Verfassungsgerichtshof bestätigt Rechtsansicht des ÖKV

Wien (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof hat die Verordnung des
ehemaligen
Gesundheitsministers Johannes Rauch zum Verbot des
Gebrauchshundesports Teil C aufgehoben. Damit bestätigt das
Höchstgericht die Rechtsansicht des Österreichischen
Kynologenverbandes (ÖKV).

„Wir haben seit rund eineinhalb Jahren immer wieder darauf
hingewiesen, dass diese Verordnung aus unserer Sicht
verfassungswidrig ist, weil sie in die Kompetenz der Bundesländer
eingreift“, erklärt ÖKV-Präsident Philipp Ita. „Der VfGH hat
bestätigt, was wir seit eineinhalb Jahren sagen: Diese Verordnung war
politisch motiviert und rechtlich nicht haltbar und vor allem auch
inhaltlich falsch.“

Der ÖKV hatte von Beginn an argumentiert, dass die Verordnung
sicherheitspolizeiliche Materie betrifft und damit in die
Zuständigkeit der Länder fällt. Aus Sicht des Verbandes ist es
bedauerlich, dass es nicht längst zu einer politischen Lösung
gekommen ist. „Die Politik hätte ausreichend Zeit gehabt, diese Frage
sachlich zu lösen. Stattdessen musste sie letztlich vor dem
Verfassungsgerichtshof entschieden werden“, so Ita.

Der ÖKV bedauert, dass durch diese Auseinandersetzung rund
eineinhalb wertvolle Jahre für die Zuchtauslese, die Ausbildung und
die vielen Hundesportlerinnen und Hundesportler verloren gegangen
sind. Für viele engagierte Hundesportler habe die rechtliche
Unsicherheit eine unnötige Belastung und Kosten und eine Verdrängung
ins benachbarte Ausland dargestellt.

„Mit dieser Entscheidung ist nun wieder ein rechtmäßiger Zustand
hergestellt. Für unsere verantwortungsvollen Hundehalter und ihre
Gebrauchshunde ist das eine große Erleichterung“, sagt Ita.

Gleichzeitig sieht der ÖKV damit ein zentrales Kapitel rund um
verantwortungsvolle Ausbildung und Haltung von Gebrauchshunden
höchstgerichtlich abgeschlossen.