Wien (OTS) – Welche Zuwanderergruppen bleiben langfristig in
Österreich und wie
rasch finden sie Arbeit? Im Auftrag des Österreichischen
Integrationsfonds (ÖIF) analysierten Migrations- und
Bevölkerungsforscher Univ.-Prof. Dr. Rainer Münz und Synthesis
Forschung die Erwerbsverläufe von Flüchtlingen,
Drittstaatsangehörigen und EU-Bürger/innen in Österreich. Die Studie
analysiert die Integration von Zuwanderungsgruppen über zehn Jahre
hinweg und zeigt, dass sich Aufenthaltsdauer, Arbeitsmarktintegration
und Binnenmobilität deutlich nach Herkunftsgruppen und
Zuwanderungszeitpunkt unterscheiden. Der vollständige
Forschungsbericht mit Detailergebnissen zu allen analysierten
Zuwanderungsgruppen steht auf der ÖIF-Website zum Download zur
Verfügung.
Zwtl.: 8 von 10 männlichen Flüchtlingen arbeiten nach acht bzw. neun
Jahren – aber nur 4 von 10 weiblichen Flüchtlingen
Die Ergebnisse zeigen, dass unter Asyl- und subsidiär
Schutzberechtigten der letzten 10 Jahre die Erwerbsintegration von
Männern deutlich häufiger gelang als jene von Frauen: Unter
männlichen Flüchtlingen, die 2015/16 nach Österreich kamen und im
Land blieben, waren nach fünf Jahren 53 % und nach acht bzw. neun
Jahren rund 77 % zumindest 90 Tage beschäftigt. Das entspricht etwa
dem Durchschnitt von Männern aus anderen Drittstaaten. Von den
weiblichen Flüchtlingen, die damals kamen, waren hingegen nach fünf
Jahren 18 % und nach acht bis neun Jahren rund 40 % erwerbstätig. Bei
jenen, die später kamen, erfolgte die Erwerbsintegration rascher,
aber auch da blieben die Erwerbsquoten von Frauen mit
Flüchtlingsstatus unter jenen der Männer.
Zwtl.: Große Unterschiede bei der Erwerbsintegration nach Herkunft
Syrischen Männern gelang der Einstieg in die Arbeit zunächst
schneller, langfristig erreichen jedoch afghanische Männer höhere
Erwerbsquoten. Unter den Frauen integrieren sich afghanische Frauen
etwas schneller in das Erwerbsleben als syrische Frauen. Somalische
Frauen, die 2015/16 ins Land kamen, hatten die geringste
Erwerbsbeteiligung – von ihnen sind nach acht bzw. neun Jahren nur 33
% im Mindestmaß von 90 Beschäftigungstagen pro Jahr erwerbstätig. Von
den ukrainischen Staatsangehörigen, die 2022 in Österreich Schutz
erhielten, waren zwei Jahre später 35 % der Frauen erwerbstätig.
Bürger/innen anderer EU-Staaten die 2015/16 ins Land kamen, waren im
Jahr nach der Zuwanderung bereits zu rund drei Vierteln (75 %)
beschäftigt. Auch Drittstaatsangehörige (ohne Flüchtlingsstatus)
waren nach fünf Jahren zu 70 % und nach acht bis neun Jahren zu 78%
erwerbsintegriert.
Zwtl.: Wohnort und Binnenmobilität spielen bei Erwerbschancen und
Einkommen von Flüchtlingen eine wichtige Rolle
Viele Flüchtlinge, die zunächst in kleineren Städten oder
ländlichen Regionen untergebracht waren und in Österreich blieben,
übersiedelten später in urbane Räume – häufig nach Wien. Von jenen,
die 2015/16 ursprünglich im ländlichen Raum untergebracht waren und
in Österreich blieben, zogen 42 % nach Wien und weitere 38 % in
andere urbane Regionen, während nur 13 % dauerhaft in derselben
ländlichen Region blieben. Von den Flüchtlingen der Jahre 2015/16 mit
Erstwohnsitz in Wien blieben hingegen 89 % in der Bundeshauptstadt.
