Außenpolitischer Ausschuss einstimmig für Eintreten für weltweite Abschaffung der Todesstrafe

Wien (PK) – Die Grünen brachten heute im Außenpolitischen Ausschuss
mit einem
Antrag ihre Ablehnung zur jüngsten Einführung bzw. Ausweitung der
Todesstrafe im israelischen Recht zum Ausdruck. Daran anknüpfend
fassten ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam mit den Grünen mittels eines
Abänderungsantrags eine gemeinsame Entschließung, der auch die FPÖ
zustimmte. Die Bundesregierung möge demnach mit gleichgesinnten
Partnern auf all jene Länder einwirken, die die Todesstrafe nach wie
vor vollziehen, mit dem Ziel – über den Zwischenschritt eines
Moratoriums -,dort die Todesstrafe abzuschaffen bzw. Todesurteile in
Haftstrafen umzuwandeln. Des Weiteren sollten laut Antrag jene
Staaten, die den Zivilpakt noch nicht ratifiziert haben, zur
Ratifizierung bewegt werden. Betreffend die israelische Regierung
sollte die Bundesregierung dem gemeinsamen Antrag zufolge klar zum
Ausdruck bringen, dass die dortige Ausweitung der Todesstrafe schwere
Bedenken hervorrufe.

Die Freiheitlichen sprachen sich im Ausschuss außerdem einmal
mehr für ein Ende der „kontraproduktiven Russland-Sanktionen“ der EU
aus. Dieser Antrag blieb gegen die Stimmen der anderen Fraktionen in
der Minderheit. Die Grünen wiederum forderten im Hinblick auf ein
„Immobilienimperium“, das sich bis nach Europa erstrecke, Sanktionen
gegen das neue oberste geistliche Staatsoberhaupt des Iran, Mojtaba
Khamenei. Der Antrag wurde aber mit den Stimmen der Dreierkoalition
ebenso vertagt wie Forderungen der Grünen zur Stärkung multilateraler
Institutionen sowie der FPÖ zum Thema Südtirol. Zu Letzterem brachte
die FPÖ einen Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses zur
Vorbehandlung der Verhandlungsgegenstände zu Südtirol ein. Dieser
Antrag wurde aufgrund der Vertagungen nicht abgestimmt.

Einstimmigkeit für Eintreten gegen Todesstrafe

Bereits bevor das israelische Parlament den Gesetzesentwurf zur
Einführung der Todesstrafe für Terroristen billigte, legten die
Grünen einen Entschließungsantrag vor, um ihre Ablehnung darüber zum
Ausdruck zu bringen ( 813/A(E) ). Im Lichte internationaler
Menschenrechtsstandards sei die Einführung bzw. Ausweitung der
Todesstrafe im israelischen Recht klar abzulehnen. Besonders
bedenklich sei, dass Palästinenserinnen und Palästinenser
unterschiedlichen rechtlichen Standards und strengeren Strafen
unterworfen seien, machte Meri Disoski (Grüne) geltend. Diese
Differenzierung werfe erhebliche Fragen hinsichtlich des
Diskriminierungsverbots auf und gebe es ihres Wissens in keinem
anderen Land, so Disoski. Die Vereinten Nationen, die EU und
zahlreiche internationale Organisationen würden außerdem seit Jahren
die weltweite Abschaffung der Todesstrafe fordern. Den
gesamtändernden Antrag finde sie zwar „irritierend“. Sie unterstütze
ihn aber, weil er auf dem Antrag der Grünen fuße, so Disoski.

Österreich habe seit Jahren ein klares Bekenntnis gegen die
Todesstrafe weltweit und trete klar dagegen ein, hielt Gudrun Kugler
(ÖVP) fest. Der nunmehrige gemeinsame Antrag sei weitergehend als
jener der Grünen, zumal es darin nicht nur um Israel, sondern um alle
betreffenden Staaten gehe. Außerdem finde sich die Forderung nach
einem weltweiten Moratorium und das Engagement für den Zivilpakt
wieder. Es sei wichtig, nicht nur bei Israel stehenzubleiben und
dabei etwa den Iran oder Saudi Arabien zu übersehen, so Kugler.

Muna Duzdar (SPÖ) meinte, sie könne Disoski beipflichten, zumal
sie auch kein anderes Land kenne, das die Todesstrafe nur für eine
bestimmte Ethnie eingeführt habe. Erschwerend komme dazu, dass das
richterliche Ermessen ausgeschlossen werden solle, dass
Palästinenserinnen und Palästinenser dem israelischen Militärgericht
unterstehen würden und auch jene Delikte zur Todesstrafe führen
sollen, die nicht vorsätzlich begangen worden seien. Sie halte es für
notwendig, diese spezielle Form der Todesstrafe weiter zu beleuchten,
so Duzdar.

