Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für „mittleres Management“ an Pflichtschulen

Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat in seiner
heutigen
Sitzung auch grünes Licht für die Einführung eines „mittleren
Managements“ an Pflichtschulen gegeben. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne
stimmten für eine von der Regierung vorgeschlagene
Dienstrechtsnovelle, die auch mehr Ressourcen für Administration an
allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und berufsbildenden
mittleren und höheren Schulen (BMHS) bringt. Das „mittlere
Management“ wird stufenweise die erst vor kurzem eingeführten
pädagogisch-administrativen Fachkräfte an Volks- und Mittelschulen
ersetzen und soll sowohl die Schulleitung als auch das
Lehrerkollegium entlasten.

Änderungen am Gesetzesentwurf wurden vorerst nicht vorgenommen.
Das vom Ausschuss durchgeführte Begutachtungsverfahren könnte laut
Staatssekretär Alexander Pröll aber noch zu Adaptierungen im Zuge der
Plenardebatte führen. Die zuständige Sektion des Bundeskanzleramts
sei gemeinsam mit dem Bildungsministerium dabei, die Stellungnahmen
zu sichten, sagte er.

Die insgesamt bereitgestellten Mittel bezifferten sowohl Pröll
als auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr mit rund 20 Mio. Ꞓ pro
Jahr, was Wiederkehr angesichts der aktuellen Budgetsituation als
„richtig gut“ wertete. In einem nächsten Schritt will sich der
Bildungsminister außerdem darum bemühen, die bürokratischen
Anforderungen für Schulen insgesamt zu reduzieren, um „Freiraum“ für
Lehrerinnen und Lehrer zu schaffen.

Gegen das Gesetzesvorhaben stimmte die FPÖ. Sie kritisiert, dass
weiterhin Lehrerinnen und Lehrer für administrative Aufgaben
eingesetzt werden sollen, statt klar zwischen administrativem und
pädagogischem Bereich zu trennen.

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt wurde ein
Entschließungsantrag der Grünen. Er zielte darauf ab, das mit der
Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für freigestellte
Personalvertreterinnen und Personalvertreter im öffentlichen Dienst
wieder zurückzunehmen und dieses „fair und transparent“ zu gestalten.
An den neuen Bestimmungen hatte es auch öffentliche Kritik gegeben,
wobei Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer ein „unfaires Tauschgeschäft“
in Zusammenhang mit dem Aufschnüren des Gehaltsabschlusses für den
öffentlichen Dienst vermutet.

Mittleres Management an Pflichtschulen

Beim „mittleren Management“ handelt es sich um keine neue
Hierarchieebene an Volks- und Mittelschulen, wie die Regierung in den
Erläuterungen zum Gesetzentwurf ( 405 d.B. ) hervorhebt. Vielmehr
sollen bestimmte Lehrerinnen und Lehrer administrative Aufgaben wie
die Organisation schulischer Veranstaltungen, die Koordination von
Arbeitsgruppen oder die Aufbereitung von Informationen übernehmen und
im Gegenzug ihre Unterrichtstätigkeit reduzieren. Wie viele
Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, hängt von der Größe der Schule
ab: Bei Schulen mit 10 bis 40 Lehrerkräften (Vollzeitäquivalenten)
wird die Unterrichtsverpflichtung laut Gesetzentwurf beispielsweise
um insgesamt zwölf Wochenstunden, bei Schulen mit mehr als 100
Lehrkräften um 34 Wochenstunden reduziert, wobei eine Stunde
Freistellung vom Unterricht zwei Arbeitsstunden entspricht.

Welche Lehrkräfte für das mittlere Management eingesetzt werden
und welche konkreten Aufgaben sie übernehmen sollen, kann die
Schulleitung nach einem Bewerbungsprozess entscheiden. Damit werde
die Schulautonomie gestärkt, wird in den Erläuterungen festgehalten,
wobei an kleinen Schulen mit weniger als 15 Klassen ein bis zwei
Lehrkräfte und an allen anderen Schulen bis zu vier Lehrkräfte für
diese Funktion vorgesehen sind. Die Einführung erfolgt in zwei
Stufen: Ab dem Schuljahr 2026/27 wird das System demnach in mittleren
und größeren Pflichtschulen mit mindestens 15 Klassen, ab dem
Schuljahr 2027/28 auch an den übrigen Schulen gelten. Rund 225
zusätzliche Planstellen sind dafür den Erläuterungen zufolge ab dem
kommenden Schuljahr nötig.

Mehr Ressourcen für Administration werden auch für
allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) und berufsbildende mittlere
und höhere Schulen (BMHS) bereitgestellt, wobei insbesondere sehr
kleine und sehr große Schulen davon profitieren. So können künftig
auch für Schulen mit weniger als acht Klassen Administratorinnen bzw.
Administratoren eingesetzt werden. Gleichzeitig entfällt die
bestehende Deckelung. Neu ist überdies, dass die administrativen
Tätigkeiten – je nach Schulgröße – künftig auf bis zu vier Lehrkräfte
aufgeteilt werden können, wobei eine davon auch die Vertretung der
Schulleitung zu übernehmen hat. Auch in Berufsschulen ist bei der
Verteilung von Verwaltungsaufgaben in Hinkunft – bei gleichbleibenden
Ressourcen – mehr Flexibilität möglich.

