Finanzpolizei deckt illegale Beschäftigung und zahlreiche Verwaltungsübertretungen auf Großbaustellen in Oberösterreich auf

Wien (OTS) – Das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB), Bereich
Finanzpolizei, stellte
im Rahmen laufender Schwerpunkt- und Standardkontrollen auf
Baustellen in Oberösterreich mehrere Verstöße gegen arbeits-,
sozialversicherungs-, gewerbe- und fremdenrechtliche Bestimmungen
fest.

Illegale Beschäftigung in Wels

Auf einer Großbaustelle in Wels wurde im Zuge einer
routinemäßigen Kontrolle ein mit Fliesenlegearbeiten beauftragtes
ausländisches Subunternehmen überprüft. Dabei stellte sich heraus,
dass ein italienischer Betrieb mehrere Drittstaatsangehörige ohne die
erforderlichen arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen einsetzte. Die
Arbeitskräfte waren direkt von einem österreichischen Auftraggeber
mit Fliesenlegearbeiten betraut worden.

Fünf Arbeitnehmer verfügten über keine gültigen
Entsendebewilligungen. In Zusammenarbeit mit der Fremdenpolizei
wurden sowohl fünf Arbeitnehmer als auch der vor Ort anwesende
Inhaber des Einzelunternehmens, der ebenfalls Drittstaatenangehöriger
ist, festgenommen.

Gegen den österreichischen Auftraggeber sowie den ausländischen
Entsendebetrieb werden Strafanträge nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz eingebracht. Das Strafausmaß beträgt
jeweils rund 20.000 Euro. Zusätzlich werden Anzeigen nach dem Lohn-
und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Höhe von rund 15.000 Euro
erstattet, da weder Entsendemeldungen noch Lohnunterlagen oder A1-
Bescheinigungen vorgelegt werden konnten. Weitere gewerberechtliche
Verstöße werden geprüft.

Wilfried Lehner, Bereichsleiter der österreichischen
Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung unterstreicht:
„Regelmäßige, genaue Kontrollen leisten einen wesentlichen Beitrag
zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen sowie zum Schutz von
Arbeitnehmerrechten. Ziel ist es, illegale Beschäftigung konsequent
zu bekämpfen und rechtskonforme Unternehmen zu stärken.“

Zahlreiche Übertretungen bei Rechenzentrums-Großprojekt

Anfang Februar kontrollierten Organe der Finanzpolizei zudem ein
groß angelegtes Bauprojekt in Oberösterreich. Gegenstand war die
Errichtung eines Rechenzentrums mit einer geplanten Bauzeit von rund
18 Monaten und einer vorgesehenen Spitzenbelegung von bis zu 700
Arbeitskräften. Zum Kontrollzeitpunkt befand sich das Projekt in der
Phase der Erdarbeiten und Fundamenterrichtung.

Die Baustelle eines großen Players auf dem internationalen Markt
war sicherheitstechnisch besonders abgesichert und der Zutritt nur
nach biometrischer Registrierung sowie entsprechender
Zutrittsfreigabe möglich.

Im Zuge der arbeitsmarktrechtlichen Überprüfungen wurden mehrere
in- und ausländische Unternehmen nach den Bestimmungen des
Sozialversicherungs-, Gewerbe- sowie Lohn- und Sozialdumpingrechts
kontrolliert. Insgesamt wurden 31 Arbeitskräfte angetroffen,
überwiegend ausländischer Herkunft. Dabei stellen die
Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten 26 Übertretungen nach
sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, eine gewerberechtliche
Übertretung sowie vier Verstöße nach dem Lohn- und Sozialdumping-
Bekämpfungsgesetz fest.

Für das Bauvorhaben war eigens eine österreichische
Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens gegründet
worden. Aufgrund verzögerter administrativer Abläufe rund um den
Jahreswechsel waren jedoch mehrere Beschäftigte zum Zeitpunkt des
Arbeitsbeginns noch nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung
angemeldet. Zudem lag die erforderliche gewerberechtliche
Berechtigung noch nicht vor.

Auf Basis der festgestellten Verwaltungsübertretungen ist mit
Geldstrafen von insgesamt rund 70.000 Euro zu rechnen.

Die Finanzpolizei wird auf der Baustelle in regelmäßigen
Abständen weitere Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung
arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen fortsetzen.

„Die Bekämpfung von Steuer- und Abgabenbetrug ist einer der
Schwerpunkte des Finanzministeriums und eine Frage der Gerechtigkeit.
Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, verzerren den
Wettbewerb und schaden allen. Daher gilt: Null Toleranz für
Steuerbetrug. Das ist im Interesse der redlichen Unternehmen, der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht zuletzt der
Steuereinnahmen“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.