Wien (OTS) – Die Österreichische Ärztekammer vergibt für das Jahr
2025 einen
„Preis für besondere publizistische Leistungen im Interesse des
Gesundheitswesens“ in der Höhe von 5.000 Euro. Über die Vergabe des
Preises entscheidet eine von der Österreichischen Ärztekammer
bestellte Jury, wobei die Aufteilung auf mehrere gleichwertige
Veröffentlichungen zulässig ist. Die Bewerbung ist bis zum 31. März
2026 in der Österreichischen Ärztekammer, Öffentlichkeitsarbeit, 1010
Wien, Weihburggasse 10-12, oder elektronisch an pressestelle@
aerztekammer.at mit dem Vermerk „Preis für publizistische Leistungen“
formlos einzureichen.
Eingereicht werden können maximal fünf Arbeiten jeder Art und
Form von ausschließlich hauptberuflichen Journalistinnen und
Journalisten, die sich mit gesundheitspolitischen Fragen befassen.
Voraussetzung ist auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Print- und elektronischen Medien ihren ordentlichen Wohnsitz in
Österreich haben. Arbeiten, die sich vorwiegend oder ausschließlich
mit medizinisch-wissenschaftlichen Fragen befassen oder in
wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht wurden, können nicht
berücksichtig werden. Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur
eventuellen Publikation der eingereichten Arbeit in der
„Österreichischen Ärztezeitung“ verbunden.
Die Arbeiten müssen im Jahr 2025 publiziert worden sein. Die
Einreichung der Publikationen kann durch die Autorinnen und Autoren
oder durch die jeweilige Redaktion postalisch oder auf elektronischem
Weg erfolgen. Es ist anzugeben, wie viele Personen sich mit den
eingereichten Arbeiten um den Pressepreis bewerben. Eine Erklärung
ist beizulegen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit
beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Titel oder in
Fußnoten oder in anderer geeigneter Weise genannt sind. Bei
postalischer Einreichung von Film- und Fernsehproduktionen sowie
Beiträgen des Hörfunks und von Onlinemedien sind diese auf
windowskompatiblen Datenträgern zu übermitteln. Das Beilegen eines
Manuskripts ist in diesen Fällen erwünscht.
Liegt keine auszeichnungswürdige Arbeit vor, kann von der Vergabe
des Preises Abstand genommen werden. Die Mitglieder der Jury sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Überreichung des Preises erfolgt in feierlicher Form durch
den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer.
Wir freuen uns auf Ihre Nominierungen und stehen Ihnen gerne für
Rückfragen zur Verfügung.