Städtebund: Nationalratsbeschluss für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen ist großer Meilenstein

Wien (OTS) – Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger betont: „Mit
der neuen
Rechtsgrundlage, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einführen
zu können, wird einer langjährigen Forderung der österreichischen
Städte entsprochen. Dementsprechend freuen wir uns sehr über den
heutigen Beschluss der 36. StVO-Novelle im Nationalrat, der auch
regelt, dass E-Mopeds künftig vom Radweg auf die Fahrbahn verlagert
werden.“

Laut Weninger setzen die Städte in Österreich schon seit vielen
Jahrzehnten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. „Leider werden
bestehende Fahrverbote dennoch missachtet und wir zählen noch immer
zahlreiche Unfälle mit Personenschaden in den städtischen
Kernbereichen. Die Kennzeichenerfassung unberechtigter Einfahrten im
Bereich von Fahrverboten, Einbahnen, Fußgängerzonen oder Schulstraßen
wird sicherlich einen merkbaren Beitrag zur Verkehrssicherheit und
Lebensqualität in unseren Städten leisten.“

Der Vorschlag dazu stammt aus dem Verkehrsausschuss des
Österreichischen Städtebundes und ist ein Wunsch von mehr als 23
Städten in Österreich. Der Städtebund hat dazu bereits 2022 ein
Rechtsgutachten gemeinsam mit dem damaligen BMVIT erstellen lassen.
Vorbild für die Regelung ist die italienische „Zona a traffico
limitato“, ZTL, wie es sie in fast jeder italienischen Stadt gibt.
Beispiele sind Bozen, Bologna oder Turin.

Bürgermeister*innen und Mobilitätsstadträt*innen aus Städtebund-
Mitgliedsstädten zeigen sich über den Beschluss der 36. StVO-Novelle
sehr erfreut:

Ulli Sima , Wiener Mobilitätsstadträtin: „Wir haben uns gemeinsam mit
vielen anderen Städten in Österreich lange für die Möglichkeiten
eingesetzt, Verkehrsberuhigung via kamerabasierter Zufahrtskontrolle
umsetzen zu können, wie sie in vielen anderen europäischen Städten
bereits gängige Praxis ist. Es freut mich daher, dass nun die
gesetzlichen Grundlagen im Parlament geschaffen werden. Besonders
freue ich mich auch, dass mit dieser StVO-Novelle bald die schweren
und gefährlichen E-Mopeds von unseren Radwegen verbannt werden – auch
dafür haben wir lange gekämpft!“

Der Linzer Bürgermeister und Vizepräsident des Österreichischen
Städtebundes Dietmar Prammer : „Es ist sehr zu begrüßen, dass nach
der Einigung im Ministerrat nun auch die parlamentarische Behandlung
der automationsunterstützten Zufahrtskontrollen positiv ausgegangen
ist. Damit wird der erforderliche Rechtsrahmen für ein zentrales
Anliegen der Städte auf Bundesebene geschaffen. Für Linz bedeutet das
die Chance, bestehende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen – vor allem in
der Innenstadt – künftig konsequenter umsetzen zu können und die
Aufenthaltsqualität weiter zu steigern.“

Elke Kahr , Bürgermeisterin in Graz: „Die nun mögliche Einrichtung
einer bildgestützten Zufahrtskontrolle ist zu begrüßen, zumal auch
alle datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Vorfeld genau geprüft
wurden. In Städten mit vielen und diversen Zu- und
Durchfahrtsregelungen ist es jedenfalls einfacher und angemessener,
sich auch dieses Kontrollinstruments zu bedienen. Schäden wie sie
etwa durch automatische Poller passieren, können vermieden werden.“
Die Grazer Vizebürgermeisterin und stellvertretende Vorsitzende des
Städtebund-Verkehrsausschusses Judith Schwentner ergänzt: „Wir haben
in Graz zahlreiche Fußgänger:innenzonen und andere verkehrsberuhigte
Bereiche, in denen es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt,
weil Autos dort unberechtigterweise ein- oder durchfahren. Mit dem
Beschluss für ein rechtssicheres, datenschutzkonformes
Zufahrtsmanagement bekommen die Städte nun endlich ein wirksames
Instrument in die Hand.“

Der Salzburger Bürgermeister Bernhard Auinger : „Durch
automationsunterstützte Zufahrtskontrollen erhalten Städte jene
modernen Werkzeuge in die Hand, die sie brauchen, um Verkehr noch
wirksamer zu steuern und sensible Bereiche besser zu schützen. Damit
schaffen wir nicht nur mehr Ordnung auf unseren Straßen, sondern
erhöhen auch die Lebensqualität für die Menschen, die in unseren
Städten leben. Vielen Dank an Minister Hanke für seinen Einsatz.“

Der Innsbrucker Bürgermeister Johannes Anzengruber : „Ich begrüße die
gesetzliche Grundlage für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen
in den Städten ausdrücklich. Für Innsbruck ist das ein wichtiger
Schritt.“ Die Innsbrucker Mobilitätsstadträtin Janine Bex betont:
„Automationsunterstützte Zufallskontrollen helfen uns jene Räume zu
schützen, in denen der Mensch im Mittelpunkt stehen soll. Sie halten
verkehrsberuhigte Zonen verlässlich frei und tragen dazu bei, unseren
städtischen Lebensraum sicherer, lebenswerter und gerechter zu
gestalten – besonders für Kinder, Familien und alle, die zu Fuß oder
mit dem Fahrrad unterwegs sind.“ Bürgermeister Johannes Anzengruber
weiter: „Es geht dabei nicht um neue Verbote, sondern um die faire
und transparente Durchsetzung jener Regeln, die bereits gelten.
Sobald die landesgesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werden wir
sorgfältig prüfen, wo ein solcher Einsatz für Innsbruck sinnvoll und
verhältnismäßig ist.“

