VKI-Sammelaktion: Bestandsprovisionen bei Fonds – Anmeldung zu BKS und BTV möglich

Wien (OTS) – Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von
Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form sogenannter
Bestandsprovisionen. Werden diese Zahlungen gegenüber Kund:innen
nicht offengelegt, sind sie nach Rechtsauffassung des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) unzulässig und zurückzuzahlen. Nachdem
sich der VKI in den vergangenen Monaten bereits mit mehreren
Bankengruppen auf außergerichtliche Lösungen einigen konnte, öffnet
der VKI die Anmeldung für Kund:innen der BKS Bank AG und der BTV Vier
Länder Bank AG. Mit diesen Banken gibt es derzeit noch keine
Einigung, die Verhandlungen laufen.

Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt über
eine der genannten Banken vermittelt wurde, können sich kostenlos
unter www.vki.at/kick-back-2026 für die Sammelaktion anmelden und
ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen. Der VKI wird die gesammelten
Fälle bei der jeweiligen Bank intervenieren und auf eine
außergerichtliche Lösung hinwirken.

Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende Offenlegung von
Bestandsprovisionen die gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im
Wertpapiergeschäft Fonds vermittelt wurden. Das
Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) sieht strikte
Voraussetzungen vor, unter denen Banken Bestandsprovisionen
einbehalten dürfen. Nach Einschätzung des VKI wurden diese Vorgaben
bei der Vermittlung von Fonds jedenfalls bis zum 31.12.2017 meist
nicht erfüllt – Kund:innen stehen diesfalls Herausgabeansprüche zu.

Der VKI wird betroffene Konsument:innen bei der Durchsetzung
ihrer Ansprüche unterstützen. Wir arbeiten daran, auch mit der BKS
Bank AG und der BTV Vier Länder Bank AG faire Lösungen für betroffene
Konsument:innen zu erzielen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass
konstruktive Einigungen möglich sind“, so Mag. Stefan Schreiner,
zuständiger Jurist der Abteilung Intervention im VKI.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf
www.vki.at/kick-back-2026 .