Wien (PK) – Alle fünf Parlamentsparteien sprachen sich heute im
Nationalrat für
die Verlängerung der zulässigen Dauer von Public-Viewing-
Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen aus. Dazu wurde ein
gemeinsam vorgelegter Gesetzesantrag zur Änderung der Gewerbeordnung
einstimmig angenommen.
In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass große
internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern und
umfangreicher organisiert werden, ist dem Gesetzesantrag zu
entnehmen. Eine Ausdehnung des rechtlich zulässigen Zeitraums auf
sechs Wochen schaffe die notwendige Flexibilität für Veranstalter und
Behörden, ohne die bestehende Systematik der Gewerbeordnung
wesentlich zu verändern.
Es gehe beim Public Viewing um mehr als ums Fußballschauen, sagte
Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Denn dabei treffe man
sich und tausche sich aus, erlebe Gemeinschaft – und gleichzeitig
könne die Gastronomie und der Tourismus daraus eine konkrete,
wirtschaftliche Chance entwickeln. Denn Public Viewing bringe
zusätzliche Gäste und höheren Umsatz sowie die Möglichkeit von der
internationalen Aufmerksamkeit zu profieren. Dies stärke zudem die
Attraktivität des Standorts, so Zehetner.
Ein von der FPÖ im Zuge der Debatte eingebrachter
Entschließungsantrag hinsichtlich verkürzter Abschreibungsdauern für
Investitionen in der Hotellerie wurde abgelehnt.
FPÖ: Echte Tourismuspolitik fehlt
Dieser Allparteienantrag ermögliche es den Unternehmen die
gesamte Fußball-Weltmeisterschaft zu übertragen und dies sei eine
gute Nachricht, sagte Sebastian Schwaighofer (FPÖ). Diese
Erleichterung könne seine Fraktion mittragen, doch wer denke, damit
habe man schon Tourismuspolitik gemacht, der mache sich etwas vor, so
Schwaighofer. Nötig seien „endlich“ politische Entscheidungen,
betonte er und forderte mit einem Entschließungsantrag für die
Hotellerie und sonstige Beherbergungsbetriebe eine funktionelle
Abschreibung und verkürzte Abschreibungsdauern für betriebsnotwendige
Investitionen.
Warum die Änderung der Gewerbeordnung zur Verlängerung der
zulässigen Dauer von Public-Viewing-Veranstaltungen wieder eine
zeitliche Definition enthalte und nicht „auf die Dauer einer
Großveranstaltung“ laute, sei nicht verständlich, sagte Michael
Fürtbauer (FPÖ). Denn so seien in Zukunft möglicherweise noch weitere
Änderungen nötig, kritisierte er.
ÖVP: Kleine, aber wichtige Novelle
Gabriel Obernosterer (ÖVP) nannte den Tourismus in Österreich
„eine Erfolgsgeschichte“ und strich hervor, dass es trotz
wirtschaftlich schwieriger Zeiten Rekordnächtigungszahlen gebe.
Daniela Gmeinbauer (ÖVP) wies darauf hin, dass die Änderung der
Gewerbeordnung, die heute beschlossen werde, zwar klein, aber wichtig
sei. Public Viewing von Großveranstaltungen wie der Fußball-WM seien
nicht nur ein wirtschaftlicher, sondern auch ein kultureller Faktor.
Menschen würden zusammenkommen, sich unterhalten und die Gastronomie
dürfe sich über zusätzliche Umsätze freuen.
SPÖ: Public Viewing bedeutet auch Teilhabe
Public Viewing schaffe ein Wir-Gefühl und sei zudem ein großer
wirtschaftlicher Faktor. Es bedeute aber auch Teilhabe – denn es
ermögliche auch Menschen, die sich keine teuren Tickets für
Großveranstaltungen leisten können, dabei zu sein und Gemeinschaft zu
erleben, sagte Peter Manfred Harrer (SPÖ).
Bei der kommenden Fußball-WM werden 104 „Partien“ zu sehen sein,
sagte Roland Baumann (SPÖ). Public Viewing sei eine gute und beliebte
Möglichkeit diese Großveranstaltung in einer Gruppe und einer
Fangemeinde zu erleben. Mit der Änderung der Gewerbeordnung werde
hinsichtlich der Ausdehnung des zulässigen Zeitraums von Public
Viewing eine „einfache Lösung“ geschaffen – sowohl für die
Veranstalter als auch für die Behörden.
NEOS für weitere Entlastungsmaßnahmen
Diese Gesetzesnovelle sei zwar nur ein kleiner Schritt in
Richtung Entbürokratisierung, räumte Dominik Oberhofer (NEOS) ein. Er
betonte jedoch, dass es viele solcher Schritte brauche, damit eine
spürbare Entlastung erreicht werde. Die von der FPÖ geforderte
funktionelle, verkürzte Abschreibung für den Tourismus sei „eine gute
Forderung“, allerdings könne man nicht „eine Branche herauszupfen und
überbevorteilen“. Die Abschreibungsmöglichkeiten müssten für alle
Branchen und Betriebe verbessert werden, sagte Oberhofer und betonte,
dass es aus seiner Sicht klüger sei, über die Entlastung der
Lohnnebenkosten zu diskutierten, da dies eine Erleichterung für alle
Unternehmerinnen und Unternehmer und Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bringen würde.
Janos Juvan (NEOS) wies unter anderem darauf hin, dass die
diesjährige Fußball-WM aufgrund der Zeitverschiebung vor allem in den
Nachtstunden stattfinden werde. Deshalb gäbe es diesbezüglich „noch
viel mehr zu deregulieren“, um der österreichischen Wirtschaft die
Möglichkeit zu geben bei solchen Events „gerade auch am Wochenende“
entsprechend wirtschaften zu können.
Grüne für „große Novelle“
Barbara Neßler (Grüne) bezeichnete es als vernünftig, dass der
Gesetzesantrag zur Verlängerung der zulässigen Dauer von Public-
Viewing-Veranstaltungen beschlossen werde, bedauerte jedoch, dass
dieser nicht Teil einer „großen Gewerbeordnungsnovelle“ sei. Zudem
ging sie auf den Verkehr in Tirol ein, der auch eng mit dem Tourismus
verbunden sei und thematisierte die Klage Italiens hinsichtlich der
Transit-Maßnahmen. Sie kritisierte, Tirol sei zu einem „Abgas-
Hotspot“ geworden, und die Menschen vor Ort müssten den Preis dafür
in Form von schlechterer Luftqualität und erhöhter Lärmbelastung mit
ihrer Gesundheit bezahlen. Ein Nicht-Handeln wäre verantwortungslos,
betonte sie. (Fortsetzung Nationalrat) bea
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