Kurt Wallner , Bürgermeister in Leoben und Vorsitzender der
Städtebund-Landesgruppe Steiermark: „Die geplante gesetzliche
Grundlage für automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen ist ein
wichtiger Schritt für Städte wie Leoben – und ein Ergebnis des
langjährigen Einsatzes des Österreichischen Städtebundes. Sie schafft
endlich Klarheit und Rechtssicherheit für Lösungen, die wir längst
brauchen. Für den Kernbereich unserer Stadt bedeutet das: Wir können
die Zufahrt künftig effizient, transparent und verlässlich steuern.
Damit sichern wir die Fußgängerzone besser ab, reduzieren unerlaubten
Verkehr und ermöglichen gleichzeitig einen funktionierenden
Lieferverkehr – im Sinne aller, die sich in unserer Innenstadt
bewegen.“

Bernhard Zwielehner , Bürgermeister in Ried im Innkreis: „Ein
automatisiertes Zufahrtsmanagement sorgt für mehr Sicherheit in
unseren Städten für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen und erhöht
gleichzeitig die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten. Somit
stärkt es sekundär auch für einen belebten Handel und Gastronomie in
klar regulierten Zonen unter Wahrung des Datenschutzes. Es hilft uns
Städten Orte zu schaffen, an denen sich die Bevölkerung gerne
aufhält.“

Carmen Jeitler-Cincelli , Bürgermeisterin in Baden: „Die Badener
Innenstadt lebt maßgeblich davon, dass sich Menschen im Zentrum –
insbesondere in der Fußgängerzone – gerne aufhalten und dort eine
angenehme Zeit verbringen. Automationsgestützte Ein- und
Zufahrtskontrollen mittels Kamera- und Ampelsystemen können dazu
einen wesentlichen Beitrag leisten, wie beispielsweise im Bereich der
unteren Wassergasse in Baden. Umso erfreulicher ist es, dass nun eine
rechtssichere Grundlage geschaffen wurde, die eine moderne
Verkehrsberuhigung ermöglicht. Gleichzeitig sorgt die klare
Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden dafür, dass ein
uneinheitlicher „Fleckerlteppich“ an Regelungen vermieden wird und
stattdessen eine transparente, einheitliche Lösung zur Anwendung
kommt.“

Der Aufwand für die Behörden, die derartige Systeme einsetzen wollen,
ist allerdings nicht unerheblich: So müssen vorab eine Eignungs- und
Erforderlichkeitsprüfung sowie eine Datenschutz-Folgenabschätzung
durchgeführt werden, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu
dokumentieren. Der überwachte Bereich ist mittels Verordnung zu
dokumentieren und muss durch Hinweistafeln und Bodenmarkierungen
kenntlich gemacht werden. Die Kontrolle unberechtigter Einfahrten bei
Busspuren, Geh- und Radwegen und Fußgängerzonen ist nur als Teil
eines darüberhinausgehenden Bereichs zulässig. Nur im Falle von
Schulstraßen können diese auch als Stand-alone-Lösungen umgesetzt
werden.

Anregungen des Städtebundes im Begutachtungsverfahren teilweise
berücksichtigt
Der Österreichische Städtebund hat im Begutachtungsverfahren die
Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten auf einspurige Fahrzeuge
Radwege, Gehwege und Fahrradstraßen, die Erfassung von Fotos der
Lenker*innen für die internationale Strafverfolgungen oder die
Ermöglichung von „stand alone“-Lösungen bei der Kontrolle
unberechtigter Einfahrten auch in Fußgängerzonen gefordert. Diese
Punkte sind nicht im Beschlusstext zur 36. StVO-Novelle enthalten.

Der Vorsitzende des Städtebund-Verkehrsausschusses, der St. Pöltner
Vizebürgermeister Michael Kögl dazu: „Als wichtigen Schritt für mehr
Sicherheit unterstützen wir die Schaffung der datenschutzkonformen,
automatisierten Zufahrtskontrollen als Verkehrsausschuss des
Städtebundes ausdrücklich. Genauso wie die Verlagerung von E-Mopeds
von Radwegen auf die Straße. Um hier aber zusammenzudenken, was
gemeinsam gedacht werden muss und Lücken zu schließen, die im
vorliegenden Beschlusstext noch bestehen, muss auch der einspurige,
motorisierte Verkehr zukünftig erfasst werden können. Hier braucht es
weiteres Bemühen zur Ausweitung der automatisierten
Zufahrtskontrollen auf Motorräder, Mopeds und E-Scooter mit
Kennzeichen, um gerade in den Innenstädten noch mehr Sicherheit für
die Menschen zu schaffen.“

Andere Vorschläge des Städtebundes im Begutachtungsverfahren, wie
beispielsweise der Ausschluss der Verwendung der erfassten
Fotoaufnahmen für Ermittlungen nach dem Sicherheitspolizeigesetzes (
SPG) oder eine klarstellende Einschränkung der Datenaufzeichnung auf
„reine“ Bildaufnahmen (anstelle von Videoaufzeichnungen) wurden im
Beschluss zur 36. StVO-Novelle berücksichtigt.

Mehr zu automatisierten Ein- und Zufahrtskontrollen auf der
Städtebund-Website:
https://www.staedtebund.gv.at/themen/mobilitaet/automatisierte-ein-
und-zufahrtskontrollen/