Rechtswidrige Auflösung von JöH-Kundgebung: Hammer fordert Konsequenzen

Wien (OTS) – Das Verwaltungsgericht Wien stellte laut Bericht des
‚Standard‘ die
Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes gegen die Kundgebung der
Jüdischen Hoschüler:innen gegen den Akademikerball vergangenes Jahr
am Burgtor fest. „Das aktuelle Erkenntnis des Verwaltungsgerichts ist
eine schallende Ohrfeige für die FPÖ und ein beunruhigendes Zeugnis
institutionellen Versagens unter Innenminister Gerhard Karner“,
kommentiert der Rechtsextremismus-Sprecher der Grünen, Lukas Hammer.

„Dass ein Polizeieinsatz gegen eine friedliche, angemeldete
Kundgebung der Jüdischen österreichischen Hochschüler:innen auf
bloßen Zuruf eines einzelnen FPÖ-Politikers erfolgt ist, zeigt, wie
dünn die Trennlinie zwischen parteipolitischem Einfluss und
staatlichem Handeln offenbar geworden ist. Der Ballorganisator und
FPÖ-Politiker Udo Guggenbichler hat laut Gericht nicht nur
unbegründete, sondern schlicht falsche Behauptungen aufgestellt. Und
dennoch wurde ein massiver Polizeieinsatz ausgelöst“, kritisiert
Hammer.

„Besonders alarmierend ist, dass die Sicherheitsbehörden diese
Vorwürfe von Guggenbichler weder geprüft noch abgewogen haben. Statt
rechtsstaatlicher Sorgfalt gab es blinden Aktionismus – zulasten
jüdischer Aktivist:innen, die ihr demokratisches Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben“, sagt Hammer und weiter: „Es
wäre nun wichtig, dass zumindest die Einleitung rechtlicher Schritte
gegen Udo Guggenbichler wegen mutmaßlich falscher Anschuldigungen
geprüft wird – selbstverständlich unter Wahrung der
Unschuldsvermutung. Darüber hinaus wäre eine unabhängige Untersuchung
des polizeilichen Vorgehens notwendig.“

Direkt nach dem Polizeieinsatz haben die Grünen eine
parlamentarische Anfrage an den Innenminister gestellt. „Gerhard
Karner rechtfertigt dieses Vorgehen in seiner Anfragebeantwortung mit
einem formalistischen Verweis auf die Strafprozessordnung. Diese
Argumentation greift zu kurz und verkennt die Realität des
Polizeialltags völlig. Selbstverständlich gibt es Spielräume zur
rechtlichen Einschätzung – etwa durch Rücksprache mit
Polizeijurist:innen oder der Staatsanwaltschaft. Genau diese
notwendige Interessenabwägung hat laut Gericht aber nicht
stattgefunden“, hält Hammer fest.

„Wenn die Polizei auf Zuruf eines rechtsextremen FPÖ-Politikers
gegen jüdische Studierende einschreitet, dann ist das nicht nur ein
Einzelfehler – es ist ein strukturelles Problem. Wer so handelt,
stellt das Vertrauen in den Rechtsstaat infrage“, sagt Lukas Hammer.

„Ich erwarte mir von Innenminister Karner endlich eine klare
politische Verantwortung und konkrete Konsequenzen. Es kann nicht
sein, dass rechtsextreme Netzwerke offenbar leichter Gehör bei
Sicherheitsbehörden finden als jene, die sich gegen Antisemitismus
und Rechtsextremismus engagieren“, meint Hammer.