Flug ausgefallen: Das müssen Arbeitnehmer:innen beachten, wenn sie festsitzen

Wien (OTS) – Infolge der jüngsten militärischen Auseinandersetzungen
im Nahen
Osten wurden mehrere Lufträume gesperrt. Flüge wurden gecancelt,
tausende Arbeitnehmer:innen sind weltweit auf Flughäfen gestrandet
und wissen nicht, wann sie nach Hause oder ob sie rechtzeitig an
ihren Arbeitsplatz zurückkommen.

Wenn der Rückflug überraschend gestrichen wurde, ist „das
Wichtigste, umgehend den Arbeitgeber zu informieren – egal, ob man zu
spät oder gar nicht zur Arbeit kommen kann. Das kann per Telefon, E-
Mail oder anderen in der Firma üblichen Kommunikationskanälen wie zum
Beispiel WhatsApp erfolgen. “Tut man das nicht, kann es unter
Umständen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, letztendlich sogar zu
einer Entlassung kommen“, so ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena
Weilharter.

Wer wegen eines aufgrund solcher unvorhersehbaren Ereignisse
stornierten Fluges nicht rechtzeitig in die Arbeit kommen kann und
Bescheid gegeben hat, „braucht keine Konsequenzen fürchten“, betont
Weilharter. Wenn der Flug storniert wurde und man unverschuldet
verspätet aus dem Urlaub zurückkommt, „muss man sich auch keinen
zusätzlichen Urlaubstag nehmen“, so die Arbeitsrechtsexpertin: „In
diesem Fall liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor.“

Antworten auf weitere Fragen rund um das Thema „Flug gestrichen“
auch auf der Homepage des ÖGB: https://www.oegb.at/flugverspätung

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