Nationalrat beschließt Verkehrssicherheitspaket für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds

Wien (PK) – Wie bereits im Verkehrsausschuss stimmten auch im Plenum
des
Nationalrats die Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ, der NEOS und der
Grünen für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die neue
Bestimmungen für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds bringt. Auch ein
rechtlicher Rahmen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen ist
Teil des Gesetzespakets, von dem sich Verkehrsminister Peter Hanke
mehr Verkehrssicherheit erhofft. Angenommen wurde die Novelle unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen,
mit dem ein Zitierfehler behoben wurde.

Abgelehnt wurde ein Antrag der Freiheitlichen, der sich gegen
eine allgemeine Helmpflicht ausspricht. In der Minderheit blieb auch
ein weiterer FPÖ-Antrag, der sich gegen automationsgestützte
Zufahrtskontrollen wendet.

Auch eine Novelle zum Führerscheingesetz erhielt die
Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen, während die
Freiheitlichen nicht mitgehen wollten. Zu den zahlreiche
Detailänderungen gehören vereinheitlichte Bestimmungen über die
Erteilung von Lenkberechtigungen für Personen über 60 und für das
Lenken von Fahrzeugen der Feuerwehren und der Justizwache. Außerdem
wird es ein schärferes Vorgehen gegen den technisch unterstützten
Prüfungsbetrug bei der Führerscheinprüfung geben.

Die Grünen forderten, dass bei der Führerscheinausbildung eine
spezielle Türgrifftechnik trainiert werden solle, die beim Aussteigen
einen besseren Blick auf herannahende Radfahrende ermöglicht.
Außerdem treten sie dafür ein, in Österreich nur mehr hauptamtliche
Fahrprüferinnen und Fahrprüfer einzusetzen. Beide Anträge blieben in
der Minderheit.

Keine E-Mopeds auf Fahrradwegen, klare Helmpflichten und
Zufahrtskontrollen sollen Verkehrssicherheit erhöhen

Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt eine
Neukategorisierung von E-Scootern und E-Mopeds. Damit soll auf die
zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit diesen neuen
Fortbewegungsmitteln reagiert werden. E-Mopeds werden ab Oktober als
Kraftfahrzeuge klassifiziert. Damit werden auch ein Verbot für die
Benützung von Fahrradwegen sowie eine Helm-, Führerschein- und
Versicherungspflicht eingeführt. Für E-Scooter gilt, dass
Rollerfahrende unter 16 Jahren künftig einen Helm benützen müssen.
Weiters wird geregelt, dass ausnahmslos nur eine Person auf dem E-
Scooter fahren darf und dass keine Güter transportiert werden dürfen.
Außerdem wird eine Alkoholgrenze im Blut von 0,5 Promille normiert.
Ausrüstungstechnisch sind E-Scooter verpflichtend mit Klingeln und
Blinklichtern auszustatten. Neu ist außerdem eine Helmpflicht für E-
Bikes bis zu einem Alter von 14 Jahren.

Mit automationsgestützten Zufahrtskontrollen, wie sie etwa für
die Wiener Innenstadt geplant sind, soll es möglich werden, Fahrzeuge
ausfindig zu machen, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen
einfahren. Genaue Datenschutzbestimmungen sollen sicherstellen, dass
nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine
personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden.

Die StVO müsse darauf reagieren, dass immer mehr Menschen
alternative Fortbewegungsmittel benützen, sagte Wolfgang Moitzi (SPÖ)
. Neben dem Ausbau der Geh- und Radwege sei daher die Verbannung von
E-Mopeds von Radwegen eine wichtige Maßnahme für mehr
Verkehrssicherheit. Die Sicherheitsvorschriften für E-Scooter würden
verschärft, da die Unfälle mit diesen Fahrzeugen massiv gestiegen
seien. Vor allem die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müsste
geschützt werden, daher sei die Ausweitung der Helmpflicht ein
wichtiger Schritt. Verkehrsberuhigte Innenstädte und Ortszentren
seien ein Wunsch vieler Städte und Gemeinden, für sie schaffe man nun
die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Auch Roland Baumann (SPÖ) begrüßte es, dass die Novelle nun eine
genau definierte Helmpflicht bringe. Damit schütze man besonders die
jüngsten Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen. Bei der
Zufahrtskontrolle sei umfassend auf den Datenschutz geachtet worden.
Franz Jantscher (SPÖ) sagte, da es immer mehr schwere Verkehrsunfälle
mit E-Scootern und E-Mopeds gebe, sei es wichtig, hier wieder
„Ordnung zu machen“.

Die Sozialdemokratie habe mit der Frage der E-Mopeds auch die im
Zustellservice Beschäftigen im Auge, merkten die SPÖ-Abgeordneten
Moitzi und Jantscher an. Die Arbeitsbedingungen für die in der Paket-
und Essenszustellung Beschäftigten müssten dringend verbessert
werden.

