Wien (PK) – Die Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in den
börsenotierten
Gesellschaften in Österreich wird von 30 % auf 40 % angehoben. Der
Nationalrat sprach sich heute für die entsprechende Regierungsvorlage
mit Mehrheit der Koalitionsparteien aus. Vielfalt in Führungsetagen
verbessere die Qualität von Entscheidungen und sichere die
langfristige Zukunftsfähigkeit von Unternehmen, zeigte sich
Justizministerin Anna Sporrer überzeugt. Die Gleichstellung der
Geschlechter sei daher auch ein Zeichen der ökonomischen Vernunft.
Ein Antrag der Grünen, in dem sie sich zu einer umfassenderen
Umsetzung der betreffenden „Women-on-Boards-Richtlinie“ aussprechen,
blieb ebenso in der Minderheit wie ein Abänderungsantrag, den die
Grünen im Plenum einbrachten. Sie forderten damit neuerlich eine
verpflichtende Frauenquoten auch für Vorstände von börsenotierten
Unternehmen und kein weiteres Aufschieben der Regelung.
Einstimmig gab der Nationalrat grünes Licht für eine Fünf-
Parteien-Gesetzesinitiative zur Altersobergrenze für
Notariatskandidatinnen und -kandidaten, die künftig von 35 Jahren auf
50 Jahre angehoben werden soll.
Höhere Frauenquote in Aufsichtsräten
Ziel des „Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz“ ist
es, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen dieser Gesellschaften
weiter zu erhöhen. Die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben soll über
die Mindestanforderungen hinaus alle börsenotierten Gesellschaften in
Österreich erfassen, so die Erläuterungen. Künftig soll unter diesen
Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 %
Männern zu erreichen sein. Die bisherige Quotenregelung betrug 30 %.
Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung
im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden. Anzuwenden sein
sollen die neuen Vorgaben für Wahlen und Entsendungen in den
Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen, die nach dem 31. Dezember
2026 stattfinden.
Ergänzend zur neuen Quotenregelung hat die Dreierkoalition
bereits im Ausschuss eine Änderung des Unternehmensgesetzbuchs
eingebracht. Demnach sollen die betreffenden börsenotierten
Unternehmen künftig im Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte
zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren
Leitungsorganen darstellen. Betroffen davon sind Corporate-Governance
-Berichte für Geschäftsjahre, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.
Mit den beiden Gesetzesentwürfen mitverhandelt wurde außerdem ein
Antrag der Grünen, in dem sie sich für eine umfassende Umsetzung der
„Women-on-Boards-Richtlinie“ aussprechen. Neben einer 40 %-
Geschlechterquote für Aufsichtsräte sollte demnach in Vorständen
börsenotierter Unternehmen, die aus zumindest drei Personen bestehen,
mindestens eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vertreten
sein.
Mit der nunmehrigen Umsetzung der „Women-on-Boards-Richtlinie“
sorge man für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in
den Chefetagen, sagte Justizministerin Sporrer. Österreich habe
bereits mit der Quote von 30 % Pionierarbeit geleistet, gehe nun
einen weiteren Schritt und setze ein starkes Signal. Was die
Besetzung der Vorstände betrifft, hätte sie eine Verankerung heute
begrüßt. Es sei aber zumindest eine tragfähige Brücke gebaut worden,
indem Aufsichtsräte eigenständig Vorgaben setzen können und diese im
Corporate-Governance-Bericht transparent machen sollen. Sie bedauere,
dass es in technischen Berufen nach wie vor ein Manko an Frauen gebe
und appellierte, den Frauen hier aktiv Möglichkeiten zu geben.
