Wien (PK) – Ab April muss der Handel klar kennzeichnen, wenn Produkte
von
„Shrinkflation“ betroffen sind. Der Bundesrat gab heute grünes Licht
für das entsprechende Anti-Mogelpackungs-Gesetz.
In Kraft treten können auch Änderungen im
Lebensmittelbewirtschaftsgesetz für eine bessere Krisenvorsorge, die
Ratifizierung eines UN-Übereinkommens zum Schutz der Hochsee sowie
eine kleine Sozialversicherungsnovelle.
Keine Mehrheit gab es für einen im Zuge der Debatte eingebrachten
Entschließungsantrag der FPÖ, mit dem sie forderten, dass im
Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria (AMA) künftig Mitglieder aller
fünf Parlamentsparteien vertreten sein sollen.
Anti-Mogelpackungs-Gesetz gilt ab April
„Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“ könnte der Hinweis
lauten, den Unternehmen des stationären Lebensmittel- und
Drogerieeinzelhandels ab April – vorerst befristet bis Mitte 2030 -am
Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung anbringen müssen,
wenn die Ware von „Shrinkflation“ betroffen ist. Das Anti-
Mogelpackungs-Gesetz , das den Bundesrat heute mehrheitlich
passierte, sieht vor, dass die Kennzeichnung für 60 Tage erfolgen
muss. Umfasst sind Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von mehr als
400 m2 bzw. mehr als fünf Filialen.
Mogelpackungen seien eine „Preiserhöhung durch die Hintertür“,
sagte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Die Regierung mache damit
nun Schluss. Sie sprach von einer praktikablen Lösung mit Ausnahmen
für kleine Kaufleute.
Für Sandra Lassnig (ÖVP/K) ist das Gesetz eine weitere Maßnahme,
um die Inflation zu dämpfen. Es gehe um Markttransparenz und um
Fairness für Konsumentinnen und Konsumenten. Wie Christoph Thoma (
ÖVP/V) verwies sie insbesondere darauf, dass für kleinere Betriebe
Erleichterungen enthalten seien.
Konsumentenschutz dürfe nicht davon abhängen, wie viel Zeit
jemand habe, um „Detektivarbeit im Supermarkt“ zu betreiben und
herauszufinden, welcher Packungsinhalt geschrumpft sei, sagte Verena
Schweiger (SPÖ/W). Es brauche daher eine klare Kennzeichnung. Auch
Christoph Matznetter (SPÖ/W) zeigte sich überzeugt davon, dass die
Marktwirtschaft strenge Regeln brauche. Gabriele Kolar (SPÖ/St)
führte an, dass unzählig viele Produkte von „Shrinkflation“ betroffen
seien.
FPÖ gegen Gesetz, Grüne orten Lücken
Transparenz sei zwar wichtig, sagte Günter Pröller (FPÖ/OÖ). Das
Anti-Mogelpackungs-Gesetz führe aber zu einem großen
organisatorischen Mehraufwand für den Handel. Aus seiner Sicht werde
das dazu führen, dass die Preise wieder steigen werden.
Mogelpackungen würden außerdem nicht im Handel entstehen, sondern in
der Produktion. Die Strafen würden also die falschen treffen, so
Pröller. Wie Peter Samt (FPÖ/St) plädierte er für Eigenverantwortung
der Konsumentinnen und Konsumenten.
Simone Jagl (Grüne/NÖ) hingegen äußerte ihre Zustimmung zum
Gesetz, weil dieses mehr Transparenz schaffe. Sie sah aber mehrere
Lücken. Insbesondere kritisierte sie, dass nicht alle Geschäfte
umfasst seien, die verpackte Produkte verkaufen, etwa auch Baumärkte
oder Trafiken. Auch, dass die Kennzeichnungspflicht nur für Produkte
mit mehr als 20 Gramm bzw. 20 Millilitern Inhalt gilt, sei eine
Lücke. So seien etwa Gewürze oder Tee nicht umfasst. Zudem habe die
Regierung die sogenannte „Skimpflation“, also die Senkung der
Qualität der Zutaten, nicht berücksichtigt, kritisierte Jagl.
Kein Einspruch gegen Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz,
Hochseeschutz-Übereinkommen und Sozialversicherungsnovelle
Einhellig zugestimmt haben die Mitglieder des Bundesrats
Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz , mit denen die
Lebensmittelversorgung im Krisenfall verbessert werden soll. Unter
anderem werden die Vorsorgemaßnahmen erweitert, etwa durch eine
künftig per Verordnung mögliche Vorratshaltung von Lebensmitteln.
Mehrheitlich grünes Licht gab es für die Ratifizierung des UN-
Hochseeschutz-Übereinkommens. Mit dem Abkommen soll die Hochsee, die
etwa zwei Drittel der Ozeane umfasst und bisher weitgehend
ungeschützt ist, unter anderem vor Überfischung, chemischer
Verschmutzung und anderen Gefahren geschützt werden.
Auch eine kleine Sozialversicherungsnovelle nahm im Bundesrat
mehrheitlich die letzte parlamentarische Hürde. Darin wird unter
anderem festgeschrieben, dass Geldbußen, die gegen Mitglieder eines
Verwaltungskörpers verhängt werden, künftig vom betreffenden
Sozialversicherungsträger zu tragen sind. Bei Vorsatz bzw. grob
fahrlässigem Handeln ist allerdings ein Regress möglich. (Fortsetzung
Bundesrat) kar
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.