Automatisierte Zufahrtskontrollen seien eine zeitgemäße Form des
Verkehrsmanagements, betonte Joachim Schnabel (ÖVP). Der
Verkehrsfluss werde gelenkt, nicht verhindert. Einheitliche
Umsetzungsstandards würden sicherstellen, dass kein „Fleckerlteppich“
an Regelungen entstehe. Damit der Persönlichkeitsschutz gewährleistet
bleibe, gebe es genaue Vorgaben für die Erhebung, Verarbeitung und
Speicherung von Daten. Die Behandlung von E-Mopeds als Kraftfahrzeuge
sei ein wichtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit, zeigte Schnabel
sich überzeugt. Eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche habe
einen wichtigen erzieherischen Effekt, argumentierte Schnabel. Diese
Sicht teilten auch Christoph Stark (ÖVP) und Johannes
Schmuckenschlager. Die Helmpflicht für E-Scooter und die Verbannung
von E-Mopeds von den Fahrradwegen sei die richtige Antwort auf die
zunehmende Zahl von schweren Unfällen mit diesen Fahrzeugen, waren
sie sich einig.

Dominik Oberhofer (NEOS) warf der FPÖ vor, in der Frage der
Verkehrssicherheit eine inkonsistente Politik zu verfolgen. Sie setze
sich zwar für Gigaliner ein, lehne aber Maßnahmen für mehr
Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche ab. Die Helmpflicht für
E-Scooter sei ein wichtiger Beitrag dazu, die Gesundheit von Kindern
und Jugendlichen zu schützen.

Elisabeth Götze (Grüne) betonte, Zufahrtskontrollen seien
wichtig, um eine Verkehrsberuhigung durchsetzen zu können und
Fußgängerinnen und Fußgänger einen gebührenden Anteil am öffentlichen
Raum zu sichern. Die Grünen hätten auf zahlreiche
datenschutzrechtliche Probleme von Zufahrtskontrollen hingewiesen.
Sie sei zufrieden, dass nun sichergestellt sei, dass nur die
unbedingt notwendigen Daten erhoben und verarbeitet werden können.

Götze sprach sich aber auch dafür aus, dass die Bestimmungen über
automatisierte Zufahrtskontrollen ausdrücklich den Schutz der
Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit berücksichtigen sollten.
Mit einem Abänderungsantrag ihrer Fraktion wollte sie erreichen, dass
die bildverarbeitenden technischen Einrichtungen während
Versammlungen, Sportveranstaltungen und ähnlichen Großereignissen,
bei denen die betroffenen öffentlichen Verkehrsflächen für den
regulären Verkehr gesperrt sind, in diesen Zonen erkennbar
ausgeschaltet werden. Dieser Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

Freiheitliche lehnen Zufahrtskontrollen als Eingriff in
Grundrechte ab

Negativ stehe die Freiheitlichen der StVO-Novelle gegenüber. Ein
FPÖ-Antrag , der mit in Verhandlung stand, wendet sich dezidiert
gegen automationsgestützte Zufahrtskontrollen. Aus Sicht der
Freiheitlichen sind sie ein problematischer Eingriff in den
Datenschutz und sollen eine allgemeine City-Maut vorbereiten.

Viele Expertinnen und Experten hätten in der Begutachtungsphase
die Pläne der automatisierten Zufahrtskontrollen kritisiert, sagte
Elisabeth Heiß (FPÖ). Hier würden massive Einschränkungen der
Bewegungsfreiheit drohen. Die Regelungen würden zeigen, dass die
Bundesregierung völlig den Kontakt zur Bevölkerung verloren habe.

Joachim Schnabel (ÖVP) widersprach der Darstellung der
Freiheitlichen. Hier werde kein „chinesisches System“ der Überwachung
des öffentlichen Raums geschaffen. Dominik Oberhofer (NEOS) betonte,
die Regelungen hätten nichts mit einer City-Maut zu tun. Negative
Stellungnahmen seien in der Erarbeitung des Gesetzestextes umfassend
berücksichtigt worden.

Auch die Regelungen zur Helmpflicht sind für die Freiheitlichen
ein Grund, die Novelle abzulehnen. Sie plädieren dafür, der
Eigenverantwortung mehr Raum zu geben. Debattiert wurde zu diesem
Thema ein Antrag der Freiheitlichen, der sich gegen eine allgemeine
Helmpflicht ausspricht. Christofer Ranzmaier (FPÖ) kritisierte, drei
unterschiedliche Altersgrenzen für die Helmpflicht seien nicht
administrierbar und nur ein weiterer Schritt zur Bevormundung der
Bürgerinnen und Bürger.

