Finanzausschuss beschließt neue EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte

Wien (PK) – Der europäische „Listing Act“ soll ins nationale Recht
fließen. Für
die entsprechenden Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz,
im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz hat
sich heute der Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und
FPÖ ausgesprochen ( 404 d.B. ). Im Zentrum steht die Erleichterung
von Börsengängen durch die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 %
und der Entfall von Publizitätspflichten. Zudem sollen die
Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf 12 Mio. Ꞓ angehoben
werden, während für Veranlagungsprospekte eine neue Billigungspflicht
durch die Finanzmarktaufsicht eingeführt wird.

Alle Fraktionen – außer der FPÖ – gaben zudem grünes Licht für
die Umsetzung zur wirksamen Anwendung der EU-Verordnung zu
Nachhaltigkeits-Ratings ( 384 d.B. ). Im Zentrum des nationalen
Gesetzes steht die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in
Österreich.

Ebenfalls aufgrund von EU-Vorschriften über die Anforderungen an
die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten ist eine Novelle
des Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetzes erforderlich, die
einstimmig angenommen wurde ( 397 d.B. ). Die Kernaufgaben des
Fiskalrats bleiben dabei weitgehend unverändert.

Die Entschließungsanträge der Grünen wurden von den
Regierungsparteien mehrheitlich vertagt. Das betrifft etwa die
Initiativen zur steuerlichen Gleichbehandlung von Mehr- und
Überstundenzuschlägen ( 740/A ) sowie zur Wiedereinführung der
Erbschaftssteuer für „Superreiche“( 748/A(E) ). Dasselbe trifft auf
die ein weiteres Mal von ÖVP, SPÖ und NEOS auf die Wartebank
geschobenen Initiativen der Grünen zu. Darin pocht die kleinste
Oppositionspartei auf Konsequenzen und Reformen in Folge der
Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa Holding ( 45/A(E) ), auf eine
faire und gerechte Besteuerung von Digitalkonzernen ( 262/A(E) ), auf
die steuerliche Gleichbehandlung von tierischer und pflanzlicher
Milch ( 593/A(E) ) sowie auf die Vorlage eines jährlichen Bericht zum
Ausmaß der Steuerlücke ( 654/A(E) ).

EU-Listing-Act: Erleichterungen für Börsengänge

Mit dem vorliegenden Gesetzespaket soll die Attraktivität der
öffentlichen Kapitalmärkte in der EU für Unternehmen gesteigert und
der Kapitalzugang für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert
werden. Zu den Neuerungen gehören die Modernisierung der
Börsezulassung, die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 % sowie
die Anhebung der Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf 12 Mio.
Ꞓ, hielt Angela Baumgartner (ÖVP) fest. Zudem ist eine Erweiterung
der Aufsichtsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) geplant und ab
2027 soll eine neue Billigungspflicht für Veranlagungsprospekte
eingeführt werden, um den Anlegerschutz zu stärken. Mit einem im
Finanzausschuss von den Regierungsparteien eingebrachten
Abänderungsantrag wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Den Börseunternehmen soll bei der Zulassung ein
Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des
Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien
anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren. Es werden
Wahlmöglichkeiten genutzt, so Christoph Pramhofer (NEOS). Zudem soll
der Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von
Führungskräften auf Basis der EU-Verordnung von 5.000 Ꞓ auf 20.000 Ꞓ
pro Kalenderjahr angehoben werden, erklärte ein Experte des
Finanzministeriums.

Es soll Unternehmen erleichtert werden, Geld durch den Verkauf
von Aktien aufzunehmen, erklärte Angela Baumgartner (ÖVP). Dies
bringe insbesondere Vorteile für kleine Unternehmen. Der
Mindeststreubesitz – das sind jene Aktien eines Unternehmens, die
sich nicht in festen Händen befinden – für Aktien zum Zeitpunkt der
Zulassung wird unionsrechtlich künftig von 25 % auf 10 % des
gezeichneten Kapitals gesenkt. Die Grünen stimmten im Ausschuss gegen
die Regierungsvorlage, hielten das Stimmverhalten im
Nationalratsplenum aber offen. Jakob Schwarz (Grüne) begrüßte die
Harmonisierung und anerkannte die Umsetzung von EU-Recht. Der Senkung
der Zulassung konnte er jedoch nichts abgewinnen. Barbara Teiber (SPÖ
) interessierte sich für die Ressourcenausstattung der FMA. Der
Gesetzesvorschlag erhielt neben den Regierungsparteien auch die
Zustimmung der FPÖ.

