Wien (PK) – Im Nationalrat wurde heute ein Entschließungsantrag der
Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen, der die Regierung
ersucht, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von
Gesundheitseinrichtungen zu prüfen. Anlass dafür sind sogenannte
„Gehsteigbelästigungen“, die Patientinnen den Zugang zu medizinischen
Einrichtungen erschweren, insbesondere zu jenen, die
Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Die Freiheitlichen sahen diesbezüglich keinen Handlungsbedarf.
Mit einem von ihnen in der Debatte eingebrachten Entschließungsantrag
forderten sie unter anderem mehr Unterstützung für Schwangere sowie
eine verpflichtende Bedenkzeit vor Schwangerschaftsabbrüchen. Ihr
Antrag blieb mit ihren eigenen Stimmen in der Minderheit.
Den Grünen ging die Entschließung der Regierungsfraktionen nicht
weit genug. Sie forderten die sofortig Etablierung von entsprechenden
Schutzzonen. Keine Zustimmung fand jedoch ihr Gesetzesantrag , mit
dem sie für eine Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes
eintraten, um im Umkreis von 150 Metern von Einrichtungen und
Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche Schutzzonen errichten
zu können. Auch ein im Zuge der Debatte von ihnen eingebrachter
Entschließungsantrag betreffend „wirksamer Schutzzonen“ vor
Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner wurde abgelehnt.
Holzleitner: Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht in die
„Illegalität jagen“
Der Schutz von Frauen und ihrer körperlichen Selbstbestimmung sei
ein „extrem hohes Gut“, sagte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner.
Dies habe man bereits vor mehr als 50 Jahren erkannt, als die
sogenannte Fristenregelung eingeführt werde. Doch noch immer sei der
Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen nicht ausreichend
gesichert. Sie sei überzeugt, dass die Streichung des
Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und die Überführung
in gesundheitsrechtliche Regelungen das Ziel bleiben müsse, so
Holzleitner. Neben der Selbstbestimmung von Frauen sei der Schutz von
Gesundheitseinrichtungen, die medizinische Leistungen im Rahmen der
Fristenregelung anbieten, zentral. Denn Schwangerschaftsabbrüche
würden immer stattfinden, die wesentliche Unterscheidung sei jedoch,
ob man Frauen dabei „in die Illegalität“ jage und ihr Leben damit
gefährde, oder ob man sie unterstütze und ihnen Sicherheit und Schutz
biete, so Holzleitner.
FPÖ: „Kritik“ darf nicht verboten werden
Der vorliegende Antrag sei kein „harmloser Prüfantrag“, sondern
der „nächste Versuch Lebensschützer, Mahnwachen, stilles Gebet und
legale Kundgebungen aus dem öffentlichen Raum zu drängen“, sagte Rosa
Ecker (FPÖ). Ihre Fraktion bekenne sich zur Fristenlösung, dies
bedeute jedoch nicht, dass man „Kritik verbieten“ und „Grundrechte
beiseite“ schieben dürfe, so Ecker. Die im Antrag der
Regierungsfraktionen geschilderte Problemlage würde es gar nicht
geben, meinte Ricarda Berger (FPÖ). Denn es gebe keine polizeilich
dokumentierten Vorfälle und entsprechende Anzeigen. Sie sei
überzeugt, dass auch das ungeborene Leben schützenswert sei und ihrer
Meinung nach ende das Selbstbestimmungsrecht der Frau dort, wo ein
anderes, eigenständiges Leben beginne, sagte Berger. Es müsse erlaubt
sein, „seine Meinung friedlich kundzutun“ und dieses Recht zur freien
Meinungsäußerung müsse man auch an einer Örtlichkeit wahrnehmen
können, welche „unmittelbar von dieser Meinung betroffen“ sei, sagte
Irene Eisenhut (FPÖ). Sebastian Schwaighofer (FPÖ) meinte, dass es
„nicht der Realität entsprechen“ würde, dass „in Abtreibungskliniken
Schutzzonen notwendig“ seien. Seine Fraktionskollegin Lisa Schuch-
Gubik sprach sich für „echte Unterstützung“ für schwangere Frauen
aus. Mit einem von ihr eingebrachten Entschließungsantrag forderte
sie die Bundesregierung zum Ausbau der Beratung und Unterstützung für
Schwangere auf und forderte „verbesserte finanzielle
Rahmenbedingungen“ sowie eine „verpflichtende Bedenkzeit vor
Schwangerschaftsabbrüchen“.