Insgesamt rechnet das Bildungsressort durch die Novelle ab dem
Jahr 2027 mit jährlichen Mehrkosten von rund 19,7 Mio. Ꞓ. Davon
entfallen 1,28 Mio. Ꞓ auf AHS und BMHS.

Breite Zustimmung zum Gesetzesvorhaben

Im Verfassungsausschuss erhielt das Gesetzesvorhaben auch die
Zustimmung der Grünen, wiewohl die Regierung nach Meinung von
Abgeordneter Sigrid Maurer „auf halbem Weg stehen geblieben ist“.
Ihrer Ansicht nach wäre es sinnvoll, ein eigenes Gehaltsschema für
administratives Personal zu schaffen, wie es auch der Rechnungshof
empfehle. Zudem gab sie zu bedenken, dass nur rund 500 Schulen mehr
Ressourcen bekommen würden als bisher. Schließlich handle es sich
beim mittleren Management nur um eine Weiterentwicklung bzw.
„Umetikettierung“ der pädagogisch-administrativen Fachkräfte. Positiv
wertete Maurer, dass die Aufgaben künftig auf bis zu vier Lehrkräfte
verteilt werden können.

Martina Künsberg Sarre (NEOS) hob hervor, dass die Einführung
eines mittleren Managements an Pflichtschulen eine langjährige
Forderung der NEOS sei. Ein solches sei auch international vor allem
an großen Schulen üblich und fördere Teamarbeit, sagte sie. Laut
Künsberg Sarre wurde lange über das Vorhaben verhandelt, letztendlich
habe die Regierung aber „etwas Gutes auf den Weg gebracht“.

Romana Deckenbacher (ÖVP) mahnte, kleine Schulen im ländlichen
Raum „nicht außen vor zu lassen“. Zudem forderte sie eine Reduzierung
des Verwaltungsaufwands bei der Abrechnung von Reisekosten. Man müsse
sich den einen oder anderen im Begutachtungsverfahren vorgebrachten
Punkt noch einmal ansehen, sagte sie. Selma Yildirim (SPÖ) wies
darauf hin, dass es immer wieder Klagen von Lehrerinnen und Lehrer
über überbordende Verwaltungstätigkeit gebe.

FPÖ fordert eigenes administratives Personal

Abgelehnt wurde die Regierungsvorlage von der FPÖ. Es gebe seit
Jahren einen Lehrermangel, der auch darauf beruhe, dass Lehrerinnen
und Lehrer viele administrative Aufgabe erledigen müssten, sagte
Abgeordneter Werner Herbert. Daran ändere sich mit der vorliegenden
Dienstrechtsnovelle nichts. Vielmehr würden Lehrerinnen und Lehrer
mit administrativen Aufgaben „belohnt“, obwohl sie pädagogische
Aufgaben hätten. Seiner Ansicht nach bräuchte es eine grundlegende
Trennung zwischen dem administrativen und dem pädagogischen Bereich.
Zudem würden nicht alle Schulen von der Gesetzesnovelle profitieren.
Das Begutachtungsverfahren sei „dementsprechend ernüchternd
ausgefallen“, erklärte Herbert und verwies etwa auf Kritik an der
Mittelverteilung.

Wiederkehr: Gesetzesvorhaben ermöglicht flexibleren
Ressourceneinsatz

Sowohl Beamten-Staatssekretär Alexander Pröll als auch
Bildungsminister Christoph Wiederkehr hoben hervor, dass die
Regierungsvorlage nicht nur zusätzliche Ressourcen für administrative
Aufgaben bringe, sondern den Schulen insgesamt einen flexibleren
Ressourceneinsatz ermögliche. Wiederkehr sprach in diesem Sinn von
einem „wichtigen und historischen Schritt“. Vor allem große Schulen,
wo Schulleitungen eine „enorme Führungsspanne“ zu bewältigen hätten,
würden profitieren. Zudem werden mit dem Projekt die Schulautonomie
gefördert. So könne das mittlere Management je nach Bedarf
unterschiedlich organisiert werden. Er sieht außerdem neue
Weiterentwicklungsmöglichkeiten für besonders engagierte Lehrerinnen
und Lehrer.

Zur Kritik der Freiheitlichen und der Grünen merkte Wiederkehr
an, er sei ein großer Anhänger davon, andere Personen als Lehrerinnen
und Lehrer an Schulen zu bringen. In diesem Sinn kann er sich auch
vorstellen, den Schulen in weiterer Folge mehr Autonomie beim Einsatz
von Ressourcen einzuräumen. Beim mittleren Management handle es sich
aber um ein mittleres pädagogisches Management, sagte er. Es gehe um
administrativ-pädagogische Aufgaben, etwa auch um Fragen der
Schulentwicklung. Auch an Bundesschulen seien Lehrpersonen als
Administratorinnen und Administratoren im Einsatz.

