19. Bundestag der GÖD-Justizgewerkschaft: Werner Gschwandtner mit 100 % als Bundesvorsitzender bestätigt

Wien (OTS) – Am 16. April 2026 fand in Wien der 19. Bundestag der
GÖD-
Justizgewerkschaft statt. Dabei wurde Werner Gschwandtner gemeinsam
seinem Team eindrucksvoll mit 100 % Zustimmung als Bundesvorsitzender
wiedergewählt.

Gemeinsam mit den beiden Stellvertretern Richard Plank (FSG) und
Dagmar Weiß (GÖD-FCG) sowie den weiteren Mitgliedern des
Bundesvorstands sind damit die besten Voraussetzungen für ein
umfangreiches Arbeitsprogramm in den kommenden Jahren geschaffen.

„Dieses starke Vertrauen ist für uns Auftrag und Verpflichtung
zugleich. Wir werden uns weiterhin mit voller Kraft für die
Interessen der Kolleginnen und Kollegen in der österreichischen
Justiz einsetzen“, betonte Gschwandtner.

Neben den Wahlen standen auch zentrale Zukunftsfragen der Justiz
im Mittelpunkt des Bundestages. Die Schwerpunkte lagen auf der
geplanten Aufgabenreform, der Attraktivierung der Berufe im
Justizressort sowie der Akademisierung der Diplomrechtspfleger:innen
und Leitenden Justizbediensteten.

Einstimmig wurde dazu ein Antrag an den Bundeskongress der GÖD
beschlossen, dessen Ziel es ist, mit personellen, organisatorischen
und politischen Mitteln die Attraktivierung der Berufe im
Justizressort sowie die Akademisierung konsequent voranzutreiben.

Die Justizbediensteten leisten einen wesentlichen Beitrag zu
einem modernen und funktionierenden Rechtsstaat. Besonders im Bereich
der Digitalisierung haben sie maßgeblich zur Weiterentwicklung der
österreichischen Justiz beigetragen. Gleichzeitig sind die
Anforderungen deutlich gestiegen – insbesondere im IT-Bereich sowie
im gehobenen Dienst.

Mehr als 80 Prozent der gerichtlichen Zivilverfahren werden von
Diplomrechtspfleger:innen eigenverantwortlich erledigt. Dennoch ist
die Justiz bei den dienst- und besoldungsrechtlichen
Rahmenbedingungen im Vergleich zu gleichwertigen Berufen deutlich ins
Hintertreffen geraten.

Die Justizgewerkschaft fordert daher unter anderem die Einführung
eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für
Diplomrechtspfleger:innen, ein eigenes Bachelorstudium für Leitende
Justizbedienstete, eine neue Grundausbildungsverordnung ab 2027,
besoldungsrechtliche Verbesserungen sowie die Aufwertung zahlreicher
qualifizierter Verwendungen im Fachdienst.

„Eine starke, moderne und attraktive Justiz braucht bestmögliche
Rahmenbedingungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur so
können wir auch künftig Qualität, Effizienz und Rechtssicherheit
gewährleisten“, so Gschwandtner abschließend.