ÖVP: Rechtliche Prüfung zum Schutz der Frauen und des
Gesundheitspersonals
Es handle sich um ein schwieriges Thema, sagte Juliane Bogner-
Strauß (ÖVP). Denn es gehe einerseits um die Wahrung von Grundrechten
wie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit und andererseits müsse man
sich fragen, wo Gewalt, Belästigung sowie psychische Belastung und
Einschüchterung anfange. Für jede Frau die sich für einen
Schwangerschaftsabbruch entschieden habe, sei es schwer genug diesen
Weg zu gehen – auf dem sie dann möglicherweise belästigt und
eingeschüchtert werde, sagte Bogner-Strauß. Deshalb müsse man die
rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz dieser Einrichtungen prüfen.
Dabei gehe es nicht nur um den Schutz der Patientinnen, sondern auch
um jenen des Gesundheitspersonals, betonte sie.
SPÖ: Mit Schutzzonen „einen klaren Rahmen“ setzen und Frauen
schützen
„Gehsteigbelästigungen“ seien Einschüchterungsversuche, bei denen
Schwangere massiv unter Druck gesetzt würden, sagte Mario Lindner (
SPÖ). Es handle sich dabei um „unzumutbaren, psychischen Druck auf
Frauen“ und „Psychoterror“, den eine aufgeklärte Gesellschaft nicht
akzeptieren dürfe, so Lindner. Das Demonstrationsrecht und die
Versammlungsfreiheit würden für pseudoreligiös-motivierte Übergriffe
auf Schwangere missbraucht, sagte er und forderte Schutzzonen rund um
Gesundheitseinrichtungen für einen besseren Schutz von Frauen sowie
für das Personal von Gesundheitseinrichtungen. Lindner betonte, dass
es um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen gehe. Einrichtungen für
Schwangerschaftsabbrüche seien medizinische Einrichtungen und keine
politischen Bühnen, sagte Verena Nussbaum (SPÖ). Die Etablierung von
Schutzzonen bedeute nicht die Einschränkung von Meinungsfreiheit,
sondern das Setzen eines „klaren Rahmens“. Denn Demonstrationen und
Meinungsäußerungen blieben möglich, jedoch in einem Abstand, der
sicherstelle, dass Frauen nicht gestört oder unter Druck gesetzt
werden, so Nussbaum.
NEOS für Schutzzonen und Selbstbestimmung
Über einen Schwangerschaftsabbruch müsse jede Frau selbst
entscheiden können, sagte Johannes Gasser (NEOS). Demonstrationen
gegen Abtreibungen sollen an anderen Orten stattfinden, aber nicht
dort, wo Frauen in ihren selbstständigen Entscheidungen beeinflusst
werden. Daher müsse die Möglichkeit geschaffen werden, einen besseren
Schutz von Gesundheitseinrichtungen sicherzustellen, um rechtliche
Lücken zu schließen. Es gehe um Schutz und Würde und
Selbstbestimmung, so Gasser. Es dürfe kein Spießrutenlauf sein, wenn
man eine medizinische Behandlung in Anspruch nehme, doch für viele
Frauen sehe dies in der Realität anders aus, sagte Henrike
Brandstötter (NEOS). Denn diese würden beschimpft und bedrängt und es
würden ihnen Bilder entgegen gehalten, die verstören, verletzen und
auch einschüchtern sollen, so Brandstötter. Sie betonte, dass
Schutzzonen wichtig seien, denn es gehe neben den Frauen auch um das
medizinische Personal, das bei Protesten auch „oft zur Zielscheibe“
würde.
Grüne: Einschüchterung vor Kliniken ist „natürlich Gewalt“
Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sei in Österreich immer
noch nicht gewährleistet, kritisierte Meri Disoski (Grüne). Denn
dieser sei zwar straffrei, aber nicht legal, könne nicht überall
vorgenommen werden und sei privat zu finanzieren. Einschüchterung von
Frauen vor Kliniken, sei „natürlich Gewalt“, so Disoski, denn es
handle sich dabei nicht um den Schutz von Leben, sondern um den
„Versuch, Kontrolle über Frauen auszuüben“. Sie forderte die
Einrichtung von Schutzzonen und brachte einen entsprechenden
Entschließungsantrag ein. (Fortsetzung Nationalrat) bea
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