Was die Reisegebühren betrifft, hat das Bildungsministerium
Wiederkehr zufolge bereits ein Projekt aufgesetzt, um Abrechnungen
einfacher und digitaler zu machen. Auch insgesamt ist es ihm ein
Anliegen, die bürokratischen Anforderungen für Schulen zu reduzieren.

Grüne für Rücknahme des neuen Zulagensystems für
Personalvertretung im öffentlichen Dienst

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt hat der
Verfassungsausschuss einen Entschließungsantrag der Grünen ( 746/A(E)
), der darauf abzielt, das mit der Dienstrechts-Novelle 2025
eingeführte Zulagensystem für freigestellte Personalvertreterinnen
und Personalvertreter im öffentlichen Dienst wieder zurückzunehmen
und dieses „fair und transparent“ zu gestalten.
Personalvertreterinnen und Personalvertreter würden mit großem
Einsatz die Interessen der Bediensteten vertreten und dürften daher
auch keine bezügerechtlichen Nachteile erfahren, betonen die Grünen.
Die nunmehrigen Bestimmungen gehen ihrer Ansicht nach aber zu weit.
So brauche es etwa eine angemessene Deckelung der Ersatzzulagen.
Zudem müsse das rückwirkende Inkrafttreten zurückgenommen werden, um
„ungebührliche“ Nachzahlungen hintanzuhalten.

In der Debatte hielt Maurer fest, dass die Grünen aufgrund der
kurzfristigen Vorlage eines umfangreichen Abänderungsantrags einen
zentralen Punkt in der Dienstrechts-Novelle 2025 übersehen hätten.
Die Regierungsparteien hätten in die Novelle eine Bestimmung
eingebaut, die die Grünen ihr zufolge in ihrer Regierungszeit „sehr
klar abgelehnt haben“. Maurer fühlt sich nun getäuscht und fordert
eine Rücknahme der „obszön hohen Zulagen“ für Personalvertreterinnen
und Personalvertreter, zumal Bildungsminister Wiederkehr bestätigt
habe, dass die gesetzliche Regelung der Zulagen eine Bedingung der
Gewerkschaft gewesen sei, um den Gehaltsabschluss für den
öffentlichen Dienst wieder aufzuschnüren. Maurer hält es für
unverhältnismäßig, dass eine Klassenvorständin mit 20 Dienstjahren
und einem unterrichteten Hauptfach auf eine maximale Zulagen von 500
Ꞓ kommen könne, während ein freigestellter Personalvertreter das
Siebenfache dieser Zulage erhalte.

Wenig Verständnis für die Kritik Maurers zeigten Romana
Deckenbacher (ÖVP), Wolfgang Kocevar (SPÖ) und Martina Künsberg Sarre
(NEOS). Personalvertreterinnen und Personalvertreter würden
„Großartiges für tausende Kolleginnen und Kollegen leisten“, es sei
daher „eine Sauerei“, wenn Maurer von „obszönen“ Zulagen rede, meinte
Deckenbacher. Zudem sei im Personalvertretungsgesetz klar geregelt,
dass Personalvertreterinnen und Personalvertreter keine dienst- und
besoldungsrechtlichen Nachteile haben dürften – das gelte auch für
Betriebsrätinnen und Betriebsräte in der Privatwirtschaft. Mit der
gesetzlichen Regelung habe man eine bisher sehr unterschiedliche
Vorgangsweise beseitigt. Jeder Personalvertreter und jede
Personalvertreterin wüssten künftig, was er bzw. sie bekomme, wenn
sie sich für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen, machte sich
auch SPÖ-Abgeordneter Kocevar für die neue Regelung stark.

Eine Rücknahme der Regelung kommt auch für NEOS-Abgeordnete
Künsberg Sarre nicht in Frage, wiewohl sie diese nicht verteidigen
wollte. Jeder solle sich selbst ein Bild über die gewerkschaftlichen
Forderungen machen, meinte sie. Verantwortlich für die Maßnahme sind
ihr zufolge letztendlich aber die Grünen: Diese hätten ein
„Budgetdesaster“ hinterlassen und 2024 einen „völlig überbordenden
Gehaltsabschluss“ für den öffentlichen Dienst ausverhandelt. Das von
den NEOS initiierte Aufschnüren dieses Gehaltsabschlusses habe dem
Budget 300 Mio. Ꞓ gebracht, machte Künsberg Sarre geltend.

Der Wortwahl Maurers konnte auch FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert
nichts abgewinnen. Er warf Maurer eine Geringschätzung der
Personalvertreterinnen und Personalvertreter vor. Allerdings sieht
ihm zufolge auch die FPÖ die neue Dienstzulage kritisch, die FPÖ-
Abgeordneten stimmten in diesem Sinn dem Entschließungsantrag der
Grünen zu. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs