Wien (OTS) – „Blumen sind nett, aber sie zahlen keine Miete. Was
Frauen brauchen,
ist gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“, sagt ÖGB-Frauenvorsitzende
Christa Hörmann zum Internationalen Frauentag am 8. März.
Frauen verdienen in Österreich im Schnitt 15,5 Prozent weniger
als Männer. Das bedeutet einen Einkommensverlust von über 10.000 Euro
pro Jahr. „Das ist kein individuelles Problem, sondern ein
strukturelles. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist Gesetz – in der
Praxis sind wir davon aber noch weit entfernt“, so Hörmann. „Solange
Frauen weniger verdienen, bleibt Gleichstellung ein leeres
Versprechen.“
Transparente Gehälter als Schritt zur Gleichstellung
Ein zentraler Ansatz gegen die Einkommensunterschiede ist die EU-
Lohntransparenzrichtlinie. Sie wurde 2023 beschlossen und muss bis
Juni 2026 in Österreich umgesetzt werden. Der ÖGB fordert eine rasche
nationale Umsetzung.
„Transparenz ist der Schlüssel zu fairer Bezahlung. Nur wenn
sichtbar ist, wer wie viel verdient, können ungerechtfertigte
Unterschiede beseitigt werden“, betont Hörmann. Eine schnelle
Umsetzung sei auch wichtig, damit Betriebsräte und Betriebsrätinnen
konkrete Maßnahmen in den Betrieben starten können. „Transparenz ist
kein Angriff auf Unternehmen. Sie ist ein Werkzeug für Fairness. Wer
fair zahlt, hat nichts zu befürchten.“
Das bringt die EU-Lohntransparenzrichtlinie konkret
– Recht auf Auskunft: Beschäftigte können erfahren, wie hoch die
durchschnittlichen Gehälter in vergleichbaren Tätigkeiten sind.
– Ende der Gehaltsgeheimnisse: Verschwiegenheitsklauseln über das
eigene Einkommen sind nicht mehr zulässig.
– Faire Bewerbungsverfahren: Unternehmen müssen das Einstiegsgehalt
offenlegen und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.
– Beweislast bei Arbeitgeber: Betriebe müssen geschlechtsbedingte
Gehaltsunterschiede begründen.
– Verpflichtung zum Handeln: Liegt eine ungerechtfertigte Lohnlücke
von mehr als fünf Prozent vor, müssen Unternehmen gemeinsam mit dem
Betriebsrat Gegenmaßnahmen setzen.