Linz (OTS) – In den vergangenen Wochen häuften sich die Beschwerden
von
Konsument:innen bei der AK Oberösterreich wegen Problemen mit
kürzlich gekauften Gebrauchtwagen. Wer nämlich seinen Gebrauchten bei
einem sogenannten „Schotterplatzhändler“ gekauft hat und darauf
besteht, dass das kaputte Auto repariert wird, oder sogar das Geld
zurückhaben will, tut sich oft schwer bei der Durchsetzung von
Rechtsansprüchen. Zwar gelten bei derartigen Geschäften rechtlich
dieselben Regeln wie bei jedem anderen gewerblichen Händler. Jedoch
zeigt sich in der Beratung, dass „Schotterplatzhändler“ oft nur wenig
technisches Wissen haben und Konsumentenrechte häufig nicht
einhalten.
Um Probleme beim Gebrauchtwagenkauf zu vermeiden, hat die AK
Oberösterreich einige Tipps für Käufer:innen zusammengestellt:
Zustand prüfen : Autos, die lange im Freien stehen, können
Standschäden wie Rost an Bremsscheiben, Stoßdämpferdefekte,
Reifenschäden und Batteriedefekte aufweisen. Optisch gut aufbereitete
Fahrzeuge älteren Baujahres mit 200.000 gefahrenen Kilometern und
mehr sind oft schon am Ende ihrer Lebenslaufleistung. Früher oder
später sind hier neben „normalen“ Verschleißdefekten auch schwere
Motorschäden und sonstige teure Reparaturen zu erwarten.
Dokumente: Prüfen Sie vorab, ob alle Papiere für die Anmeldung
vorhanden sind. Wichtig ist, vor dem Ankauf Einsicht in das
Serviceheft zu nehmen und die Ausstattung auf Vollständigkeit zu
überprüfen.
Kaufvertrag : Immer mehr Autokäufe werden ohne schriftlichen
Kaufvertrag abgewickelt. Die Durchsetzung von Ansprüchen wird dadurch
massiv erschwert. Bestehen Sie daher immer auf einen schriftlichen
Kaufvertrag, in dem alle Zusagen des Verkäufers festgehalten werden.
Zustandsklasse: Verwenden Sie Kaufvertragsformulare, die z.B. vom
Konsumentenschutzministerium empfohlen werden, in denen der
geschuldete Fahrzeugzustand über Bewertungskriterien von „Besonders
gut, Klasse 1“ bis „Defekt, Klasse 4“ beschrieben wird. Bei
vereinbarter Zustandsklasse 1 oder 2 dürften keine (behobenen)
Unfallschäden vorliegen.
Gewährleistung : Gewerbliche Händler müssen gesetzlich eine Haftung
für ursprüngliche Mängel übernehmen. Der Käufer kann demnach eine
kostenlose Reparatur vom Händler verlangen. In manchen Fällen kann
auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine Preisminderung
geltend gemacht werden. Achten Sie darauf, dass der Verkauf nicht „im
Kundenauftrag“ von einer Privatperson erfolgt, welche die
Gewährleistung ausschließen kann.
Kaufort: Bedenken Sie, dass Gewährleistungsansprüche am Ort der
Fahrzeugübernahme (in der Regel beim Händler) zu erfüllen sind. Wenn
Sie das Fahrzeug weit entfernt von Ihrem Wohnort erworben haben,
müssen Sie es im Falle eines Defektes dorthin bringen, was besonders
teuer ist, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist.
Tipps und Tools der AK
Eurotax-Rechner | Arbeiterkammer Oberösterreich : Fünfmal pro Jahr
können Mitglieder der AK Oberösterreich online und kostenlos den
realistischen Wert eines Fahrzeugs abfragen.
Exklusiv für Mitglieder: Pickerl-Protokoll | Arbeiterkammer
Oberösterreich : Durch das Einsehen alter Pickerlprotokolle (§ 57a
KFG) können allenfalls in der Vergangenheit behobene schwere Schäden
eingesehen oder die Plausibilität der Kilometerlaufleistung überprüft
werden.