FPÖ für ein Ende der EU-Sanktionen gegen Russland

Laut FPÖ haben die Russland-Sanktionen die Energiepreise in
Europa dauerhaft auf ein Niveau gehoben, „das für unseren
Industriestandort toxisch ist“. Während die USA von billigem Gas
profitiere und Asien russische Rohstoffe kaufe, verliere Europa – und
insbesondere auch Österreich – seine Wettbewerbsfähigkeit. Österreich
müsse daher zur Sicherung der heimischen Energieversorgung und des
Wirtschaftsstandorts „aus dem Wirtschaftskrieg aussteigen“ und zur
Realpolitik zurückkehren. Konkret werden in dem entsprechenden FPÖ-
Antrag ( 773/A(E) ) der Bundeskanzler und die Außenministerin
aufgefordert, auf europäischer Ebene einen strategischen Kurswechsel
einzuleiten, der die Sicherung einer langfristigen und leistbaren
Energieversorgung für die österreichische Bevölkerung und Industrie
„über geopolitisches Wunschdenken stellt“. Das beinhalte auch den
aktiven Einsatz für ein Ende der Russland-Sanktionen. Aus Sicht von
Susanne Fürst (FPÖ) habe man sich durch das Kappen der Versorgung
durch Russland in eine Sackgasse begeben.

Nico Marchetti (ÖVP) meinte, hinzuweisen sei vielmehr auf eine
vertragswidrige Drosslung bzw. Einstellung der Lieferungen seitens
der russischen Gazprom, die erfolgt sei. Das gelte es, als
„Patrioten“ aufzuzeigen, meinte er in Richtung der FPÖ. Wenn ein Land
sein Nachbarland angreife und dort Menschen töte, müsse die EU eine
klare Wertehaltung signalisieren und das Angreiferland sanktionieren,
so Nikolaus Scherak (NEOS). Wirtschaftssanktionen seien kein
Selbstzweck, sondern unter anderem der Ausdruck, dass man kein Geld
an Staaten, die Nachbarn angreifen, zahlen wolle. Christoph
Matznetter (SPÖ) wies einerseits darauf hin, dass keine
Doppelstandards im Vergleich zu anderen Ländern angelegt werden
sollten. Andererseits seien die bestehenden EU-Sanktionen ein
gelindes Mittel, und zwar durch Maßnahmen, die keine Gewalt
darstellten. Meri Disoski (Grüne) wiederum hält einige der
Forderungen der FPÖ für „brandgefährlich“, wie sie sagte. Die EU-
Sanktionen seien ein zentrales außen- und sicherheitspolitisches
Instrument, um den Aggressor zur Räson zu bringen.

Iran: Grüne fordern Sanktionen gegen Mojtaba Khamenei

Es sei dringend an der Zeit, sowohl das neue oberste geistliche
Staatsoberhaupt des Iran, Mojtaba Khamenei, als auch seine
„Strohmänner“, die in der Europäischen Union und vor allem auch in
Österreich für „Khameneis Immobilienimperium“ aktiv seien, so rasch
als möglich auf die EU-Sanktionsliste zu setzen, fordern die Grünen
in ihrem an die Außenministerin gerichteten Entschließungsantrag (
811/A(E) ). Solange dies auf EU-Ebene nicht geschehe, müsse
Österreich zudem nationale Sanktionen verhängen, um jegliche
Aktivitäten des iranischen Regimes zur Verschaffung wirtschaftlicher
Ressourcen an die mit Khamenei eng verbundene Islamische
Revolutionsgarde zu unterbinden. Antragstellerin Meri Disoski
verweist in dem Antrag auf Medienrecherchen, die ergeben hätten, dass
Khamenei ein Immobilienimperium kontrolliere, das sich bis nach
Europa erstrecke und hunderte Millionen Euro wert sei. Auch nach
Österreich, insbesondere nach Wien und Kitzbühel, führe die Spur,
heißt es im Antrag. Es gebe zwar Sanktionen gegen den Iran, was aber
fehle, seien Sanktionen gegen die neue zentrale Machtfigur, so
Disoski. Veit Valentin Dengler (NEOS) meinte, er habe große Sympathie
für den Antrag, gab aber zu bedenken, dass man nicht wüsste, ob
Khamenei lebe. Er würde aber den Antrag wieder aufnehmen, wenn man
tatsächlich von seiner Existenz wisse, so Dengler.

Grüne für Stärkung multilateraler Institutionen

Die Grünen sorgen sich ferner um eine „zunehmende Erosion der
bestehenden, regelbasierten, internationalen Ordnung“ und sprechen
sich für eine politische, finanzielle und strukturelle Stärkung
multilateraler Institutionen wie der Vereinten Nationen, des
Internationalen Strafgerichtshof oder der OSZE aus ( 681/A(E) ).
Autoritäre Regime würden die Erosion vorantreiben und eine
beispiellose Bedrohung der internationalen Ordnung darstellen. Für
Österreich sei das bedrohliche Realität, so Meri Disoski (Grüne).
Parallel dazu verschärfe sich die Klimakrise. Es gelte, eine bessere
Handlungsfähigkeit der EU voranzutreiben, indem etwa das
Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben werde, so der Vorstoß.

