Hanger fordert von der FPÖ Entschuldigung bei Polizei, Justiz und dem Steuerzahler

Wien (OTS) – “Die FPÖ verfolgt offensichtlich einen großen Plan – die
Säulen
unseres Rechtsstaates und der Demokratie zu schwächen. Medien und
deren Journalistinnen und Journalisten werden diskreditiert,
ehrenamtliches Engagement wird kriminalisiert, das Parlament und die
Ministerien werden mit tausenden KI-Anfragen blockiert, kostspielige
und personalintensive U-Ausschüsse und Unterausschüsse werden
eingesetzt, die nur ein Ziel haben: Den Rechtsstaat zu
destabilisieren”, sagt Andreas Hanger, Fraktionsvorsitzender der ÖVP
im laufenden Untersuchungsausschuss. „Die FPÖ muss sich entschuldigen
– bei den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sowie den
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, aber vor allem bei den
Beamtinnen und Beamten der Polizei und der Justiz.“

Gestern sei die Einsatzleiterin beim Todesfall Pilnacek von der
FPÖ auf das Schärfste für ihre Arbeit kritisiert worden, obwohl
gerichtlich nachgewiesen und auch in der Befragung unter
Wahrheitspflicht keinerlei Fehlverhalten nachweisbar war. “Was die
FPÖ hier veranstaltet, ist Polizisten-Bashing in Reinform. Wie weit
sind wir gekommen, dass Polizei- und Justiz-Beamte hier im Parlament
ihre Parteizugehörigkeit offenlegen müssen, um die Unterstellungen
und Verschwörungstheorien der FPÖ zu entkräften”, fragt Hanger. “Die
FPÖ zieht einen Untersuchungsausschuss hoch, dessen
Untersuchungsgegenstand auf fragwürdigsten Kronzeugen basiert. Auf
der Lebensgefährtin des tragisch verstorbenen Christian Pilnacek, die
den Leichnam identifiziert hat, dann aber behauptet, dass Pilnacek in
einem Zeugenschutzprogramm ist. Die behauptet, dass er von der Mafia
gejagt wurde und Wahrsager konsultiert. Und heute mit jener
Auskunftsperson, die ein Gespräch mit Pilnacek heimlich aufgezeichnet
hat, mit völlig unklarem Motiv. Der Teil jener kleinen Gruppe war,
die Pilnaceks Notebook monatelang zurückgehalten, ausgewertet und
manipuliert hat. Um es erst dann – als Beweismittel unbrauchbar
gemacht – der Staatsanwaltschaft zu übergeben.” (Schluss)