OGH-Urteil: Mehrere Klauseln des Kundenbindungsprogramms myUNIQA plus für unzulässig erklärt

Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im
Auftrag des
Sozialministeriums die UNIQA Österreich Versicherungen AG (UNIQA)
wegen Klauseln geklagt, die die Gewährung eines “Schadenfreibonus” an
die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation knüpfen. Der Oberste
Gerichtshof (OGH) bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, gab
dem VKI Recht und erklärte die eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Das Kundenbindungsprogramm „myUNIQA plus“ bietet Kund:innen
Begünstigungen, wie den myUNIQA plus Bonus in Höhe von 5% bzw. 10%
der Prämien bei Schadenfreiheit während des Kalenderjahrs. Die
Teilnahme am Programm setzt allerdings die Anmeldung zum
elektronischen Postfach und die Zustimmung zur elektronischen
Kommunikation voraus. Vor myUNIQA plus gab es bereits den
Vorteilsclub „QualitätsPartnerschaft“, der einen Bonus für
Schadenfreiheit in derselben Höhe zu im Wesentlichen gleichen
Voraussetzungen vorsah, jedoch keine Zustimmung zur elektronischen
Kommunikation und dem elektronischen Postfach erforderte.

Der OGH qualifizierte nun alle vier vom VKI eingeklagten Klauseln
als unzulässig und stellt klar, dass die Gewährung einer Gutschrift
nicht an die Zustimmung der Versicherungsnehmer:innen zur
elektronischen Kommunikation geknüpft werden darf. Da der
Schadenfreibonus einen Anreiz für den Abschluss von (weiteren)
Versicherungsverträgen darstellt und damit Teil des vertraglichen
Austausches ist, darf der Versicherer das Kundenbindungsprogramm auch
nicht grundlos kündigen oder den zugesagten Bonus absenken.

„Das Urteil stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer:innen und
trifft erste grundlegende Klarstellungen zur Wahlfreiheit der
Kommunikationsmittel bei Versicherungen“, kommentiert Dr. Petra
Leupold, Chef-Juristin im VKI, das Urteil. „Zugesagte Vorteile sind
auch im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen verpflichtend einzuhalten
und dürfen nicht nachträglich entzogen werden”, so Leupold.

SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf
www.vki.at/myUNIQAplus032026