10. Wiener Landtag (6)

Wien (OTS) – StR Stefan Berger (FPÖ) kritisierte, dass bisher
lediglich zwei
Redner der Regierungsparteien zum Bericht der Volksanwaltschaft
Stellung genommen hätten. Dabei sei die Volksanwaltschaft ein
wichtiges Hilfsorgan des Wiener Landtages und aus Sicht der
Opposition von großem Wert. So werde etwa seit Jahren vor dem
Personalmangel in diversen Bereichen gewarnt, ohne dass sich bisher
etwas geändert habe. Besonders betroffen seien die Elementarpädagogik
und die Schulen. Auch im Bereich der MA 35 lasse die Umsetzung der
versprochenen Reformen sehr zu wünschen übrig, so Berger. Trotz
genehmigter Sonderzahlungen für wichtige Reformschritte zeige sich
dies insbesondere an langen Verfahrensdauern und häufigen
Beschwerden. Generell könne die städtische Infrastruktur und
Verwaltung mit dem Bevölkerungswachstum nicht mehr Schritt halten.
Berger verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Sicherheitslage:
Obwohl die Thematik in die Zuständigkeit des Bundes falle, müsse Wien
die richtigen Maßnahmen setzen. Er schloss mit einem Dank an die
Volksanwältinnen und Volksanwälte für ihre Arbeit.

Volksanwalt Dr. Christoph Luisser erklärte, dass die
Volksanwaltschaft ein sehr etabliertes Organ sei und alle drei Ebenen
prüfe – von der Kommunal- über die Landes- bis hin zur Bundesebene.
Interessant sei daher ein Blick auf die Zahlen der Beschwerden. Im
Jahre 2024 seien 1.682 Beschwerden über die Wiener Landesverwaltung
eingegangen. Verglichen mit dem Vorjahr sei das ein Zuwachs von acht
Prozent, die meisten davon im Bereich von Straßen sowie beim Thema
Staatsbürgerschaften. Zurückgegangen seien hingen die Beschwerden im
Gewerbe- sowie im Energiebereich.

Er werde nur auf einige Kritik-Punkte eingehen, so Luisser:
Besonders auffallend seien etwas die fehlenden Plätze im Kindergarten
für Kinder mit Behinderungen. Das sei auf den Personalmangel
zurückzuführen, den bereits der vorangegangene Bericht der
Volksanwaltschaft kritisiert hatte. Zwar wurden Maßnahmen ergriffen,
um den Bereich zu verbessern, wie etwa eine Bildungskampagne oder die
Schaffung weiterer Ausbildungsplätze. Allerdings zeige sich auch,
dass insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine
leistungsgerechte Entlohnung zentral seien, um den Bereich zu
attraktiveren.

Mehrfaches Thema sei auch die MA 35 gewesen. Die
Volksanwaltschaft sei diesbezüglich in laufenden Gesprächen mit den
zuständigen Mitarbeiter*innen und es wurden wichtige Schritte
gesetzt, um Verfahren zu beschleunigen und Terminkapazitäten zu
erhöhen. Allerdings seien die langen Verfahren auch die
Personalknappheit, organisatorische Mängel sowie die rechtliche
Grundlage zurückzuführen, so Luisser. Das seien aber keine triftigen
Gründe für die lange Dauer der Verfahren. „Künftig werden die
Antragszahlen sowie die Verfahrensdauern nochmals steigern, daher
müssen weitere Reformen gesetzt werden“, kritisierte Luisser. „Ein
Liegenlassen von Anträgen ist weder gesetzeskonform noch
bürgerfreundlich.“

Eine Zunahme der Beschwerden gebe es auch im Bereich der Lehrer*
innen. Beispielsweise dauerte dort in einem konkreten Fall die
Berechnung der Vordienstzeiten mehrere Monate. Der Betroffene musste
daher mehrere Monate mit einem deutlich geringeren Einstiegsgehalt
auskommen. „Ich bin der Meinung, dass der Bildungsbereich
händeringend Personal sucht und daher sollte auch die
Besoldungsberechnung zeitnah erfolgen.“

Volksanwältin Gaby Schwarz sagte, dass sie die Gelegenheit nutzen
möchte, auch den Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung zu danken.
„Grundsätzlich sehen wir uns bei der Volksanwaltschaft auch als
Partner der Verwaltung. Denn wir weisen auf Missstände und Fehler hin
und geben so die Möglichkeit, Dinge zu verbessern. Daher ist es auch
unsere Pflicht, den Finger in die offene Wunde zu legen und Dinge
anzuregen“, erklärte Schwarz.

