Wien (PK) – Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des
Sozialausschusses des
Nationalrats standen auch eine Reihe von Anträgen der Freiheitlichen
und Grünen zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu Arbeitsmarktthemen.
Die Initiativen wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS
mehrheitlich vertagt.
Die Freiheitlichen fordern eine Evaluierung der
Ausbildungspflicht bis 18 und wenden sich gegen eine weitere Öffnung
der Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Freiheitlichen wollen auch ein Recht auf
analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen im Bereich der
Daseinsvorsorge gesetzlich verankern.
Die Grünen sprechen sich für Ausnahmen vom Verbot des
Zuverdiensts zum Arbeitslosengeld aus. Sie wollen auch den
Sozialpartnern die Möglichkeit geben, einen branchenübergreifenden
Mindestlohn festzulegen. Ein weiteres Anliegen der Grünen ist
Rechtssicherheit bei den Verfallsfristen von Lohn- und
Gehaltsansprüchen. Aus ihrer Sicht sollten auch Unterstützungen der
Länder zur Pflegeausbildung nicht auf das Pflegestipendium und AMS-
Leistungen angerechnet werden. Die Grünen fordern außerdem für
Teilzeitbeschäftigte ein Recht auf Stundenaufstockung. Weiters solle
die Bundesregierung die Liquidität des Ausgleichstaxfonds langfristig
sicherstellen.
FPÖ fordert Evaluierung der Ausbildungspflicht bis 18 Jahre
Die Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 Jahre sei
eingeführt worden, um die Qualifikationen junger Menschen zu erhöhen
und die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren, führen die
Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag an ( 797/A(E) ). Bisher
sei sie nicht evaluiert worden. Daher sei nicht klar, ob sie den
gewünschten Nutzen für die Jugendlichen und den Arbeitsmarkt bringe,
sagte FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. Die Arbeitsministerin
solle daher einen umfassenden Bericht zur Ausbildungspflicht bis 18
vorlegen. Auch FPÖ-Abgeordneter Manuel Pfeifer unterstützte die
Forderung. Wie die beträchtlichen Mittel, die in die Maßnahme
fließen, tatsächlich eingesetzt werden, müsse transparent dargestellt
werden.
SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber verwies darauf, dass das
Sozialministerium bereits eine Studie zur Wirkung der
Ausbildungspflicht in Auftrag gegeben habe, weshalb aus ihrer Sicht
die Vertagung des Antrags gerechtfertigt sei. Evaluierungsergebnisse
seien für Anfang des nächsten Jahres zu erwarten.
FPÖ gegen weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte
Angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage gelte es, die weitere
Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte „sofort zu stoppen“, fordern die
Freiheitlichen ( 434/A(E) ). Stattdessen soll in die Qualifizierung
und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte investiert werden,
argumentierte Dagmar Belakowitsch (FPÖ) im Ausschuss. Faire Löhne und
sichere Arbeitsplätze seien das wirksamste Mittel gegen den
Fachkräftemangel. Eine weitere „Aufweichung“ der Kriterien für die
Rot-Weiß-Rot-Karte sei hingegen nicht der richtige Weg.
ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl hielt der Abgeordneten der
Freiheitlichen entgegen, dass eine Qualifizierungsoffensive nicht
bedeute, dass die österreichische Wirtschaft auf die gezielte
Anwerbung ausländischer Fachkräfte für bestimmte Bereiche verzichten
könne. Er sprach sich für die Vertagung des Antrags aus. Auch
Johannes Gasser (NEOS) hielt die Rot-Weiß-Rot-Karte weiter für
wichtig und warnte vor einer Abschottung des österreichischen
Arbeitsmarktes.
Grüne: Mehr Ausnahmen für geringfügigen Zuverdienst zum
Arbeitslosengeld
Mit einem Initiativantrag setzen sich die Grünen erneut für
Ausnahmen vom Verbot des Zuverdiensts zum Arbeitslosengeld ein (
678/A ). Vor dem Sommer 2025 hat der Nationalrat deutliche
Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Bezieherinnen und
Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beschlossen. Seit
Anfang 2026 dürfen Betroffene nur noch in Ausnahmefällen zu den
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geringfügig
dazuverdienen. Mit einer Änderung des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes wollen die Grünen den geringfügigen
Zuverdienst daher unter anderem für Personen aus Kunst, Wissenschaft
und Lehre sowie für Alleinerziehende ermöglichen. Ebenso sollten aus
Sicht der Grünen zahlungsunfähige Personen oder Personen, die ein
Insolvenzverfahren vorbereiten, dazuverdienen dürfen. Das AMS solle
bei „sonstigen gewichtigen Gründen“ einen Zuverdienst genehmigen
können. Es sei an der Zeit, sich einzugestehen, dass die Reform der
Arbeitslosenversicherung gescheitert sei und die Falschen treffe,
meinte Markus Koza (Grüne).
