Kärnten (OTS) – Ein Mieter wandte sich hilfesuchend an die AK
Kärnten, nachdem er im
Jahr 2025 die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 erhalten hatte.
„Die darin enthaltene Nachforderung von 413,87 Euro war rechtlich
bereits verfristet“, erklärt Michael Tschamer, Referatsleiter
Mietrecht & Wohnen. Doch damit nicht genug: Bei der genauen Analyse
der Unterlagen fiel auch auf, dass sich die Servicekosten für die
Heizung im Folgejahr 2024 ohne ersichtlichen Grund mehr als
verdoppelt hatten. Die fachliche Prüfung ergab einen schweren Fehler
im System der Vermietergesellschaft. Tschamer: „Es wurden sowohl
monatliche Dauerrechnungen als auch eine zusätzliche Jahresrechnung
für dieselbe Wartung verbucht. Eine Doppelverrechnung, die ohne
genaue Belegeinsicht kaum aufgefallen wäre.“
Zwtl.: Erfolg für die Hausgemeinschaft
Konkret wurden monatliche Beträge von netto 169,12 Euro
verrechnet, während im November 2024 zusätzlich eine Jahresrechnung
über 2.029,44 Euro in die Abrechnung einfloss. Nach AK-Intervention
räumte die Vermietergesellschaft den Fehler ein. Neben der
erfolgreichen Rückholung der verfristeten Nachforderung von 413,87
Euro für den betroffenen Mieter wurde durch die Korrektur der
Doppelverrechnung auch ein Sieg für die gesamte Hausgemeinschaft
errungen. Alle Bewohner:innen erhalten die zu viel gezahlten Anteile
zurück, auch jene, die den Fall nicht selbst gemeldet hatten. Am
Beispiel einer Wohnung mit einer Fläche von knapp 80 Quadratmetern
zeigt sich die Tragweite der Korrektur: Hier erhalten die
Mieter:innen eine zusätzliche Brutto-Gutschrift von rund 160 Euro.
Kontakt zum Referat Mietrecht & Wohnen: [email protected] oder
050 477-2001