Für die Erwerbsintegration von Flüchtlingen spielen Erstwohnsitz
und Binnenmobilität innerhalb Österreichs eine wichtige Rolle:
Flüchtlinge, die 2015/16 in Wien untergebracht wurden oder später in
die Bundeshauptstadt übersiedelten, erreichten bis 2024 Erwerbsquoten
von rund 56 % bis 61 %. Deutlich höher lagen die Erwerbsquoten
hingegen bei jenen, die in anderen urbanen, kleinstädtischen oder
ländlich geprägten Regionen lebten oder dorthin zogen: Sie lagen
zwischen 78 % und 86 %. Besonders hoch war die Erwerbsbeteiligung bei
jenen Personen, die bereits 2015/16 in ländlichen Regionen
untergebracht waren und dortblieben (85 %) oder später in ländliche
Regionen übersiedelten (82 % bis 86 %). Auch beim Einkommen zeigt
sich ein ähnliches Muster: Flüchtlinge, die in Wien lebten oder
dorthin übersiedelten, erzielen im Durchschnitt deutlich niedrigere
Einkommen als jene, die in anderen städtischen oder ländlichen
Regionen tätig waren.
Umgekehrt verhält es sich bei der großen Mehrheit der regulär
zugewanderten Erwachsenen. Sowohl jene aus anderen EU-Staaten als
auch jene aus Drittstaaten ohne Flüchtlingsstatus verdienten in
größeren Städten und insbesondere in Wien deutlich mehr als jene, die
in ländlichen Regionen und Kleinstädten ihren Erstwohnsitz nahmen
oder später dorthin zogen.
Zwtl.: Syrer/innen bleiben häufig in Österreich, aber spätere
Flüchtlingsjahrgänge wandern verstärkt weiter / EU-Bürger/innen
bleiben seltener im Land
Ob Zuwander/innen langfristig in Österreich bleiben, variiert
stark nach Herkunft und Zeitpunkt der Zuwanderung: Von den Personen,
die im Jahr 2015/16 in Österreich Asyl beantragten, lebte nach acht
bzw. neun Jahren noch etwas mehr als die Hälfte im Land. Besonders
häufig blieben Syrer/innen sowie afghanische Frauen: Rund 8 von 10
lebten auch acht bzw. neun Jahre nach ihrer Ankunft noch in
Österreich. Afghanische Männer verblieben hingegen deutlich seltener
im Land (1 von 6). Bei späteren Zuwanderungsjahrgängen nahm die
Weiterwanderung deutlich zu: Von Asylsuchenden des Jahres 2019 waren
nach fünf Jahren bereits 55 % weitergezogen, von jenen, die 2022 Asyl
beantragten, befanden sich rund 70 % schon im Folgejahr nicht mehr in
Österreich.
Bürger/innen anderer EU-Staaten bleiben überwiegend nicht in
Österreich. Von jenen, die 2015/16 einwanderten, waren 2024 noch 36 %
im Land. Bei den zur gleichen Zeit eingewanderten
Drittstaatsangehörigen ohne Flüchtlingsstatus waren es 58 %.
Über die Studie
Die Studie „Erwerbsverläufe von Migrantinnen und Migranten“ wurde
im Auftrag des ÖIF bereits zum fünften Mal auf Basis einer
öffentlichen Vergabe von Synthesis Forschung unter der Leitung von
Univ.-Prof. Dr. Rainer Münz durchgeführt. Analysiert werden
Erwerbsverläufe von Flüchtlingen, Drittstaatsangehörigen und EU-
Bürger/innen aus den Zuwanderungsjahrgängen 2015/16, 2019, 2022 und
2023. Grundlage der Studie ist eine Panelanalyse auf Basis von Daten
des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, des
Arbeitsmarktservice (AMS) sowie von Statistik Austria. Laut
Definition des Berichts gelten Personen als erwerbsintegriert, wenn
sie im jeweiligen Jahr 90 Tage als Mindestmaß selbstständig oder
unselbstständig beschäftigt sind. Nach acht bis neun Jahren waren
Flüchtlinge im Durchschnitt 277 Tage im Jahr beschäftigt.