Die Freiheitlichen sprachen sich geschlossen gegen die Regelung
aus. So kritisierte Markus Tschank (FPÖ), dass man damit „von oben
herab“ eine „Genderplanwirtschaft“ verordne und tief in die
Privatautonomie der Unternehmen eingegriffen werde. Nicht Qualität
und Leistung soll ihm zufolge maßgeblich sein, sondern das
Geschlecht, was Tschank als ideologisch geprägte Symbolpolitik
bezeichnete. Und wenn die Quote nicht passe, bleibe der Sessel leer,
bemängelte Michael Gmeindl (FPÖ). Man riskiere damit auch eine
Handlungsunfähigkeit der Aufsichtsräte. Zudem würden EU-Vorgaben
übererfüllt, sieht er die Grenzen des Staates damit „längst
überschritten“. Nicole Sunitsch (FPÖ) meinte, die Botschaft sei
falsch, dass Frauen es angeblich alleine nicht schaffen. Obwohl der
Anteil in den Aufsichtsräten bereits über 30 % liege und weiter
steige, greife man ein. Man nehme mit dieser Regelung den Frauen die
Anerkennung auf Leistung und stemple sie als „Quotenfrauen“ ab.
Sabine Schatz (SPÖ) wiederum meinte, es sei sinnbildlich, wie
sich die FPÖ über Frauenfördermaßnahmen lächerlich machen würde.
Dort, wo es um Geld gehe, seien Frauen nach wie vor stark
unterrepräsentiert. Es scheitere nicht an fehlender Qualifikation
oder am Willen, sondern an männlich dominierten Machtstrukturen.
Genau um diese aufzubrechen, brauche es Frauenfördermaßnahmen wie
eben diese Quotenregelung. Eine Regelung für Vorstände müsse aus
ihrer Sicht ein logischer nächster Schritt sein. Vielfalt stärke das
Unternehmen und die Gesellschaft, zeigte sich auch Manfred Sams (SPÖ)
überzeugt. Die Regelung sei ein wichtiger Schritt zu mehr
Ausgewogenheit und damit zu besseren Entscheidungen. Es sei
jedenfalls keine Symbolpolitik, sondern ein längst fälliger Schritt,
betonte Petra Oberrauner (SPÖ). Die FPÖ habe einfach nicht
verstanden, dass es die gläserne Decke gibt, warf Muna Duzdar (SPÖ)
den Freiheitlichen vor. Solange es diese gebe, müsse der Staat
Verantwortung übernehmen. Gleichstellung sei auch aus einem
ökonomischen Gebot heraus wichtig.
Gleichstellung müsse mit wirtschaftlicher Vernunft verbunden
bleiben, sagte Thomas Elian (ÖVP). Unternehmen mit höherem
Frauenanteil seien wirtschaftlich erfolgreicher und stabiler
aufgestellt, Vielfalt sei ein klarer Wettbewerbsvorteil. Auch ein
Blick in die Vorstandsetagen zeige strukturelle Barrieren, die
Schritt für Schritt abgebaut werden müssten. Klaus Fürlinger (ÖVP),
der seine Rede wieder durch einen Stimmavatar vortrug, bezeichnete
sich als strikten Gegner von Quoten, weil er finde, dass es den Staat
nichts angehe, wie ein privates Unternehmen seine Gremien besetzt.
Als Demokrat nehme er aber zur Kenntnis, dass sich eine Mehrheit im
Haus dafür gefunden hat. Wenn er aber vernehme, dass über eine Quote
für Vorstände geredet werde, sage er „bis hierher und nicht weiter“.
Von seiner Seite schließe er weitere Eingriffe in die Privatautonomie
aus.
Henrike Brandstötter (NEOS) zeigte sich überzeugt, dass es mehr
Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen brauche. Es komme dadurch zu
besseren Entscheidungen, die Unternehmen würden innovativer und
langfristig erfolgreicher. Die Quote sei aber keine Allzweckwaffe, es
brauche noch andere Instrumente wie etwa bei der Vereinbarkeit und
der Kinderbetreuung. Außerdem gelte es, Geschlechterstereotype
aufzubrechen.
