zeigte sich
Ralph Schallmeiner (Grüne) überzeugt. Der Antrag wurde dennoch
mehrheitlich vertagt.
FPÖ: Asylsuchende sollen nur mehr eine medizinische
Basisversorgung erhalten
Nach Meinung der FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm wäre es „ein erster
kleiner Schritt für Fairness“ gegenüber den Beitragszahlern, würde
man die medizinische Versorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern
auf Basisleistungen beschränken, statt ihnen einen vollen Zugriff auf
sämtliche – von der Allgemeinheit finanzierte – Gesundheitsleistungen
zu gewähren ( 861/A(E) ). Ein solcher Schritt sei längst überfällig,
argumentieren sie, zumal kein Land der Welt ein ähnliches Angebot
habe. Man müsse einfach zur Kenntnis nehmen, dass das Geld nicht mehr
reiche und die Mittel daher den eigenen Bürgerinnen und Bürgern
zugutekommen sollten. Um dies umzusetzen, könnte ein eigener
Rechnungskreis für Nicht-Österreicherinnen und Nicht-Österreicher
eingerichtet werden, schlug Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) vor.
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ) warf daraufhin der FPÖ „Rassismus“
und „Hetze“ vor, da auch nicht-österreichische Bürgerinnen und Bürger
in das Sozialsystem einzahlen würden. Die Krankenkasse, die eine
„eigene E-Card“ für Ausländerinnen und Ausländer habe, wäre sicher
sehr attraktiv, zumal diese Gruppe mehr einzahle als sie an
Leistungen bekomme, stellte Rudolf Silvan (SPÖ) pointiert fest. Mit
Ausgrenzung komme man bei der Debatte sicher nicht weiter.
Christoph Pramhofer (NEOS) plädierte für eine sachliche
Diskussion auf Basis von Fakten. Es sei unbestritten, dass z. B. bei
gewissen Nationalitäten die Arbeitslosenrate überdurchschnittlich
hoch sei und die Erwerbstätigkeit von Frauen wiederum niedrig. Dafür
brauche es jedoch konstruktive Lösungen wie etwa die Möglichkeit zum
Arbeiten ab dem ersten Tag sowie einen Ausbau der Deutschkurse und
der Integrationsmaßnahmen.
Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt. (Fortsetzung
Gesundheitsausschuss) sue