Herkunftskennzeichnung bei Honig: Meilenstein für Transparenz, Konsumentenschutz und die heimische Imkerei

Wien (OTS) – Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1438, der
sogenannten
Frühstücksrichtlinie, wird die Herkunftskennzeichnung bei Honig
deutlich transparenter. Künftig müssen bei Honigmischungen alle
Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile nachvollziehbar am Etikett
ausgewiesen werden. Damit endet die Ära der irreführenden
Sammelbezeichnungen wie „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-
Ländern“. Das schafft mehr Orientierung für Konsumenten, stärkt den
Verbraucherschutz und verbessert die Fairness im Wettbewerb für die
heimischen Imkerinnen und Imkern.

„Das ist ein wichtiger Schritt, den wir lange gefordert haben:
Wer Honig kauft, soll klar erkennen können, woher er kommt. Das
schafft Vertrauen und unterstützt unsere österreichischen Imker im
fairen Wettbewerb. Besonders bedanken möchte ich mich bei Alexander
Bernhuber, der diese Richtlinie im Europäischen Parlament als
Chefverhandler maßgeblich vorangetrieben hat“, sagt Bauernbund-
Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser.

Auch EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber , Chefverhandler des
Europäischen Parlaments für diese Richtlinie, betont die Bedeutung
klarer Regeln für Konsumenten und Imker: „Die neue
Frühstücksrichtlinie ist ein positives Beispiel dafür, wie
funktionierende Herkunftskennzeichnung bei Honig in der Praxis
aussehen kann. Klare und nachvollziehbare Angaben schaffen
Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten, stärken das Vertrauen
in unsere Lebensmittel und unterstützen gleichzeitig die heimischen
Imker im fairen Wettbewerb. Als Chefverhandler des Europäischen
Parlaments für dieses Dossier freut es mich daher umso mehr, einen
wesentlichen Beitrag zu dieser Kennzeichnungspflicht und zur
Unterstützung unserer Imker geleistet zu haben“, so Bernhuber .

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Durch die
Honigverordnung können Konsumentinnen und Konsumenten künftig auf
einen Blick erkennen, woher der Honig stammt. Die klare
Herkunftskennzeichnung schafft Transparenz und ist entscheidend, da
immer mehr importierter Honig auf den europäischen Markt drängt und
heimische Qualitätsprodukte dadurch unter Preisdruck geraten.
Österreichische Ware muss sich klar von anonymen Importprodukten
unterscheiden können. Mit der Novelle wird das nun endlich möglich.“

LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger: „Die Imkerinnen und Imker haben
schwierige Jahre am Markt hinter sich, weil die Importe von Honig aus
Drittstaaten den Markt dominiert und teilweise ruiniert haben. Eine
klare Herkunftskennzeichnung ist hier jedenfalls ein Beitrag zur
Transparenz beim Produkt. Österreich folgt damit der Umsetzung, die
bereits in Deutschland gewählt worden ist“, betont
Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger und
weiter: „Mit der Umsetzung unserer Forderung wird Klarheit am Markt
und eine bessere Sichtbarkeit und Positionierung des Naturprodukts
Honig geschaffen. Das ist auch im Sinne der Landwirtschaft, die in
vielen Bereichen von den Bestäubungsleistungen der Bienen profitiert
und daher stets auf gute Partnerschaften mit den Imkerinnen und
Imkern setzt.“

Zwtl.: Mehr Klarheit am Etikett

Künftig muss auf dem Etikett angegeben werden, in welchem Land
der Honig erzeugt wurde. Stammt der Honig aus mehreren EU-
Mitgliedstaaten oder Drittländern, sind die Ursprungsländer im
Hauptsichtfeld in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
anzuführen, ergänzt um die jeweiligen Prozentanteile.

Für die Prozentangaben ist eine Toleranzspanne von 5 Prozent
vorgesehen. Für Kleinpackungen unter 30 Gramm sind praxistaugliche
Vereinfachungen möglich, in diesem Fall dürfen die Namen der
Ursprungsländer durch einen zweibuchstabigen Ländercode ersetzt
werden. Die neuen Bestimmungen treten mit 14. Juni 2026 in Kraft,
bereits zuvor gekennzeichnete Ware darf noch bis zum Abbau der
Bestände verkauft werden.

Zwtl.: Wichtiger Schritt für Konsumentenschutz und
Lebensmittelauthentizität

Honig zählt weltweit zu den am häufigsten gefälschten
Lebensmitteln. Billige Importe aus Drittstaaten, die mit Zuckersirup
gestreckt sein können, setzen den Markt unter massiven Druck. Die
neue Vollkennzeichnung wirkt hier als wichtiges Instrument für die
zukünftige Rückverfolgbarkeit von Honigen für das vorgesehene
Tracingsystem der EU.

„Das ist ein entscheidendes Signal für den Konsumentenschutz. Die
Politik setzt hier ein klares Zeichen: Wir stehen für volle
Transparenz und gegen die Täuschung am Frühstückstisch“, zeigt sich
Wolfgang Pointecker (Obmann von Biene Österreich – Dachverband der
österreichischen Imkerei) erfreut.

Zwtl.: Rückenwind für die heimische Imkerei

Besonders für die österreichische Imkereibranche ist dieser
Beschluss ein historischer Erfolg. Rund 33.000 Imkerinnen und Imker
leisten in Österreich nicht nur einen wertvollen Beitrag zur
Lebensmittelsicherheit, sondern sichern durch unverzichtbare
Bestäubungsleistung die Biodiversität und landwirtschaftliche
Produktion. Umso wichtiger sind klare Regeln, damit Qualität und
Herkunft am Markt sichtbar werden und faire Wettbewerbsbedingungen
geschaffen werden.

„Unsere Imker:innen in Österreich produzieren unter höchsten
Qualitätsstandards. Dass diese Qualität nun durch eine klare
Herkunftsangabe vor unfairer Konkurrenz geschützt wird, ist ein Akt
der Wertschätzung gegenüber unserer täglichen Arbeit“, betont Ing.
Reinhard Hetzenauer , Obmann Stellvertreter von Biene Österreich .

Zwtl.: Österreichs klare Linie bei Transparenz und Herkunft

Österreich hat auf EU-Ebene maßgeblich für strenge Regeln in der
EU-Richtlinie (EU) 2024/1438 gekämpft. Dass diese nun auch national
so konsequent umgesetzt werden, unterstreicht die Rolle des Landes
beim Schutz regionaler Lebensmittel. Für Konsumenten bedeutet dies
mehr Sicherheit, mehr Vertrauen und die Möglichkeit, sich bewusst für
Qualität aus der Heimat zu entscheiden.

Wir danken dem Landwirtschaftsministerium, der
Landwirtschaftskammer Österreich und dem Bauernbund für ihren
entschlossenen Einsatz und dafür, dass sie sich gemeinsam mit uns für
diese transparente Position stark gemacht haben.