Wien (OTS) – Die bestmögliche Versorgung der Menschen erforderte
„sinnvolle, an
die Versorgungrealität angepasst und zukunftsorientierte Maßnahmen“:
Damit eröffnete Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen
Ärztekammer, eine heutige Pressekonferenz zu den aktuellen
gesundheitspolitischen Themen. Es müsse konsequent in den
kassenärztlichen Bereich investiert werden, wenn die soziale und
solidarische Gesundheitsversorgung auf einem guten Niveau erhalten
werden soll. Die sechsmonatige Einführungsphase zur verpflichtenden
Codierung sei ein wichtiger Zwischenschritt gewesen, aber es gebe
noch viel zu tun, bis die verpflichtende Diagnosecodierung funktional
gut möglich werde und sinnvolle Daten liefere: „Unter den aktuellen
Bedingungen sehe ich nur die Lösung, dass die Österreichische
Gesundheitskasse selbst die Übersetzung der ärztlichen Diagnosen in
die ICD-10-Codes übernimmt“, schlug Steinhart vor. Die Pläne,
Impfungen ab 2027 auch in Apotheken zu ermöglichen. „Es mag den
politischen Wunsch geben, die medizinische Notwendigkeit gibt es
jedenfalls nicht“, sagt Steinhart. Der Vergleich mit anderen Ländern
hinke, denn man könne auch argumentieren, dass in vielen Ländern
Medikamente ganz einfach online gekauft werden können, ziehe das aber
für Österreich nicht in Betracht: „Politik und einige ÖGK-Vertreter
picken sich aus den internationalen Beispielen oft gerne nur die
Aspekte heraus, die zur eigenen Agenda passen, ohne auf das
Gesamtgefüge und die jeweilige Situation im Land zu achten.“
Grenzen im Kassensystem
Dass immer mehr Ärztinnen und Ärzte als Wahlarzt tätig sind, sei
nicht auf fehlendes Interesse an der Kassenmedizin zurückzuführen,
sondern darauf, dass die Arbeits- und Rahmenbedingungen nicht zu den
Lebensrealitäten passen würden: „Jeder Kassenarzt mehr ist ein Gewinn
für das System – egal, ob in Voll- oder Teilzeit“, sagte er. „Wenn
Spitalsärzte besonders in einer unterversorgten Region anbieten, auch
kassenärztlich tätig zu sein, so wird dies von der Sozialversicherung
abgelehnt!“ kritisierte Wutscher. Die Folge: die Vereinbarkeit von
Tätigkeiten im Spitalsbereich mit der langfristigen
Patientenbetreuung ist nur möglich, wenn man als Wahlarzt arbeitet –
das sei nur eines von vielen Beispielen. Es sei zu hoffen, dass die
Gesundheitsministerin die Kassenmedizin stärken wolle: „Aber das geht
nicht auf dem Wege, das funktionierende Wahlarztsystem einzuschränken
oder regulieren zu wollen, sondern auf dem Wege, das Kassensystem zu
verbessern“, sagt Wutscher. Wahlärzte seien nämlich nicht die
Ursache, dass Kassenstellen unbesetzt blieben, sondern ein Abbild der
fehlenden Attraktivität im Kassensystem.
Abrechnungszentrierte Kunstsprache
Mit dem Beschluss der Bundesregierung im Dezember, die so
genannte ambulante Leistungs- und Diagnoseerfassung (AMBCO) nicht mit
1. Jänner verpflichtend zu beginnen, sondern bis 1. Juli eine
Einführungsphase zu beschließen, sei den Ärztinnen und Ärzten die
Möglichkeit gegeben worden, ihre Erfahrung mit der Dokumentation der
medizinischen Diagnosen zu sammeln und zu evaluieren. „Wir haben
basierend auf die Rückmeldungen der Ärztinnen und Ärzte einen Katalog
mit den Problemfeldern erstellt, den wir an das Bundesministerium
übermittelt haben“, sagt Dietmar Bayer, Obmann-Stellvertreter der
Bundeskurie niedergelassene Ärzte. „Durch die Einführungsphase können
wir jetzt daran arbeiten, eine partnerschaftliche Lösung
herbeizuführen, damit die automatische Diagnoseerfassung sowohl für
Ärztinnen und Ärzte in der Praxis umsetzbar ist, als auch einen
Mehrwert für die Steuerung in der Gesundheitspolitik bietet“, sagt
Bayer. Man sei in einem Austausch mit der Gesundheitsministerin und
habe auch die datenschutzrechtlichen Bedenken, die mit der jetzigen
Form der ambulanten Leistungs- und Diagnoseerfassung bestünden,
geäußert. Es müsse auch mitgedacht werden, dass im Raum stehen
könnte, dass die technische Struktur der Übersetzung von ärztlichen
Diagnosen in eine abrechnungszentrierte Kunstsprache in Zukunft unter
die Medical Device Regulation, also die EU-Medizinprodukteverordnung,
fallen könnte, was erhebliche Anforderungen mit sich bringe.
Schieflagen als rote Linie
Wenn das Impfen auf Nichtärzte ausgebaut werde, wie es die
Regierung vorsieht, bringe das „eine Menge Schieflagen mit sich“,
warnte Naghme Kamaleyan-Schmied, Obmann-Stellvertreterin der
Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Allgemeinmedizinerin. Ärztinnen
und Ärzte hätten nicht nur eine jahrelange Ausbildung, sondern seien
verpflichtet, sich ständig fortzubilden. Auf der anderen Seite stünde
ein Wochenendkursus mit unklarer Qualität. „Wenn man das in der Tat
gleichsetzen will, wäre das selbst gegenüber unseren
Ordinationsassistenten ungerecht. Deren Ausbildung dauert mindestens
650 Stunden, drei Jahre, berechtigt aber nicht zum Impfen. Das heißt,
man hat sich bei diesem Curriculum schon etwas überlegt, warum die
Hürde so hoch angesetzt wurde“, hält Kamaleyan-Schmied fest. Zudem
müssten die gleichen Qualitätsmaßstäbe angesetzt werden, wie sie seit
Jahren in den Ordinationen bestehen und geprüft werden. „Das bedeutet
Hygienevorschriften, Privatsphäre durch einen eigenen Raum,
Dokumentationspflichten – das ganze Programm!“ Außerdem hätten die
Apotheken durch ihren Gebietsschutz einen Standortvorteil:
„Konsequenterweise müsste dann auch ein Gebietsschutz für Arztpraxen
kommen, das heißt zum Beispiel 400 Meter rund um eine Arztpraxis darf
in der Apotheke nicht geimpft werden – das fände ich fair“, so
Kamaleyan-Schmied.
Fünf Forderungen
ÖÄK-Präsident Steinhart fasste die daraus resultierenden
Forderungen zusammen: Keine Zwangsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte,
Stärkung der kassenärztlichen Versorgung, Fokussierung auf
Patienteninteressen durch maximale Sicherheit, z. B. durch Impfen als
ärztliche Tätigkeit sowie einem One-Stop-Shop bei der Ärztin oder dem
Arzt, dem Abbau von Bürokratie mit der neuerlichen Forderung nach
einem Anti-Bürokratie-Gipfel, bei dem Vertreter der Ärzteschaft, der
Politik, der Kassen und der Krankenhausbetreiber wirksame Maßnahmen
zum Bürokratieabbau vereinbaren, sowie eine sinnvolle Datennutzung,
die Ärztinnen und Ärzte als praktikabel erachten und gleichzeitig für
Patientinnen und Patienten Datensicherheit bietet.