Wien (OTS) – Die gesetzliche Umsetzung der „Women on Boards“
EU-Richtlinie wird
gerade im Justizausschuss behandelt. Aus Sicht der
Gleichbehandlungsanwaltschaft braucht es auch Frauenquoten in den
Vorständen großer Unternehmen.
Die Women on Boards Richtlinie hat eine Erhöhung der Frauenquoten
in allen Leitungsfunktionen großer Unternehmen zum Ziel. Diese
Vorgaben gelten für börsennotierte Unternehmen und für Unternehmen
mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Der österreichische Entwurf
beschränkt sich jedoch auf Aufsichtsräte, für die die Frauenquote auf
40% erhöht wird und setzt damit nur eine Minimalvariante um. Die
Vorstände und Geschäftsführungen der größten österreichischen
Unternehmen bleiben beim Entwurf unberücksichtigt. „Das Gesetz sollte
die Unternehmen zumindest zu internen Zielvorgaben für Vorstände und
Geschäftsführungen verpflichten. So sieht es auch die Richtlinie
vor,“ kritisiert Sandra Konstatzky, Leiterin der
Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Laut Zahlen der AK wirken Quoten in Österreich positiv: Seit der
Einführung der 30%-Frauenquote für Aufsichtsräte von großen
Unternehmen im Jahr 2018 stieg der Frauenanteil von 22% auf fast 36%.
In den Aufsichtsräten nicht quotenpflichtiger Unternehmen liegt der
Frauenanteil weiterhin bei nur knapp 24%. Für Vorstände bzw.
Geschäftsführungen gibt es bisher und auch weiterhin keine
verpflichtenden Quoten – viele Unternehmen haben daher nach wie vor
kaum Frauen in der Geschäftsführung, die Frauenquote lag 2025 bei nur
13,8%.
Quoten können Ungleichheiten abbauen und nehmen Unternehmen klar
in die Verantwortung. Aus der Beratungspraxis der
Gleichbehandlungsanwaltschaft schildert Sandra Konstatzky: „Es gibt
einen klaren Geschlechterbias, wem Kompetenz zugeschrieben wird und
wem nicht; männlich dominierte Führungsgremien reproduzieren diesen
Bias oftmals bei Postenbesetzungen.“ Quoten alleine reichen laut
Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht aus. „Zentral ist außerdem die
Unternehmenskultur“, betont Sandra Konstatzky. Geschlechterstereotype
und traditionelle Rollenverteilungen stellen Hürden für Frauen dar,
die aktiv abgebaut werden müssen. Dafür seien neben einer
progressiveren Umsetzung der Richtlinie laut
Gleichbehandlungsanwaltschaft insbesondere mehr Begleitmaßnahmen
nötig.