Nationales Gesetz zur wirksamen Anwendung der EU-Verordnung zu
Nachhaltigkeits-Ratings

Ab dem 2. Juli 2026 gilt die europäische Verordnung über die
Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen
Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Rating-Verordnung)
unmittelbar. Um sie in Österreich wirksam anwenden zu können, soll
ein nationales Gesetz mit dem Namen ESG-Rating-Verordnungs-
Vollzugsgesetz umgesetzt werden. Es soll zeitgleich am 2. Juli 2026
in Kraft treten. Im Zentrum des nationalen Gesetzes steht die
Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige
Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich. In
Kooperation mit der Europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird die FMA ermächtigt, Kontrollen
durchzuführen, Informationen auszutauschen und bei Verstößen
Sanktionen zu vollstrecken. Finanzminister Markus Marterbauer hielt
es für einen großen Fortschritt, die Aufsicht durch die FMA
einzuführen.

Es seien immer mehr Ratingagenturen entstanden, darunter viele
kleine, erläuterte Christoph Pramhofer (NEOS). Investoren hätten
diesen jedoch nicht ausreichend vertraut. Mit dieser Regelung sollen
nun die kleinen Agenturen gestärkt werden. Abgeordneter Ernst Gödl (
ÖVP) hob die Methodentransparenz hervor. Für Arnold Schiefer (FPÖ)
wird das Thema um zwei Jahre zu früh behandelt. Die FPÖ sei kurz
davor gewesen zuzustimmen, sagte er.

Fiskalrat soll künftig alle 5 Jahre evaluiert werden

Zu den Aufgaben des Fiskalrats zählt die Überwachung der
Einhaltung der länderspezifischen Haushaltsregeln. Zur Umsetzung von
EU-Regeln soll es künftig alle fünf Jahre zu einer externen
Evaluierung des Fiskalrats kommen. Geprüft werden soll dabei die
Ressourcenausstattung, die Prognosen und die Unabhängigkeit des
Fiskalrats. Zudem soll geprüft werden, ob der Fiskalrat der
Überwachung der Einhaltung der Fiskalregeln nachkommt. Neu verankert
werden soll die Bewertung der Einheitlichkeit, Kohärenz und
Wirksamkeit. Der Fiskalrat soll außerdem in regelmäßigen Abständen Ex
-post-Bewertungen von Haushaltsprognosen für die jährliche und
mehrjährige Finanzplanung durchführen. Es handle sich dabei um die
Umsetzung von EU-Gesetzgebung, hielt Kai Jan Krainer (SPÖ) fest.

Bereits gelebte Praxis sei die Teilnahme an Sitzungen des
Nationalrats auf dessen Einladung, betonte Angela Baumgartner (ÖVP).
Nun soll dies auch gesetzlich vorgesehen werden. Das Wesen des
Fiskalrats bleibe unverändert, betonte sie.

Arnold Schiefer (FPÖ) bezeichnete die Arbeit des Fiskalrats als
besonders wertvoll, weshalb die FPÖ die Regierungsvorlage
unterstütze. Der Produktivitätsrat liefere ebenso wesentliche Arbeit
für die Bundesregierung, hielt Markus Hofer (NEOS) fest und
unterstützte den Gesetzesvorschlag. Jakob Schwarz (Grüne)
interessierte sich für die Kosten der Evaluierung. Die Abgeordneten
stimmten einheitlich für die Regierungsvorlage.

