Wien (OTS) – Ab Februar 2026 setzt Österreich zentrale Schritte in
Richtung eines
vernetzten europäischen Gesundheitssystems: Mit dem Start des EU-
Rezepts und der Einführung der EU-Patientenkurzakte starten zwei
Kernservices von MyHealth@EU in Österreich.
„Damit profitieren Patient:innen erstmals spürbar vom
europäischen Gesundheitsdatenaustausch. e-Rezepte können künftig im
EU-Ausland eingelöst werden und im Behandlungsfall stehen den
Ärzt:innen wichtige Gesundheitsinformationen sofort zur Verfügung –
sicher, datenschutzkonform und freiwillig“, sagt
Gesundheitsministerin Korinna Schumann.
EU-Rezept startet am 25. Februar 2026 – e-Rezepte erstmals auch
im EU-Ausland einlösbar
Ab 25. Februar 2026 können in Österreich ausgestellte
elektronische Rezepte erstmals in einem anderen teilnehmenden
MyHealth@EU-Staat eingelöst werden. Zum Start gilt das Service
zwischen Österreich und Tschechien, weitere Länder folgen
schrittweise. Ab 2029 wird das EU-Rezept in allen EU-Staaten
verpflichtend verfügbar sein.
Das EU-Rezept richtet sich an Personen, die sich im Ausland
aufhalten und dennoch Zugang zu ihren elektronisch verordneten
Medikamenten benötigen. Besonders profitieren können etwa Studierende
oder Pendler:innen. Auch auf Urlaub kann das Service eine
Erleichterung darstellen, etwa für chronisch Kranke oder wenn eine
laufende medikamentöse Behandlung im Ausland fortgesetzt werden muss.
Für Apotheken bedeutet das EU-Rezept eine wichtige Erweiterung
ihres Versorgungsauftrags: Elektronische Rezepte für Patient:innen
aus anderen teilnehmenden MyHealth@EU-Staaten (in der ersten Phase in
Tschechien) können durch eine österreichische öffentliche Apotheke
bald eingelöst werden. Mit dem EU-Rezept erweitern die Apotheken ihr
Angebot, um die Versorgungssicherheit im grenznahen Raum zu stärken.
Gleichzeitig positionieren sie sich frühzeitig als kompetente
Anlaufstelle im europäischen Gesundheitsdatenraum. „Das EU-Rezept
untermauert die Schlüsselrolle der öffentlichen vor-Ort Apotheken im
europäischen Versorgungsnetz. Wichtig ist, dass alle Patient:innen
stets die volle Kontrolle über ihre Daten behalten“, erklärt Raimund
Podroschko, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer.
So funktioniert’s
Patient:innen weisen sich in der Apotheke im Partnerland gemäß
den vorgegebenen Identifikationsmitteln des jeweiligen
Herkunftsmitgliedstaats eindeutig aus (z. B. mittels eines gültigen
Reisepasses oder Personalausweises). Die Apotheker:innen rufen das EU
-Rezept elektronisch ab und geben das Medikament ab, sofern es
verfügbar und zugelassen ist.
EU-Rezepte gelten im Ausland als Privatrezepte und müssen selbst
bezahlt werden. Eine Kostenerstattung kann nach Einreichung bei der
Sozialversicherung geprüft werden.
Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende des Dachverbands der
Sozialversicherungsträger (DVSV): „Mit dem e-Rezept hat die
österreichische Sozialversicherung die perfekte Basis für das EU-
Rezept gelegt. Im hochsicheren e-card-System sind Verordnungen aus
Österreich jederzeit digital verfügbar – sicher, zuverlässig und
grenzüberschreitend abrufbar.“
„Patientinnen und Patienten können ihre Rezepte künftig auch in
teilnehmenden EU-Ländern einlösen. Das ist ein konkreter Schritt hin
zu einem gemeinsamen europäischen Gesundheitsdatenraum – und ein
weiterer wichtiger Impuls auf dem Weg zu einem mobilen, vernetzten
Europa“, ergänzt Peter McDonald, Stellvertretender Vorsitzender des
DVSV.
EU-Patientenkurzakte: Wichtige Gesundheitsinformationen sofort
verfügbar
In den kommenden Wochen wird auch die EU-Patientenkurzakte
verfügbar sein. Sie ermöglicht Ärzt:innen in Österreich, bei der
Behandlung von Patient:innen aus anderen MyHealth@EU-Staaten eine
standardisierte medizinische Zusammenfassung abzurufen. Zum Start
können österreichische Ärzt:innen Patientenkurzakten aus Tschechien
abrufen. Für Patient:innen bedeutet das, dass im Notfall oder bei
ungeplanten Arztbesuchen relevante Gesundheitsinformationen rasch
verfügbar sind, auch wenn Sprachbarrieren bestehen. Die Gefahr von
Doppeluntersuchungen oder Fehlbehandlungen wird reduziert, bestehende
Erkrankungen, Allergien oder Dauermedikationen müssen nicht jedes Mal
neu erklärt werden.
Für österreichische Patient:innen steht im Ausland vorerst das EU
-Rezept zur Verfügung; die grenzüberschreitende Nutzung der
österreichischen Patientenkurzakte ist in einer weiteren Ausbaustufe
vorgesehen.
Gemeinsamer Rahmen: MyHealth@EU und Vorbereitung auf den
Europäischen Gesundheitsdatenraum
EU-Rezept und EU-Patientenkurzakte sind Teil von MyHealth@EU, der
europäischen Infrastruktur für den sicheren Austausch elektronischer
Gesundheitsdaten zwischen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten. Sie
zählen zu den zentralen Vorbereitungsmaßnahmen für den Europäischen
Gesundheitsdatenraum (EHDS).
Der EHDS soll künftig einen grenzüberschreitenden Zugang zu
Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung ermöglichen – unter
strengen Vorgaben zu Datenschutz, Datensicherheit und
Patient:innenenrechten.
Anmeldung, freiwillige Teilnahme und Service
Die Teilnahme am EU-Rezept ist in der Pilotphase freiwillig.
Voraussetzung ist das Einverständnis zur Teilnahme (Opt-in) der in
Österreich wohnhaften oder versicherten Patient:innen, das vor der
erstmaligen Nutzung abgegeben und jederzeit widerrufen werden kann.
Folgende Möglichkeiten stehen dafür zur Verfügung:
– online über das ELGA-Portal mit ID-Austria oder
– schriftlich über die eHealth-Servicestelle
Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
finden sich unter https://www.gesundheit.gv.at/service/my-health-eu
Hotlines:
e-card Serviceline: 050 124 33 22
ELGA Serviceline: 050 124 4411