ÖVP-Abgeordneter Christoph Zarits verteidigte die Änderungen der
Zuverdienstregeln. Einfach wieder den früheren Zustand herzustellen,
worauf der Antrag der Grünen offenbar abziele, sei nicht zielführend.
Um beurteilen zu können, ob tatsächlich gehäuft Problemfälle
auftreten, müsse man erst valide Daten erheben. Bis dahin spreche er
sich für die Vertagung des Antrags aus. Auch NEOS-Abgeordneter
Johannes Gasser meinte, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
nicht langfristig andauern und kein „Lebensmodell“ werden sollten.
Die Probleme, die Koza orte, seien möglicherweise eher auf den
Vollzug des Gesetzes als auf dieses selbst zurückzuführen, vermutete
Gasser.
Grüne gegen Anrechnung von Taschengeldern auf das
Pflegestipendium
Der Sozialsprecher der Grünen Markus Koza berichtete weiters von
Fällen, in denen das AMS von Bezieherinnen und Beziehern eines
Pflegestipendiums erhebliche Rückzahlungen verlangt habe, weil mit
einem kombinierten Einkommen aus begleitender geringfügiger
Erwerbstätigkeit und aus „Taschengeldern“ der Länder die monatliche
Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde. Bei den Taschengeldern
der Länder handelt es sich nach Ansicht von Koza allerdings um keinen
„Zuverdienst“, da diese bestimmte Mehraufwendungen der Ausbildung
abdecken würden. Hier brauche man eine klare Regelung. Taschengelder
und Kostenersatz der Ausbildungskosten, die von den Ländern gewährt
werden, sollten grundsätzlich nicht auf das Pflegestipendium oder
andere Leistungen des AMS angerechnet werden ( 807/A(E) ).
Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) hielt den Antrag der Grünen für
nicht zielführend, da er auf weitere komplizierte Ausnahmeregelungen
statt klarer Bestimmungen abziele. Sie sprach sich daher für eine
Vertagung aus. Aus ihrer Sicht müsse man beim Lohngefüge ansetzen, um
Personen in der Pflegeausbildung auch eine geringfügige Beschäftigung
zu erlauben, mit der sie Erfahrungen für ihr künftiges Berufsfeld
sammeln können, sagte Scheucher-Pichler.
Grüne: Sozialpartner sollen branchenübergreifenden Mindestlohn
festlegen können
Mit einer Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes ( 463/A )
wollen die Grünen sicherstellen, dass Menschen, die Vollzeit
arbeiten, auch von ihrer Arbeit leben können. In Österreich gebe es
zwar eine hohe Kollektivvertragsabdeckung, trotzdem gebe es noch
Lücken in kleineren Branchen, machte Abgeordneter Markus Koza (Grüne)
geltend. Den Sozialpartnern solle daher ausdrücklich die Möglichkeit
eingeräumt werden, in Form eines Generalkollektivvertrags einen
branchenübergreifenden Mindestlohn und andere Mindestnormen
festzulegen, an den auch Betriebe und Wirtschaftsbereiche außerhalb
der Wirtschaftskammer gebunden seien. Manche Kollektivverträge seien
zudem seit Jahren oder Jahrzehnten nicht erneuert worden, kritisierte
Koza. Daher sollte es aus Sicht der Grünen der Arbeitnehmerseite im
Falle veralteter Kollektivverträge leichter gemacht werden, über das
Bundeseinigungsamt Mindestlohntarife durchzusetzen.
Norbert Sieber (ÖVP) sprach sich für die Vertagung des Antrags
aus. Er wies darauf hin, dass die Möglichkeiten für den Abschluss von
Kollektivverträgen auch in kleineren Branchen bereits deutlich
erweitert worden seien. Der Antrag der Grünen würde darauf
hinauslaufen, das bewährte System der Sozialpartnerschaft
auszuhebeln, warnte er.
Grüne für Rechtssicherheit bei Verfallsfristen von Lohn- und
Gehaltsansprüchen
Die Grünen wollen sicherstellen, dass Ansprüche von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Löhne und Gehälter drei Jahre
lang weder verjähren noch verfallen können. Während
Verjährungsfristen mit drei Jahren normiert seien, gebe es keine
ausdrückliche Festlegung von Verfallsfristen, argumentierte
Abgeordneter Markus Koza (Grüne). In der Praxis werde das Verbot
einer früheren Verjährung durch Klauseln in Arbeitsverträgen oft
umgangen, sodass Ansprüche oft nach deutlich weniger als drei Jahren
verfallen würden. Die Grünen wollen daher mit einem Initiativantrag
den Verfall von Lohn- und Gehaltsansprüchen nach drei Jahren
gesetzlich normieren ( 808/A ).