Hanke: Moderne Mobilität braucht passendes Regelwerk

Verkehrsminister Peter Hanke sagte, die StVO-Novelle trage der
Modernisierung der Mobilität mit einem adäquaten Regelwerk Rechnung.
Die im Begutachtungsprozess geäußerten Bedenken seien umfassend
berücksichtigt worden. Indem man die E-Mopeds ins Kraftfahrgesetz
aufnehme, würden für sie künftig die gleichen Regeln wie für andere
Mopeds gelten. Zustellunternehmen werde ausreichend Zeit gegeben, um
gegebenenfalls ihren Fuhrpark umzustellen. Mit dem kamerabasierten
Zufahrtsmanagement gebe man den Bezirkshauptmannschaften ein
wichtiges Instrument an die Hand, um die Verkehrssicherheit in
Innenstädten und Ortszentren sicherzustellen.

Führerscheingesetz: Sanktionen für Prüfungsbetrug

Zahlreiche Detailänderungen bringt eine Novelle zum
Führerscheingesetz . So werden Bestimmungen über die Erteilung von
Lenkberechtigungen vereinheitlicht und das Vorgehen gegen den
technisch unterstützten Prüfungsbetrug bei der Führerscheinprüfung
verschärft. Wer beim Schummeln ertappt wird, muss künftig 18 statt
neun Monate auf einen Wiederantritt bei der Prüfung warten. Zudem
drohen Verwaltungsstrafen für Personen, die im Hintergrund den Betrug
organisieren.

Die Grünen sprechen sich darüber hinaus dafür aus, dass bei der
Führerscheinausbildung eine Türgrifftechnik für das Aussteigen aus
Fahrzeugen trainiert werden muss. Der „holländische Griff“ erlaube
es, herannahende Radfahrende besser im Blick zu behalten und
dementsprechend Unfälle zu vermeiden. Außerdem treten sie dafür ein,
in Österreich nur mehr hauptamtliche Fahrprüferinnen und Fahrprüfer
einzusetzen.

Das unachtsame Öffnen von Autotüren sei besonders gefährlich für
Menschen auf Fahrrädern oder Mopeds, betonte Elisabeth Götze (Grüne).
Der „holländische Griff“ sei eine Maßnahme zur Unfallvermeidung, die
nichts koste und Menschenleben retten könne und sollte daher in die
Führerscheinausbildung aufgenommen werden. Nina Tomaselli (Grüne)
sagte, angesichts von immer wieder auftauchender Willkür bei der
Durchführung von Fahrprüfungen sei es wichtig, dass endlich ein
europäischen Standards entsprechendes System etabliert werde.

Maximilian Weinzierl (FPÖ) hielt den Grünen entgegen, es gebe
keine Belege dafür, dass der „holländische Griff“ schwere Unfälle
verhindere. Der Verkehrsbereich habe jedenfalls ganz andere Probleme.
Die Beschäftigten im öffentlichen Verkehr seien mit steigender Gewalt
konfrontiert. Den Antrag der Freiheitlichen, der Maßnahmen dagegen
fordere, sei vom Ausschuss aber vertagt worden. Offenbar wolle die
Koalition wichtige Themen nur hinter verschlossenen Türen
diskutieren.

Dominik Oberhofer (NEOS) betonte, die Führerscheinnovelle setze
eine Reihe notwendiger Entbürokratisierungsschritte. Die Herstellung
von Transparenz und fairen Prüfungsbedingungen bei Fahrprüfungen sei
auch ihm ein Anliegen. Das Thema werde Inhalt eines weiteren
Gesetzespakets sein. Die Vorschläge der Grünen dazu halte er
allerdings nicht für praktikabel.

Bernhard Herzog (SPÖ) sah in der Novelle zahlreiche
Verbesserungen. Sie schaffe unnötige Bürokratie bei der Ausstellung
von Führerscheinen oder Verlustbestätigungen und nicht mehr
zeitgemäße Regelungen ab. Eine schärfere Bestrafung von
Betrugsversuchen bei der Führerscheinprüfung sei auch ein Beitrag zur
Verkehrssicherheit. Auch Franz Hörl (ÖVP) sah es als gerechtfertigt,
schärfer gegen Betrug bei Führerscheinprüfungen vorzugehen.

Die Novelle beseitige einige Ungerechtigkeiten, zeigte sich
Joachim Schnabel (ÖVP) zufrieden. Für Menschen über 60 sei es nicht
mehr notwendig, Führerscheine der Klassen C und D alle zwei Jahre zu
verlängern, die Frist werde nun auf fünf Jahre ausgeweitet. Auch
erfolge die wichtige Klarstellung, dass Mannschafts- und
Transportfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und Fahrzeuge der
Justizwache mit B-Führerscheinen gelenkt werden können. Auch Lukas
Brandweiner (ÖVP) begrüßte die Klarstellungen für freiwillige
Feuerwehren und die Schaffung praxisorientierter Lösungen.

Verkehrsminister Hanke betonte, die Führerscheinnovelle habe das
Ziel, die Verkehrs- und Rechtssicherheit zu erhöhen und bürokratische
Hürden zu beseitigen. (Fortsetzung Nationalrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.