Public Viewings künftig ohne zusätzliche Bewilligung – WKNÖ begrüßt Novelle zum NÖ Veranstaltungsgesetz

St. Pölten (OTS) – „Mit dieser Novelle können sich unsere Betriebe
wieder auf das
Wesentliche konzentrieren, nämlich: großartige Events für Gäste und
Kund:innen schaffen“, begrüßen WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker und
Mario Pulker, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in
der Wirtschaftskammer NÖ, den Beschluss des NÖ Landtages. Damit wurde
eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer NÖ umgesetzt.

Effizientere Planung und Umsetzung möglich
Bereits seit 2013 sind Public Viewings nach der Gewerbeordnung in
grundsätzlich genehmigten Betriebsanlagen genehmigungsfrei. Da diese
Public Viewings damit nicht ausdrücklich in der
Betriebsanlagengenehmigung enthalten sind, mussten Betriebe Public
Viewings gesondert bei der Gemeinde melden. Mit der Novelle wird
dieses Problem nun gelöst: „Public Viewings sind künftig eindeutig im
NÖ Veranstaltungsgesetz verankert und erfordern keine zusätzliche
Anmeldung. Das schafft Rechtssicherheit“, erklärt Wolfgang Ecker.

Zusätzliche Impulse für den NÖ Tourismus und die
Freizeitwirtschaft
„Aus Sicht der Branche ist klar: Die Novelle bringt einen spürbaren
Bürokratieabbau“, bringt es Mario Pulker auf den Punkt und erklärt:
„Künftig entfällt für Public Viewings im Rahmen zeitlich befristeter
Großveranstaltungen die Bewilligungspflicht nach dem NÖ
Veranstaltungsgesetz. Dies gibt den Betrieben den nötigen Spielraum,
sich auf die professionelle Planung und Durchführung ihrer Events zu
konzentrieren.“ Mit klaren und verlässlichen Rahmenbedingungen
könnten Betriebe leichter investieren – etwa in Technik, temporäre
Infrastruktur oder Außenflächen.

„Wir erwarten uns dadurch einen zusätzlichen Impuls für die
Gastronomie: Wenn Hürden fallen, werden mehr Betriebe Public Viewings
anbieten. Gerade im Vorfeld der Fußball-WM ist das ein wichtiges
Signal – für gute Stimmung, volle Lokale und eine starke
wirtschaftliche Dynamik“, sind sich Ecker und Pulker einig.

Gastronom Dietmar Schöner: „Kein Genehmigungsstress – Zeit für
echte Erlebnisse“
„Die neue Regelung bringt uns Gastronomen echte Erleichterung: Wir
brauchen uns nicht mehr mit Formularen oder Genehmigungen
herumzuschlagen, sondern können uns voll auf das konzentrieren, was
zählt – unseren Gästen eine entspannte, gemeinsame Zeit zu bereiten.
Den Gastgarten öffnen, gutes Essen und Drinks servieren,
Veranstaltungen live erleben und besondere Momente schaffen – darum
geht es“, freut sich Dietmar Schöner, Gastronom in Mank und Obmann
der Gastronomie in der WKNÖ, über die Novelle. „Bei der letzten
Fußball-WM kamen vor allem die österreichischen Spiele richtig gut
an, und auch dieses Mal habe ich schon einige Ideen, um meinen Gästen
wieder ein besonderes Erlebnis zu bieten.“