Wien (OTS) – Rund 3.500 MW an heimischer Windkraftleistung befinden
sich derzeit
in verschiedenen Genehmigungsphasen. Eine rasche Umsetzung dieses
Potenzials könnte – gerade vor dem Hintergrund einer erneut drohenden
Gaskrise und damit einhergehender Preisschocks – einen wesentlichen
Beitrag zu einer sicheren, sauberen und unabhängigen Stromversorgung
leisten. Die Bundesregierung hat die Zeichen der Zeit und die
Dringlichkeit erkannt, es bleibt aber ein strukturelles Kernproblem:
Ohne verbindliche Ausweisung geeigneter Flächen und ausbaufähigen
Zielen droht die gewünschte Beschleunigung wirkungslos zu bleiben.
Auch ist die zentrale Beschleunigung durch eine UVP-G Novelle weiter
dringlich.
26. März 2026: Die in der Regierungsvorlage vorgesehenen
Maßnahmen wie ein reduzierter Verwaltungsaufwand, vereinfachte
Verfahren sowie die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen bei Projekten
stellen sinnvolle Schritte dar. „Diese organisatorischen
Verbesserungen gehen in die richtige Richtung. Die aktuelle
Dringlichkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen wurden von der
Bundesregierung erkannt. Es braucht aber weitere Schritte. Bis man
hier ins Ziel gelangt, wird es noch dauern und es braucht verstärkte
weitere Ambition, sonst droht der entscheidende Punkt in der
Beschleunigung auszubleiben“, betont IG Windkraft-Geschäftsführer
Florian Maringer. „Der zentrale Hebel für schnellere Verfahren liegt
weiterhin im UVP-Gesetz. Außerhalb von Beschleunigungsgebieten bringt
die EABG-Regierungsvorlage nur kleinere Verbesserungen – und auch das
nur für nicht UVP-pflichtige Projekte. Da nahezu alle
Windkraftanlagen in Österreich UVP-pflichtig sind, laufen hier
Beschleunigungseffekte ins Leere.“
Zwtl.: Ohne Beschleunigungsgebiete wenig Wirkung
Die wesentlichen Beschleunigungselemente des EABG greifen
überwiegend innerhalb sogenannter REDIII-Beschleunigungsgebiete gemäß
EU-Recht. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, dass die Bundesländer
ausreichend große und geeignete Flächen für die Windkraft ausweisen
werden. Ohne diese Festlegungen beschränkt sich die tatsächliche
Verfahrensverkürzung für größere Projekte auf wenige Monate – das
vorhandene Potenzial des Gesetzes bleibt damit weitgehend ungenutzt.
„Jede Kilowattstunde an heimischem Windstrom kann gerade in der
aktuell wieder sehr angespannten geopolitischen Situation dabei
helfen Gas zu ersetzen – und uns gegen Preisspiralen und
Abhängigkeiten zu wappnen. Dafür gilt es aber gemeinsam anzupacken,
das ganze Land muss in die Umsetzung kommen.“
Das EABG verfolgt an sich das klare Ziel, Genehmigungsverfahren für
erneuerbare Energien zu harmonisieren und zu beschleunigen sowie die
europäischen Vorgaben aus der RED-III-Richtlinie umzusetzen – ein
Ansatz, den die IG Windkraft ausdrücklich begrüßt. Ohne klare und
verbindliche Rahmenbedingungen für geeignete Standorte kann die
Windkraft ihr volles Potenzial zur Sicherung der Energieversorgung
aber nicht entfalten.
Insbesondere angesichts der aktuellen energiepolitischen
Unsicherheiten ist diese mangelnde Ausweisung von klaren Windkraft-
Zonen, wo gut geprüfte, aber dennoch zügig umsetzbare „Express-
Verfahren“ möglich werden, wesentlicher Schwachpunkt der Vorlage.
Zwtl.: Erste Schritte in Richtung Verbindlichkeit
Dass mit der Kürzung von Technologiefördermitteln sozusagen
erstmals ein Sanktionsmechanismus für Bundesländer vorgesehen ist,
die keine Beschleunigungsgebiete ausweisen und im Falle der
Nichtausweisung durch die Bundesländer die Zuständigkeit (bei einem
Vertragsverletzungsverfahren) auf den Bund übergehen kann, sind
allererste Schritte in diese Richtung. „Zu den
Technologiefördermitteln ist aber zu sagen, dass diese Maßnahme keine
Kosten verursacht. Die Länder haben bei Verfehlung lediglich keine
Möglichkeit geringe zusätzliche Mittel abzuholen. Der
Zuständigkeitsübergang ist des Weiteren ein relevanter Ansatz, aber
bis dieser schlagend wird, sind wir weit im nächsten Jahrzehnt. Bei
den aktuellen Zielen ist jede Sanktion aber ohnehin denkbar
unwahrscheinlich. Wir müssen diese heute schon auch mit Gedanken an
Morgen messen, also daran wie es nach 2030 auf der Zielebene
weitergeht“, so Maringer.
Zwtl.: Was es jetzt braucht
Um den Windkraftausbau tatsächlich erheblich zu beschleunigen,
bleibt die Anhebung der Bundesländerziele Grundvoraussetzung. Auch
klare Regeln zur Vollständigkeit von Unterlagen von Projektwerbern –
damit diese nicht zurück an den Start geschickt werden – sowie eine
Deckelung von Sachverständigenkosten und mehr Digitalisierung bei der
Kundmachung würden hier helfen, die Energiewende zu beschleunigen.
„Wir stehen sichtbar für alle vor einer energiepolitischen
Weggabelung – ja einer Epochenwende. Jetzt ist der Zeitpunkt hier
gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und eine Energieversorgung von
innen heraus zu schaffen, Österreichs große Potenziale dabei zu
entfalten und zu beschleunigen. Hier muss das aktuelle, aber
ambitioniert auch das nächste Jahrzehnt bereits mitgedacht werden“,
so Maringer abschließend.
Zwtl.: Über die IG Windkraft
Die IG Windkraft ist die Interessenvertretung der
österreichischen Windbranche. Heimische Windräder versorgen schon
heute rund 2,6 Millionen Haushalte im Land mit sauberem, unabhängigem
und günstigem Strom. Nach einer aktuellen, repräsentativen Umfrage
befürworten 83 % der Österreicher: innen den Ausbau der Windenergie.
Die IG Windkraft repräsentiert über 200 in den Regionen verankerte,
meist mittelständische Unternehmen entlang der gesamten
Wertschöpfungskette der Energieform – von der Herstellung über die
Planung und Errichtung bis hin zu Betrieb und Wartung. Die
österreichische Windbranche beschäftigt etwa 8.000 Menschen und hat
in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt 1,2 Milliarden Euro pro
Jahr erwirtschaftet. Durch Milliarden-Investitionen stärkt sie den
heimischen Wirtschaftsstandort.