Wien (OTS) – Das Landesgericht Linz hat mit Diversionen seine Not.
Anscheinend
werden solche auch Angeklagten gewährt, bei denen die rechtlichen
Voraussetzungen fehlen. In den bundesweiten Schlagzeilen sind seit
längerem die Fälle August Wöginger und Klaus Luger.
Aber auch der Fall eines Neonazis, den das Gericht höchst
glimpflich davonkommen lassen wollte, schaffte es in viele Medien und
bis in die ZIB1. Der Mühlviertler hatte 71mal NS-Propaganda
verbreitet – darunter übelste rassistische und antisemitische Hetze
wie ein Hitler-Bild mit dem Satz „Es gibt keine Neger, sondern nur
schlecht verbrannte Juden“ . Der Handy-Code des Angeklagten lautete
dreimal „88“, was in der braunen Szene „Heil Hitler“ bedeutet.
Trotzdem bot der Vorsitzende Richter eine Diversion an: 3.500
Euro plus 500 Euro Verfahrenskosten. Keine Vorstrafe, nicht einmal
einen Rundgang durch die Gedenkstätte Mauthausen. Der Neonazi
akzeptierte natürlich dankend.
Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ. Netzwerk
gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Antifa-Netzwerk) übten scharfe
Kritik an der Entscheidung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft reagiert
und die Diversion beim Oberlandesgericht Linz angefochten.
„Dass die Staatsanwaltschaft versucht, die haarsträubende
Straflosigkeit für einen vielfachen Wiederbetätiger doch noch zu
verhindern, ist natürlich richtig“, stellt MKÖ-Vorsitzender Willi
Mernyi fest. „Aber dahinter steht ein viel größeres Problem.“
„Nur mehr ein geringer Prozentsatz der stark zunehmenden
rechtsextremen Straftaten führt zu einer Verurteilung“, sagt Netzwerk
-Sprecher Robert Eiter . „Justizministerin Sporrer hat uns
informiert, dass sie deshalb das Verbotsgesetz und seine Anwendung
evaluieren lassen wird – eine sehr erfreuliche Initiative!“