Wien (OTS) – Die Umsetzung der EU-Frühstücksrichtlinien wird heute
kundgemacht.
Mit vier Verordnungen – zur Kennzeichnung und Zusammensetzung von
Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Trockenmilch – werden zentrale
europäische Vorgaben in nationales Recht überführt. Ziel ist es,
Konsument:innen besser zu informieren, die Qualität von Lebensmitteln
zu stärken und transparente Rahmenbedingungen im Binnenmarkt
sicherzustellen.
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig: „Ich freue mich
sehr, dass wir diese wichtigen Verbesserungen jetzt umsetzen. Wir
sorgen dafür, dass im Regal wieder klar gilt: Drin ist, was
draufsteht. Das stärkt die Transparenz und erleichtert den Menschen
eine bewusste Kaufentscheidung im Alltag.“
Bundesminister Norbert Totschnig: „Mit der neuen Richtlinie
wissen Konsumentinnen und Konsumenten künftig genau, woher ihr Honig
stammt. Eine klare Herkunftskennzeichnung schafft Transparenz und ist
entscheidend, denn immer mehr importierter Honig drängt zu
Dumpingpreisen auf den österreichischen Markt und setzt hochwertige
Qualitätsprodukte unter Druck. Heimische Qualität muss sich klar vom
anonymen Importprodukt unterscheiden können. Mit der Novelle der
Honigverordnung wird das nun möglich.“
Die sogenannten Frühstücksrichtlinien zählen zu den wenigen EU-
weiten Regelwerken mit einheitlichen Vorschriften zur
Zusammensetzung, Verkehrsbezeichnung, Kennzeichnung und Aufmachung
bestimmter Lebensmittel. In Österreich erfolgt die Umsetzung durch
vier Verordnungen:
– Honigverordnung
– Fruchtsaftverordnung
– Konfitürenverordnung
– Trockenmilchverordnung
Zwtl.: Klare Herkunft, weniger Zucker, mehr Wahlfreiheit
Die neuen Frühstücksrichtlinien bringen einige Verbesserungen für
Konsument:innen:
– Honig – volle Transparenz bei der Herkunft:
Künftig muss bei Honigmischungen jedes Ursprungsland in absteigender
Reihenfolge des Gewichtsanteils inklusive Prozentangabe ausgewiesen
werden. Österreich nutzt dabei bewusst keine Ausnahmeregelung. „Wer
Honig kauft, soll genau wissen, woher er kommt. Das stärkt das
Vertrauen und unterstützt regionale Produzent:innen“, so Königsberger
-Ludwig.
– Fruchtsäfte – klare Orientierung bei Zuckergehalt:
Erstmals werden eigene Kategorien für zuckerreduzierte Fruchtsäfte
eingeführt. Voraussetzung ist eine Reduktion des natürlichen
Zuckergehalts um mindestens 30 Prozent. Zusätzlich kann künftig der
Hinweis „enthält nur von Natur aus vorkommende Zucker“ verwendet
werden. Das schafft mehr Klarheit im Unterschied zu Fruchtnektaren.
– Konfitüren – mehr Frucht, weniger Zucker:
Der Mindestfruchtgehalt wird deutlich angehoben – von bisher 350 auf
450 Gramm pro Kilogramm, bei „extra“-Produkten auf 500 Gramm. Damit
wird der Zuckergehalt reduziert und eine gesündere Zusammensetzung
gefördert.
Zudem wird die Bezeichnung „Marmelade“ wieder generell zulässig.
„Marmelade darf wieder Marmelade heißen. Hinter dieser kleinen
Pointe steht ein ganz grundlegendes Anliegen: Menschen wollen
verstehen, was sie kaufen. Sie wollen sich auf Bezeichnungen
verlassen können und nicht rätseln müssen, was sich hinter einem
Produkt verbirgt. Genau diese Transparenz schaffen wir jetzt – mit
klaren Regeln und verständlicher Kennzeichnung im Alltag“, betont die
Staatssekretärin.
„Marmelade ist ein traditioneller Begriff, der tief in unserem
Sprachgebrauch verwurzelt ist. Die meisten Österreicherinnen und
Österreicher haben niemals aufgehört, ihn zu verwenden. Nun ist er
auch offiziell wieder zulässig. Damit wird ein Stück kulinarische
Kultur gestärkt und unnötige bürokratische Einschränkungen werden
beseitigt“, ergänzt Totschnig.
– Trockenmilch – neue Möglichkeiten für laktosefreie Produkte:
Künftig ist die Herstellung laktosefreier Trockenmilch durch
enzymatische Umwandlung von Laktose zulässig und entsprechend zu
kennzeichnen. Das erweitert die Auswahl für Menschen mit
Laktoseintoleranz deutlich.
Die neuen Regelungen treten mit Kundmachung in Kraft und sind ab
14. Juni 2026 anzuwenden. Bestehende Produkte können im Rahmen von
Übergangsbestimmungen weiterhin abverkauft werden.
„Wir bringen europäische Standards dorthin, wo sie ankommen
müssen – zu den Menschen. Mit klaren Regeln, verständlicher
Kennzeichnung und einem echten Mehrwert im Alltag. Denn auch beim
Frühstück muss gelten: Drin ist, was draufsteht“, so Königsberger-
Ludwig abschließend.