FPÖ – Dieringer zu EuGH-Urteil gegen Ungarn: „Frontalangriff auf die nationale Souveränität und das Elternrecht“

Wien (OTS) – Als „schwarzen Tag für die Souveränität der
EU-Mitgliedsstaaten“
bezeichnete heute Elisabeth Dieringer, EU-Abgeordnete der FPÖ, das
aktuelle Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gegen
Ungarn. Der Gerichtshof hatte entschieden, dass das ungarische Gesetz
zum Schutz von Kindern gegen das Unionsrecht verstößt, da es den
Zugang zu LGBTI+-Inhalten für Minderjährige beschränkt.

Besonders scharf kritisiert Dieringer, dass der EuGH erstmals
einen eigenständigen Verstoß gegen Artikel 2 EUV feststellt, in dem
die Werte der Union verankert sind. „Hier wird ein politischer
Gummiparagraf zum juristischen Vorschlaghammer umfunktioniert, um
eine konservative Regierung in die Knie zu zwingen. Wenn Brüssel nun
beginnt, über den Umweg der ‚Werte‘ die nationale Gesetzgebung im
Bildungs- und Kinderschutzbereich auszuhebeln, ist die rote Linie
endgültig überschritten“, so die FPÖ-Abgeordnete.

Aus Sicht von Dieringer verteidigt Ungarn lediglich das Recht der
Eltern, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen
Überzeugungen sicherzustellen – ein Recht, das eigentlich durch die
Charta der Grundrechte garantiert wird. Dass der Gerichtshof dieses
Ziel nun als unzureichend abtut und von einer „Stigmatisierung“
spricht, sei ein Affront gegen alle Eltern, die ihre Kinder vor einer
verfrühten Sexualisierung schützen wollen.

Dieringer weist zudem die Argumentation des Gerichtshofs zurück,
wonach Ungarn sich nicht auf seine nationale Identität berufen könne,
um dieses Gesetz zu rechtfertigen. „Es ist paradox: Der EuGH spricht
von einer Gesellschaft des Pluralismus, verlangt aber gleichzeitig
eine ideologische Gleichschaltung aller Mitgliedsstaaten. Das Urteil
zeigt einmal mehr, dass die EU unter dem Deckmantel des Rechts ihre
Kompetenzen massiv überschreitet und die Vielfalt der nationalen
Kulturen und Traditionen mit Füßen tritt“, schließt Dieringer.