Streichung der Förderung für ZARA: Behindertenanwältin warnt vor Rückschritt für Antirassismus und Schutz vor digitaler Diskriminierung

Wien (OTS) – Die Entscheidung von Frau Bundesministerin Claudia
Bauer, die
Förderung der Beratungsstelle #GegenHassimNetz, angesiedelt beim
Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit), einzustellen,
gibt aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen
mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, Anlass zu großer
Besorgnis.

Die Beratungsstelle #GegenHassimNetz stellt eine zentrale
bundesweite Anlaufstelle gegen Hass im Netz dar und bildet durch die
Einbettung im Verein ZARA zugleich einen wesentlichen Bestandteil der
Antirassismusarbeit in Österreich. Sie bietet niederschwellige,
kostenlose Beratung, dokumentiert Vorfälle systematisch und
unterstützt rechtlich sowie psychosozial.

Mit der Streichung der Förderung durch das Bundeskanzleramt wird
diese essenzielle Struktur jedoch akut gefährdet. Laut ZARA können
für neue Fälle derzeit keine Beratungsleistungen mehr angeboten
werden, bestehende Fälle werden nur noch eingeschränkt betreut. Ohne
rasche Finanzierung droht bis Juni die vollständige Einstellung des
Angebots.

„Die Einstellung der Förderung trifft eine der wichtigsten
Einrichtungen in der Bekämpfung von Rassismus und digitaler Gewalt.
Dass diskriminierte Menschen aktuell keine Beratung mehr für neue
Fälle erhalten, ist ein alarmierender Rückschritt im Opferschutz,“
betont Steger.

Besonders problematisch ist dies für Menschen mit Behinderungen,
die im digitalen Raum noch immer häufig Ziel von Hassrede und
Diskriminierung sind, sowie Menschen mit intersektionalen
Diskriminierungserfahrungen, zum Beispiel an der Schnittstelle von
Rassismus und Ableismus. Der Wegfall einer spezialisierten
Beratungsstelle bedeutet nicht nur weniger Unterstützung im
Einzelfall, sondern auch einen Verlust an Sichtbarkeit dieser
Diskriminierungsformen.

Die Entscheidung trifft den Verein ZARA zudem in seiner Existenz.
Die Finanzierung der Beratungsstelle hat einen wesentlichen Teil der
Tätigkeit ausgemacht, wodurch nun massive Einschnitte bis hin zur
möglichen Schließung drohen. Eine solche Schließung hätte
weitreichende Konsequenzen für die Antidiskriminierungsarbeit in
Österreich. ZARA ist eine zentrale Akteurin in der Dokumentation und
Bekämpfung von Rassismus und intersektionaler Diskriminierung. Der
Wegfall dieser Strukturen würde bedeuten, dass rassistische Vorfälle,
insbesondere im digitalen Raum, weniger systematisch erfasst werden,
diskriminierte Menschen weniger spezialisierte Unterstützung erhalten
und wichtige zivilgesellschaftliche Expertise verloren geht. Gerade
bei intersektionalen Diskriminierungsformen, etwa an der
Schnittstelle Behinderung und Herkunft, droht damit eine weitere
Unsichtbarmachung und unzureichende Berücksichtigung in politischen
Maßnahmen.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen appelliert daher eindringlich an die zuständigen
politischen Entscheidungsträger:innen, die Förderentscheidung zu
überdenken und die nachhaltige Finanzierung von spezialisierten
Beratungsangeboten im Bereich Hass im Netz und Antirassismus
sicherzustellen.

„Ein wirksamer Diskriminierungsschutz endet nicht im analogen
Raum. Gerade im digitalen Umfeld braucht es verlässliche und
spezialisierte Unterstützungsstrukturen. Zudem muss Rassismus
weiterhin konsequent sichtbar gemacht und bekämpft werden. Die
aktuelle Entwicklung schwächt den Schutz von diskriminierten Personen
in einem besonders sensiblen Bereich, der zunehmend an Bedeutung
gewinnt,“ so Steger.