Auch hier sprach sich Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP) für die
Vertagung aus. Im Justizministerium bestehe bereits eine
Arbeitsgruppe, die sich auch den von Koza angesprochenen
arbeitsrechtlichen Fragen widme. Deren Ergebnisse sollten abgewartet
werden.
Grüne fordern Recht auf Stundenaufstockung für
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig viele Überstunden bzw.
Mehrstunden leisten, sollten laut den Grünen einen Rechtsanspruch
darauf haben, ihre Stunden aufzustocken ( 575/A(E) ). Viele
Teilzeitbeschäftigte würden sich mehr Stunden wünschen und müssten
gleichzeitig regelmäßig in Form von Mehrarbeit länger arbeiten.
Teilzeitbeschäftigte, die innerhalb eines gewissen
Durchrechnungszeitraumes die vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt
um mindestens 20 % überschritten haben, sollten daher eine
Stundenaufstockung um den jeweiligen Prozentsatz verlangen können,
argumentierte der Grüne Sozialsprecher Markus Koza.
Johannes Gasser (NEOS) hielt Koza entgegen, die Gründe, warum es
trotz wiederkehrender Mehrleistungen zu keiner Stundenaufstockung
komme, seien vielfältig. Er beantragte die Vertagung des Antrags. Die
Frage, wie man mehr Menschen in Vollbeschäftigung bringen könne, sei
auch Teil der Fachkräftestrategie der Koalition, betonte Gasser.
Grüne drängen auf Absicherung der Liquidität des
Ausgleichstaxfonds
Die Grünen sorgen sich weiter um die finanzielle Situation des
Ausgleichstaxfonds (ATF), aus dem Maßnahmen und Projekte zur
Inklusion bzw. Integration von Menschen mit Behinderungen am ersten
Arbeitsmarkt finanziert werden. Laut Abgeordnetem Ralph Schallmeiner
(Grüne) fehlen dem Fonds weiterhin die notwendigen Mittel, um sein
Leistungsangebot voll aufrechterhalten zu können. Die Lücke könnte
unter anderem dadurch geschlossen werden, dass die Ausgleichstaxen,
die Unternehmen bei Nichterfüllung ihrer Beschäftigungspflicht
„begünstigt behinderter“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen
müssen, befristet erhöht werden ( 216/A(E) ). Schallmeiner plädierte
im Ausschuss auch auf eine umfassende Reform des Systems der
Ausgleichstaxe. Es dürfe nicht sein, dass Betriebe sich von der
Einstellung von Menschen mit Behinderung „freikaufen“ können.
ÖVP-Abgeordnete Heike Eder beantragte die Vertagung des Antrags,
wobei sie ausdrücklich betonte, sie teile das Anliegen, mehr Menschen
mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Erhöhung der
Ausgleichstaxe allein könne aber nicht der Weg sein.
Sozialministerin Korinna Schumann erinnerte daran, dass sie den
ATF „völlig ausgeräumt“ übernommen habe. In Verhandlungen mit dem
Finanzminister sei es gelungen, ihn wieder aufzufüllen. Sie werde
alles daransetzen, die Finanzierung zumindest in derselben Höhe zu
halten. Die Ministerin konzedierte, dass es notwendig sein werde,
darüber nachzudenken, wie längerfristig das Finanzierungssystem neu
aufgestellt werden könne.
FPÖ: Analoge staatliche Dienstleistungen absichern
FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch beklagte, dass die
Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen oder
Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch
zu nehmen, immer weiter zurückgedrängt werde. Ihre Fraktion trete
daher für ein Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an allen
Dienstleistungen der Verwaltung, der Justiz und der Daseinsvorsorge
ohne technische und kommunikative Barrieren ein ( 433/A(E) ). Als
Beispiele nennt der Antrag der Freiheitlichen etwa die Strom- und
Gasversorgung, die Banken, den Gesundheitsbereich und den
öffentlichen Verkehr. Andrea Schartel (FPÖ) unterstützte diese
Forderung. Sie verwies auf die große Zahl von Seniorinnen und
Senioren, denen es aus verschiedensten Gründen nicht möglich sei,
digitale Anwendungen zu nützen.
NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser sagte, Österreich habe beim
Ausbau digitaler Angebote in der Verwaltung noch Nachholbedarf. Dabei
gelte es, immer die Schaffung analoger Angebote mitzubedenken. Das
könne aber nicht durch eine einzelne Regierungsvorlage erfolgen, wie
der Antrag suggeriere. Er sei daher für die Vertagung des Antrags.
Auch Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ) betonte, dass im
Regierungsprogramm vorgesehen sei, begleitend zum Ausbau digitaler
Angebote immer auch die Sicherstellung analoger Möglichkeiten im Auge
zu haben. (Fortsetzung Sozialausschuss) sox