Reformpartnerschaft: Bund, Länder, Städte und Gemeinden beschließen AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung

Wien (OTS) – Im Rahmen der Reformpartnerschaft präsentiert die
Bundesregierung
gemeinsam mit dem Land Tirol als aktuellem LH-Vorsitz die Novelle des
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) zur digitalen
Verwaltung. Die Reform schafft die rechtlichen Grundlagen, damit
Behörden digitale Technologien künftig rechtssicher einsetzen können.
Ziel ist eine bürgerfreundlichere, effizientere und für alle
zugängliche Verwaltung.

„Mit den geplanten Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht
schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Behörden digitale
Technologien stärker und sinnvoll einsetzen können. Wer weniger
Formulare ausfüllen muss, Anträge rund um die Uhr stellen kann und
Leistungen automatisch bekommt, die ihm zustehen, der erlebt, dass
Verwaltung auch anders geht. Digitalisierung ist kein Selbstzweck,
sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, der so
funktioniert, wie die Menschen heute leben“, sagt
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll .

„Wer Vertrauen in staatliche Institutionen stärken will, muss
dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden keine Zumutung ist. Diese
AVG-Novelle ist ein klares Signal: Wir nehmen die Anliegen der
Menschen ernst und vereinfachen Behördenwege. Ein funktionierender,
effizienter öffentlicher Sektor ist das Fundament eines gerechten
Gemeinwesens. Effizienz ist Bürgerservice“, so Staatssekretär Jörg
Leichtfried .

„Viele Menschen haben das Gefühl, dass unser Staat oft
komplizierter funktioniert, als er eigentlich müsste. Genau deshalb
arbeiten Bund, Länder und Gemeinden in der Reformpartnerschaft daran,
Zuständigkeiten zu klären, Doppelstrukturen abzubauen und Verwaltung
einfacher und digitaler zu machen. Jetzt ist der Moment, in dem es
einen Mutausbruch braucht, um strukturell schlanker, schlauer und
schneller zu werden“, ergänzt Staatssekretär Sepp Schellhorn .

Auch Jakob Wolf , Verhandlungsvertreter des Landes Tirol, betont
die Wichtigkeit der beschlossenen Novelle: „Gerade aus Sicht der
Länder und Gemeinden ist diese Novelle ein wichtiger Schritt hin zu
einer modernen, praxistauglichen Verwaltung. Unser Anspruch muss
sein, Behördenwege so einfach, verständlich und effizient wie möglich
zu gestalten. Die AVG-Novelle schafft dafür die notwendigen
rechtlichen Voraussetzungen und sorgt gleichzeitig dafür, dass
digitale Lösungen bürgernah, barrierefrei und rechtssicher eingesetzt
werden können.“

Die vier zentralen Reformpunkte

1. Chatbot-Anbringen und Manuduktion
Der Entwurf erlaubt künftig den Einsatz von Chatbots im
Verwaltungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit
Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, eine digitale Anleitung
im Verfahren sowie die Möglichkeit, Anliegen direkt und jederzeit
über einen Chatbot einzubringen. Bereits existierende kommunale
Chatbots liefern derzeit hauptsächlich Informationen – künftig
könnten sie auch Anträge aufnehmen und direkt an die zuständige
Behörde weiterleiten.

2. No-Stop-Verfahren
Beim No-Stop-Verfahren wird das Verwaltungsverfahren automatisch
eingeleitet und durchgeführt, ohne dass ein Antrag gestellt werden
muss. Das führt zu schnellerer Abwicklung und geringerem
Verwaltungsaufwand. Derartige Verfahren existieren in Österreich
bereits – etwa bei der antragslosen Familienbeihilfe oder der
antragslosen Arbeitnehmerveranlagung. Die Novelle schafft nun die
allgemeine gesetzliche Grundlage dafür.

3. Vollständig automatisierte Erledigungen
Nach der bisherigen Rechtslage benötigt jede Entscheidung der Behörde
eine menschliche Genehmigung. Der Entwurf schafft die gesetzliche
Grundlage für vollständig automatisierte Entscheidungen in einfachen
und standardisierten Fällen. Das ermöglicht eine schnellere
Bearbeitung großer Fallzahlen und entlastet die Verwaltung – damit
mehr Kapazität für komplexe Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
bleibt.

4. Online-Banking statt SEPA-Zahlungsanweisungen
Bei Verwaltungsstrafen wurde bisher ein Erlagschein beigelegt –
obwohl rund 80 Prozent der Bevölkerung Online-Banking nutzen. Der
Gesetzentwurf legalisiert die bereits gelebte Praxis, ermöglicht QR-
Codes und erleichtert digitale Zahlungsarten. Das entspricht der
Lebensrealität der Menschen und macht die Abwicklung einfacher und
effizienter.

Barrierefreiheit und Gesamtziel

Zusammengefasst sollen die geplanten Änderungen die
Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben, Verfahren einfacher und
schneller machen sowie Bürgerinnen und Bürgern einen
niederschwelligen Zugang zur Verwaltung ermöglichen. Besonders
bedeutsam ist der Aspekt der Barrierefreiheit: Digitale Verfahren
können rund um die Uhr genutzt werden – unabhängig von Ort oder
Öffnungszeiten. Sprachunterstützung, einfache Dialogsysteme und
automatisierte Abläufe helfen, die Verwaltung für alle zugänglicher
zu machen – unabhängig von Sprache, Bildung oder körperlichen
Einschränkungen.