AK Erfolg: AK klagte rechtswidrige Klauseln – Jetzt zahlt Reisebuchungsplattform Kiwi Kund:innen Geld zurück!

Wien (OTS) – Die AK hat einen Erfolg gegen die tschechische
Reisebuchungsplattform
Kiwi.com s.r.o. erzielt. Nach einer Klage und einem Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Wien einigten sich AK und Kiwi auf eine
verbraucherfreundliche Umsetzung des Urteils. Insgesamt sind 31
Klauseln ungültig. Für betroffene Kund:innen bedeutet das: Geld
zurück für Kiwi-Guthaben, Rückbuchungen & Co.!

Die AK hat rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der tschechischen Reisebuchungsplattform Kiwi
geklagt. Im Zentrum der Klage stand das sogenannte „Kiwi-Guthaben“,
das bislang anstelle von Geldrückzahlungen vergeben werden konnte.
Zudem ist das Guthaben nach zwei Jahren verfallen. Laut Gericht waren
diese Klauseln rechtswidrig. Beanstandet wurden auch die
unübersichtlichen Verweise zwischen den verschiedenen Regelwerken.

Verfallene Kiwi-Guthaben werden wiederhergestellt, bestehende
verlängert – das gilt

+ Alle ab 1. Jänner 2023 zu Unrecht verfallenen Kiwi-Guthaben
werden wiederhergestellt und können weitere vier Jahre genutzt
werden.

+ Bestehende Guthaben werden um vier Jahre verlängert.

+ Kund:innen, die seit 1. Jänner 2023 unfreiwillig (ohne
ausdrückliche Zustimmung) ein Kiwi-Guthaben erhalten haben, bekommen
nun automatisch ihr Geld zurück.

+ Kiwi wird künftig Guthaben nur noch dann ausstellen, wenn
Kund:innen dem ausdrücklich zustimmen.

Wer bis zum 31.05.2026 weder Geld noch eine entsprechende
Verständigung erhält, kann sich direkt an [email protected] wenden.

Gebührenklauseln wie Rückbuchungen sind unzulässig – das gilt

Kiwi hatte in den Reiseverträgen drei verschiedene, übermäßig
lange und unübersichtliche Texte mit Querverweisen vereinbart.
Kund:innen war unklar, was für sie bei den Klauseln gilt. Zwei
Beispiele:

+ Rückbuchungskosten: Kund:innen mussten Kiwi bisher Gebühren
ersetzen, wenn sie eine Rückbuchung über ihre Bank veranlassten. Die
Ausgestaltung der Klausel ist rechtswidrig – die Kosten werden nun
automatisch erstattet.

+ No-Show-Gebühr: Wer einen Flug nicht antrat, löste automatisch
eine kostenpflichtige Rückerstattungsabwicklung (59 Euro) aus. Diese
überhöhte Gebühr wird zurückgezahlt.

Geld zurück für Kiwi-Kund:innen – so geht’s

Kiwi kontaktiert alle österreichischen Kund:innen, die seit
01.01.2023 diverse von der AK beanstandete Gebühren bezahlt oder Kiwi
-Guthaben erhalten haben. Sie bekommen automatisch ihr Geld auf das
bei Kiwi.com hinterlegte Bankkonto. Ist kein Konto bekannt oder ist
es fehlerhaft, werden Kund:innen per E-Mail aufgefordert, ihre
aktuellen Kontodaten bekanntzugeben – bis zum 31.10.2026. Wird in
Sachen Kiwi-Guthaben bis zu diesem Zeitpunkt kein Konto übermittelt,
bleibt das Guthaben bis 31.05.2030 gültig.

SERVICE: Das Urteil finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/kiwi
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