Erklärung der Leitung des KHM zur Berichterstattung des ORF

Wien (OTS) – Die Leitung des KHM-Museumsverbandes sieht in der
bisherigen ORF-
Berichterstattung zum arbeitsrechtlichen Konflikt mit der Leitung des
Schlosses Ambras eine Verletzung der journalistischen
Sorgfaltspflicht. In der Berichterstattung des vergangenen Mittwochs,
25.3.2026, wurden wesentliche Teile der Erwiderung des KHM-
Generaldirektors Dr. Jonathan Fine sowie des KHM-Geschäftsführers Dr.
Paul Frey auf die Vorwürfe von Frau Dr. Veronika Sandbichler nicht
gebracht. Außerdem wurden ehemalige Mitarbeiter anonym zitiert, die
nicht aufgrund eigener Erfahrungen, sondern lediglich durch
Bezugnahme auf andere Personen diffuse Vorwürfe eines „toxischen
Klimas“ machten.

Aufgrund der arbeitsrechtlich gebotenen Fürsorgepflicht für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die selbstverständlich auch für
Frau Dr. Sandbichler gilt, ist es der Führung des KHM-
Museumsverbandes bis zum Abschluss der von sich aus eingeleiteten
Untersuchungen nicht möglich, den detaillierten Sachverhalt der
arbeitsrechtlichen Situation in Schloss Ambras öffentlich zu machen.
Wir appellieren an den ORF, darauf Rücksicht zu nehmen und sich nicht
einseitig und rufschädigend als Anklageplattform zur Verfügung zu
stellen.

Im Detail:

Bereits der erste Bericht in der ZiB 2 vom 24.3.2026 bot keine
Gelegenheit zu einer angemessenen Stellungnahme des KHM-
Museumsverbandes, obwohl die Causa einer arbeitsrechtlichen
Auseinandersetzung keinen unmittelbaren Zeitdruck für den ORF
nachvollziehbar macht. Generaldirektor Fine befand sich zu diesem
Zeitpunkt in London.

Bereits am Tag danach, dem frühestmöglichen Zeitpunkt, berief die
Leitung des KHM-Museumsverbandes eine Pressekonferenz ein. Darin
erklärten Generaldirektor Fine und Geschäftsführer Frey, dass der
Wunsch nach einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses
von Frau Dr. Sandbichler selbst im Jänner 2026 ausgegangen ist. Frau
Dr. Sandbichler stellte dabei die Forderung nach einer freiwilligen
Abfertigung in Höhe von 24 Monatsgehältern und einer 8-monatigen
Dienstfreistellung. Dieser Forderung nachzukommen war jedoch aufgrund
der Rechtslage unvertretbar. Die Leitung des KHM-Museumsverbandes
hätte sich ihrerseits angreifbar gemacht, wenn sie den
unverhältnismäßigen Forderungen hinsichtlich einer freiwilligen
Forderung über die gesetzliche Abfertigung hinaus nachgegeben hätte.
Es war der Anwalt von Fr. Dr. Sandbichler, der Ende Februar die
Gespräche deshalb abbrach.

Was folgte, war ein öffentlicher Rundumschlag des Anwalts Dr.
Martin Josef Maxl gegen die KHM-Führung im ORF-Bericht am 24.3.2026
in der ZiB 2. Dabei wurde auch weiteren Anschuldigungen gegen
Geschäftsführer Frey durch Dr. Maxl breiter Raum eingeräumt, die mit
dem arbeitsrechtlichen Begehren von Frau Dr. Sandbichler in keiner
Weise in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus verbreitete Dr. Maxl
auch eine Liste mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Anfang
2025 entweder einvernehmlich oder auf eigenen Wunsch aus dem
Unternehmen ausgetreten wären. Sollten diese nicht ihre ausdrückliche
Zustimmung dazu gegeben haben, sieht der KHM-Museumsverband darin
eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen früheren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Noch während sich die Leitung des KHM-Museumsverbandes am
Mittwoch, den 25.3.2026, in einer Pressekonferenz ausführlich zu Wort
meldete, räumte die ZiB 1 in einem weiteren Beitrag zeitgleich
anonymen Personen die Möglichkeit ein, weitere Anschuldigungen zu
äußern. Diese anonymen Stimmen sprachen jedoch nicht über ihre
eigenen Erfahrungen, sondern über die von Dritten.

Diese Berichte zeichnen ein verzerrtes Bild, da es eine
einseitige Berichterstattung zugunsten dieser Anschuldigungen gibt.
Dies unterstützt auch die Moderation im Beitrag, in der nach der
Stellungnahme des KHM-Museumsverbandes gesagt wird: „Seit heute steht
fest: Veronika Sandbichler war nicht die einzige Mitarbeiterin, die
unter dem Führungsstil von Jonathan Fine und Paul Frey gelitten hat.“
Diese Tatsachenbehauptung beruft sich jedoch ausschließlich auf
anonyme Mitteilungen über Dritte. Diese Aussagen müssen aufs
Schärfste zurückgewiesen werden. Auch sind weder die
Gleichbehandlungsbeauftragte noch der Betriebsrat mit dem Vorwurf an
die Leitung herangetreten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
schlecht behandelt worden sind.

Für die Führung des KHM-Museumsverbandes ist es wichtig, darauf
hinzuweisen, dass sie sowohl dem Publikum als auch den
österreichischen Steuerzahlern verpflichtet ist. Darum wurde aufgrund
des Rückgangs der Besucherzahlen im Schloss Ambras gemeinsam mit der
Leiterin, Frau Dr. Sandbichler, und ihrem Team an einem Konzept
gearbeitet, um dem entgegenzuwirken und künftig, analog zu den
anderen KHM-Stellen, positives Wachstum zu generieren. Dieser Prozess
hatte noch kein Ergebnis erbracht und wurde im Jänner 2026
überraschend durch den Kündigungswunsch von Frau Dr. Sandbichler
abgebrochen.

Ihre jetzigen öffentlichen Anschuldigungen, die sie trotz Wissens
über die umfassend eingeleiteten, extern geführten Untersuchungen
erhebt, stellen aus arbeitsrechtlicher Sicht einen gravierenden Bruch
des Vertrauensverhältnisses dar. Dieses Verhalten ist für den KHM-
Museumsverband ruf- und geschäftsschädigend. Weitere rechtliche
Schritte werden hierzu vom KHM-Museumsverband geprüft.