Kai Jan Krainer (SPÖ) ortet in manchen Punkten des Antrags
allerdings noch einigen Gesprächsbedarf, weshalb er sich für die
Vertagung aussprach. Auch Gudrun Kugler (ÖVP) erachtet einige Punkte
für schwierig, wie etwa eine Verringerung des
Einstimmigkeitsprinzips, wie sie sagte.

FPÖ mit Forderungen zum Thema Südtirol

Drei Anträge der FPÖ betrafen heute das Thema Südtirol, wobei
Christofer Ranzmaier (FPÖ) dazu unter anderem auf die
Schutzmachtfunktion Österreichs hinwies. So sei mehr als sechs
Jahrzehnte nach dem Südtiroler Freiheitskampf die Frage der
strafrechtlichen Verfolgung jener Männer, die sich für die
Selbstbestimmung und die Rechte der deutschen und ladinischen
Volksgruppen eingesetzt haben, bis heute nicht abschließend geklärt.
Daher fordert Ranzmaier die Bundesregierung auf, „unverzüglich“ alle
notwendigen politischen, diplomatischen und rechtlichen Maßnahmen
gegenüber Italien zu ergreifen, um eine umfassende Amnestie für die
noch lebenden Freiheitskämpfer zu erwirken. Darüber hinaus sei darauf
hinzuwirken, dass auch für bereits Verstorbene eine entsprechende
Rehabilitierung erfolge und deren Einsatz politisch anerkannt werde (
779/A(E) ).

In einem weiteren Antrag ortet Ranzmaier Tendenzen zur Aushöhlung
und strukturellen Veränderung des deutschsprachigen Schulsystems in
Südtirol. Der muttersprachliche Unterricht sei jedoch ein „zentraler
Bestandteil der Autonomieordnung“ zur Sicherung der kulturellen und
sprachlichen Identität der deutschen und ladinischen Volksgruppen.
Die FPÖ fordert die Außen- und die Justizministerin daher auf, ein
„unmissverständliches und öffentliches Bekenntnis zum Fortbestand und
zur Unantastbarkeit der Deutschen Schule in Südtirol“ gegenüber
Italien sowie auf EU-Ebene abzugeben. Es gelte insbesondere
Bestrebungen hin zu einer sogenannten „gemischten Schule“ abzulehnen.
Zudem soll laut Antrag dem Nationalrat regelmäßig über die
Entwicklungen und gesetzte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz
des muttersprachlichen Unterrichts in Südtirol berichtet werden (
780/A(E) ).

Des Weiteren fordern die Freiheitlichen die Bundesregierung auf,
eine „klare und unmissverständliche Position dahingehend einzunehmen,
dass das Selbstbestimmungsrecht der deutschen und ladinischen
Volksgruppen in Südtirol ein fortbestehendes, nicht verwirklichtes
Recht darstellt“. Es solle in allen einschlägigen Berichten und
Stellungnahmen künftig auf Formulierungen verzichtet werden, die den
Eindruck erwecken, das Selbstbestimmungsrecht sei durch die
bestehende Autonomie bereits abschließend umgesetzt. Österreich habe
zudem seine Schutzmachtfunktion dahingehend wahrzunehmen, dass die
Frage der staatlichen Zugehörigkeit Südtirols als legitime politische
Fragestellung anerkannt und eine freie demokratische
Willensentscheidung der Südtiroler Volksgruppe ausdrücklich
unterstützt werde, heißt es im Antrag ( 781/A(E) ). Diese wichtigen
Themen sollte man allesamt einer Problemlösung zuführen, so
Ranzmaier, der sich daher für die Einsetzung eines Unterausschusses
aussprach.

Christoph Matznetter (SPÖ) und Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP)
sprachen im Hinblick auf Südtirol von einem Erfolgsmodell bzw. von
einem Vorzeigemodell. Derzeit brauche es keinen Unterausschuss, weil
die Verhandlungen direkt in Südtirol abgewartet werden müssten, so
Matznetter. Nikolaus Scherak (NEOS) zufolge könnte dem Thema Südtirol
im Juni ein größerer Schwerpunkt im Außenpolitischen Ausschuss
gewidmet werden. Insofern sei auch seine Einschätzung, dass es einen
Unterausschuss nicht brauche. Werner Kogler (Grüne) meinte
demgegenüber, er würde der Einsetzung eines Unterausschusses
zustimmen, zumal dies die Möglichkeit einer vertiefenden Diskussion
bieten würde. Ranzmaier sprach sich dafür aus, sich in der nächsten
Ausschusssitzung nochmals über einen etwaigen Unterausschuss zu
unterhalten. (Schluss Außenpolitischer Ausschuss) mbu