Grüne für steuerliche Gleichbehandlung von Mehr- und
Überstundenzuschlägen

Da bislang Überstundenleistungen von Vollzeitarbeitskräften
gegenüber Mehrarbeitsleistungen bei Teilzeitbeschäftigung bevorzugt
würden und dies typischerweise Männer begünstige, fordern die Grünen
eine steuerliche Gleichbehandlung von Mehr- und
Überstundenzuschlägen. Dies könne zur Reduzierung des
geschlechtsspezifischen Einkommensunterschieds und zu mehr
Gerechtigkeit beitragen, so Markus Koza (Grüne) im Ausschuss. Die im
Nationalrat beschlossene Ausweitung der Steuerfreistellung von
Überstundenzuschlägen von 10 auf 15 Überstunden bis Ende 2026 löse
zudem einen zusätzlichen starken Verteilungseffekt zugunsten der
oberen Einkommen und damit von Männern aus. Geht es nach den Grünen
sollen die ersten 10 Überstunden-, wie auch die ersten 10
Mehrstundenzuschläge ab Anfang 2027 bis zu einer Obergrenze von 120 Ꞓ
steuerfrei sein. Da davon auszugehen sei, dass es im nächsten Jahr
wieder zu einer Verlängerung der aktuellen Regelung komme –
zuungunsten von Teilzeitbeschäftigten -, plädierte Koza für eine
zeitnahe Umsetzung der Grünen-Forderung.

Das sah Gabriel Obernosterer (ÖVP) anders. Bei einer Umsetzung
des Antrags würden „in der Praxis“ viele Menschen nicht mehr Vollzeit
arbeiten wollen, da eine Teilzeitanstellung, in Kombination mit dem
Leisten von Mehrstunden, besser gestellt werde, so der ÖVP-Mandatar.

Dem schloss sich Gerhard Kaniak (FPÖ) an. Anstatt dem Ausbau
bestehender Fehlanreize für Teilzeitarbeit brauche es steuerliche
Anreize für Vollzeitarbeit.

Grüne pochen auf Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für
„Superreiche“

In einer weiteren Initiative sprechen sich die Grünen für eine
„verfassungskonforme Wiedereinführung der Erbschafts- und
Schenkungssteuer für Millionenerbschaften, inklusive Erbersatzsteuer
für Privatstiftungen, aus. Es sollen jedoch „treffsichere
Erleichterungen“ für die Übergabe von klein- und mittelständischen
Familienbetrieben und für die Übertragung von Eigenheimen vorgesehen
werden. Es gehe um einen solidarischen Beitrag von „leistungslosem
Einkommen“, um unter anderem eine faire und sozial ausgewogene
Budgetsanierung sicherzustellen und Spielräume für die „Entlastung
von echten Leistungsträgern“ sowie für die Finanzierung von
öffentlichen Leistungen zu schaffen, betonen die Grünen.

Ein zeitnaher Beschluss zur Wiedereinführung von
Erbschaftssteuern sei wichtig, da diese statt „Einschnitten für die
breite Masse“ zur Budgetkonsolidierung beitragen könnten, hielt Jakob
Schwarz (Grüne) fest. Dadurch sei auch die allgemein geforderte
Lohnnebenkostensenkung finanzierbar. Auch eine große Zahl von
Expertinnen und Experten, darunter der Fiskalratschef und der
Finanzminister – würden eine Einführung von Erbschaftssteuern
begrüßen, so Schwarz.

Laut SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer handelt es sich zwar um
einen inhaltlich richtigen Antrag der Grünen, derzeit gebe es aber
dazu keine Mehrheit im Hohen Haus. Arnold Schiefer, Gerhard Kaniak (
beide FPÖ) und Kurt Egger (ÖVP) bekräftigten ihre Ablehnung von
Erbschaftssteuern und verwiesen ebenfalls auf fehlende Mehrheiten.

Was die Initiative der Grünen zu einer fairen und gerechten
Besteuerung von Digitalkonzernen betrifft, hat man laut
Finanzminister Markus Marterbauer mit der aktuellen gesetzlichen
Lösung „den ersten Schritt gemacht“. Weitere seien vorstellbar, es
sei aber in Bezug auf die USA die handelspolitische Dimension nicht
zu unterschätzen. In diesem Sinne sei er bei einer
nationalstaatlichen Lösung zurückhaltend, eine europäische Lösung sei
hingegen unterstützenswert, so der Finanzminister. (Schluss
Finanzausschuss) gla/med