Ein Beispiel für eine solche offene Wunde sei etwa die Thematik
der Klimaanlagen bei Wiener Wohnen. So sei dort nur ab einer
Pflegestufe sechs die Installation von einer Klimaanlage möglich.
Ausgeschlossen werden hingegen Herzkranke, Schwangere oder Menschen
mit anderen gesundheitlichen Problemen. Diese Regelung gehöre
adaptiert und Wiener Wohnen habe versprochen, diese Frage zeitnah zu
evaluieren, so Schwarz.

Abschließend lobte Schwarz die Mitarbeiter*innen der Verwaltung,
forderte aber eine bessere Fehlerkultur ein: „Wir machen alle Fehler.
Dennoch wünsche ich mir von öffentlicher Verwaltung, dass man sich
bei Betroffenen auch entschuldigt. Das kostet nichts und verbessert
die Atmosphäre zwischen der Verwaltung und der Bevölkerung enorm“, so
Schwarz abschließend.

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz griff unter andrem das Thema der
ehemaligen Heimkinder und deren Entschädigung auf. Es handle sich
dabei um Menschen, die zwischen dem Jahr 1945 und 1999 in einer
Einrichtung untergebracht wurden und dort Gewalt erfahren haben. Die
Betroffenen können bei der Volksanwaltschaft Beschwerde einreichen
und vom Träger der Anstalt so eine Art pauschalisierter Schadenersatz
geltend machen. „Leider ist das bei der Stadt Wien nicht mehr
möglich, da die Stadt keine Entschädigung mehr zahlt“, so Achitz.
„Der Grundgedanke, dass sich die Betroffenen zeitnah melden mussten,
widerspricht aber der Tatsache, dass viele Betroffene Zeit brauchen,
ihre eigene Vergangenheit aufzuarbeiten. Daher empfehle ich dringend,
dass die Stadt Wien diese Entschädigungszahlung wieder aufnimmt.“

Ebenfalls unfair sei die Regelung mit der ungleichen finanziellen
Abgeltung für Pflegeeltern. So erhalten Pflegeeltern, die mit den
Kindern verwandt sind, deutlich weniger finanzielle Unterstützung.
Gerade in Anbetracht der mangelnden Pflegeeltern regte Achitz eine
Überarbeitung dieser Regelung an.

Weiters kritisierte er die fehlende Versorgung bei Magersucht.
Menschen, die sich Hilfe suchen wollen und schwer von der Krankheit
betroffen seien, bekämen keine Unterstützung, abhängig von ihrem BMI
– Body-Mass-Index. Das sei eine Lücke, die dringend geschlossen
gehört, forderte Achitz. Ähnliches gelte für die Thematik des
assistierten Suizidversuchs für Kinder. Zwar haben dort alle Ebenen
der Verwaltungsorgane richtig gehandelt. Für die Betroffenen ist
allerdings ein unzureichendes Ergebnis herausgekommen.

Eine negative Entwicklung ortete Achitz auch im Bereich der
Mindestsicherung. Zwar habe sich die maximale Bearbeitungsdauer für
das Ansuchen verbessert, aber: „Gerade bei Menschen, die dringend
Hilfe benötigen, ist eine Wartedauer von mehr als drei Monaten
unzumutbar“, sagte Achitz.

Ebenfalls unzumutbar sei es für Menschen mit Behinderung, die in
einer entsprechenden Einrichtung untergebracht sind, diese nahezu
nicht verlassen zu dürfen. Wer durch Urlaube oder
Krankenhausaufenthalte mehr als 70 Tage nicht anwesend sei, müsse für
weitere Fehltage zahlen. Das ist unfair und gehört geändert, forderte
Achitz.

Die Volksanwaltschaft wolle niemanden an den Pranger stellen oder
Schuld zuweisen. Vielmehr gehe es darum, die Anregungen von Bürger*
innen aufzunehmen, diesen nachzugehen sowie der Verwaltung oder der
Politik zu zeigen, was verbessert werden könne: „Die Verwaltung ist
oft zu sehr damit beschäftigt zu erklären, warum etwas so sein muss,
wie es ist. Diese Energie könnte besser in konkrete Verbesserungen
investiert werden.“

46. Bericht der Volksanwaltschaft 2024 an den Wiener Landtag
wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Anträge der Opposition
fanden nicht die notwendige Mehrheit. (Forts.) sco