Die Chefetagen seien tatsächlich noch sehr männlich dominiert,
bedauerte Elisabeth Götze (Grüne). So gebe es etwa keine einzige
Vorstandsvorsitzende und einen sehr niedrigen Frauenanteil in
Vorständen, das böte sich nach der „Women-on-Boards-Richtlinie“
ebenso an, zu ändern. Es würde Betrieben und sogar der
Volkswirtschaft nützen, wies sie auf den entsprechenden Vorschlag der
Grünen hin. Es gebe viele topqualifizierte Frauen, die den Kollegen
fachlich um nichts nachstehen, betonte Alma Zadić (Grüne). Auch sie
pochte darauf, dass es dringend mehr Frauen in Vorstandspositionen
brauche – auch als Vorbilder für Frauen und Mädchen. Die SPÖ habe
sich aber dem Druck gebeugt und lasse diese Chance hier verstreichen.
Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Notariatsordnung
Gemäß eines Fünf-Parteien-Antrags soll die Altersobergrenze für
Notariatskandidatinnen und -kandidaten unionskonform auf 50 Jahre
angehoben werden. Bisher liegt die Altersobergrenze für die
erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen
und -kandidaten bei einem Alter von unter 35 Jahren. Selbiges gilt
für eine neuerliche Eintragung, wenn die betreffende Person nicht
bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin bzw.
Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen war. Durch die
nunmehrige Anhebung der Altersgrenze soll vor allem sichergestellt
werden, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung bereits
langjährig tätiger Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt. Die
neue Altersstruktur soll insgesamt eine Erleichterung des
Generationenwechsels sicherstellen.
Die bisherige Altersgrenze von 35 sei nicht mehr zeitgemäß, sagte
Justizministerin Sporrer, und wies außerdem auf EU-Vorgaben und
Entscheidungen des EuGH hin. Die nunmehrige Anhebung der Altersgrenze
schaffe einen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten,
gleichzeitig werde das legitime Ziel verfolgt, dass Notarinnen und
Notare ausreichend Zeit bleibe, den Beruf auszuüben. Man trage den
Besonderheiten des Notariats Rechnung, sichere eine geordnete
Altersstruktur und fördere den Zugang von jungen Menschen sowie von
Frauen zu diesem Beruf. Insgesamt sieht die Ministerin damit die
Qualität und Zukunftsfähigkeit dieses Rechtsberufs gestärkt.
Das Eintrittsalter in den Notariatsberuf werde nunmehr von 35 auf
50 Jahre angehoben, so Harald Stefan (FPÖ). Das Höchstalter sei
pragmatisch sinnvoll, weil man damit rechnen müsse, dass es 15 bis 20
Jahre dauere, bis man eine eigene Notariatskanzlei habe. Als
wichtigen Schritt, mit dem die Notariatsordnung in das 21.
Jahrhundert geholt werden, sieht Selma Yildirim (SPÖ) die neue
Altersgrenze. Es sei aber nicht nur ein pragmatischer Grund, sondern
soll auch gegen die Altersdiskriminierung wirken, die Frauen stärker
treffe als Männer. Mit der neuen Altersobergrenze werde man mehr
Frauen den Weg ebnen.
Die damalige Begründung der Altersgrenze sei völlig aus der Zeit
gefallen, sagte Jakob Grüner (ÖVP). Zudem gebe es im Hinblick auf
Altersdiskriminierung und durch EU-Regelungen Handlungsbedarf. Auch
ein Generationenwechsel könne dadurch weiterhin gewährleistet werden.
Auch Sophie Marie Wotschke (NEOS) wies auf Entscheidungen des EuGH
hin, der die Grenze diskriminierend gesehen habe. Die Grenze mit 50
Jahren sei gut, weil die Ausbildung lange dauere und damit trotzdem
Personen den Beruf noch länger ausüben können. Auch Alma Zadić (Grüne
) sprach sich für die Anhebung aus, zumal die bisherige Grenze im
Spannungsverhältnis mit EU-Regeln und -Entscheidungen liege. Aus
ihrer Sicht hätte man aber auch komplett auf die Altersgrenze
verzichten können, wie sie sagte. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.