Nationalrat gibt grünes Licht für Anti-Mogelpackungs-Gesetz

Wien (PK) – Bereits Ende vergangenen Jahres haben sich die
Regierungsparteien auf
ein Anti-Mogelpackungs-Gesetz mit Maßnahmen zur Eindämmung
versteckter Preiserhöhungen – Stichwort Shrinkflation – verständigt.
Der Handel soll demnach dazu verpflichtet werden, Produkte, deren
Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist, klar zu
kennzeichnen. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne gaben heute im Nationalrat
grünes Licht für die Regierungsvorlage. Die FPÖ befürchtet unter
anderem zusätzliche Bürokratie für den Handel und damit steigende
Kosten.

Einstimmig – und damit auch mit der erforderlichen
Zweidrittelmehrheit – sprachen sich die Fraktionen außerdem für
Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz zur Stärkung der
Krisenvorsorge aus. Mit einem Abänderungsantrag im Plenum hoben die
Koalitionsparteien unter anderem das Ziel von 35 % Bio-Anbaufläche
bis zum Jahr 2030 hervor. Auch über dieses Etappenziel hinaus solle
die biologische Bewirtschaftung in Österreich weiter gestärkt werden.
Ein Entschließungsantrag der FPÖ, mit dem sie auf eine
Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria (AMA)
drängt, blieb mit den Stimmen von FPÖ und Grünen in der Minderheit.

Kennzeichnungspflicht für Handel bei „Shrinkflation“

Konkret wird der Handel mit dem Anti-Mogelpackungs-Gesetz ab
April 2026 – und vorerst befristet bis Mitte 2030 – verpflichtet,
entweder am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per
Informationsschild darauf hinzuweisen, dass die Ware von
„Shrinkflation“ betroffen ist, etwa durch den Hinweis „Achtung:
Weniger Inhalt – höherer Preis“. Davon betroffen sind Unternehmen des
stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels mit einer
Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 bzw. mehr als fünf Filialen. Die
Kennzeichnung soll für eine Dauer von 60 Tagen erfolgen. Auch bei
einer Verringerung der Stückzahl in einer Ware soll die Pflicht zur
Kennzeichnung gelten. Ausnahmen sind nur in einzelnen Fällen – etwa
bei nur geringfügigen Erhöhungen des Grundpreises – vorgesehen. Bei
Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen in letzter
Konsequenz Geldstrafen. Ziel der Maßnahmen ist es laut Vorlage, auch
der Teuerung entgegenzuwirken.

Die Bundesregierung arbeite hart daran, dass das Leben in
Österreich für die Menschen wieder günstiger werde und sich der
Standort weiterentwickle, so Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Sie
wies auf erste Ergebnisse der gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung
hin. So sei etwa die Inflation im Jänner bereits auf 2,0 % gesunken.
Mit der vorliegenden Novelle sollen durch Kennzeichnung
Konsumentinnen und Konsumenten aktiv über Mogelpackungen informiert
werden, so die Staatssekretärin. Es handle sich dabei um Regelungen
mit „Augenmaß“, samt Ausnahmen und Erleichterungen für kleine
Kaufleute.

Auch Staatssekretärin für Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-
Ludwig wies auf die Maßnahmen der Bundesregierung etwa bei Energie
und Mieten hin, um das Leben wieder leistbarer zu machen. Mit dem
vorliegenden Gesetz gehe man praktikabel und lebensnah gegen
versteckte Teuerung vor. Strafen gebe es nach dem Prinzip „Beraten
statt Strafen“ erst bei wiederholten Verstößen, so Königsberger-
Ludwig. Man wolle insgesamt eine Verhaltensänderung bewirken, damit
Mogelpackungen der Vergangenheit angehören. Man belaste damit nicht
regionale Nahversorger, sondern nehme jene mit großen Marktanteilen
in die Pflicht.

Breite Zustimmung, Kritik der FPÖ

Kritik an der Vorlage kam von der FPÖ. Transparenz sei wichtig,
das Gesetz löse aber die Probleme nicht, sondern verschiebe sie nur,
so Barbara Kolm (FPÖ). Ähnlich wie Peter Wurm (FPÖ) wies sie auf ein
Schreiben der EU-Kommission hin, das möglicherweise eine weitere
Reparatur erfordern könne. Zudem sei es ordnungspolitisch falsch und
verstoße gegen das Verursacherprinzip, nun den Handel zu
verpflichten, bemängelte Kolm. Das werde nach hinten losgehen, weil
Handelsbetrieben mehr Strafen und Kontrollen drohen würden. Auch Wurm
kritisierte, dass mit diesem „Bürokratiemonster“ die Inflation nicht
bekämpft, sondern durch den Zusatzaufwand für den Handel angeheizt
werde. Aus seiner Sicht werde es auch einzelne Händler treffen.
Arnold Schiefer (FPÖ) erachtet das Gesetz ebenso für übertrieben. Die
zusätzliche Administration werde sich aus seiner Sicht auf die Preise
niederschlagen.

Transparenz sei zwar kein Allheilmittel, aber in diesem Fall eine
der Maßnahmen aus einem ganzen Portfolio, um die Inflation
einzudämmen, so Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP). Man gebe damit den
Konsumentinnen und Konsumenten die Werkzeuge für Eigenverantwortung
in die Hand. Vertrauen sei in der Wirtschaft ein maßgeblicher Faktor,
vielleicht diene die Maßnahme auch dazu, dieses zurückzubringen, so
Jeitler-Cincelli. Für Supermarktketten seien die Regelungen machbar.
Klaus Mair (ÖVP) hob die Ausnahmen für kleine und mittlere Betriebe
sowie den Grundsatz „Beraten statt Strafen“ hervor. Das Gesetz setze
auf Kennzeichnung statt auf Verbote. Den unionsrechtlichen Vorgaben
werde Rechnung getragen, so Mair. Man greife nicht in den Markt oder
die Preise ein oder schaffe Limits, sondern setze auf mündige
Bürgerinnen und Bürger, damit sie eine Entscheidung treffen können,
betonte Christoph Stark (ÖVP).

Man schiebe heute der „Preistrickserei“ und der versteckten
Preiserhöhung durch „Shrinkflation“ einen Riegel vor, unterstrich
Julia Elisabeth Herr (SPÖ). Preistransparenz führe nachweislich zu
niedrigeren Preisen und werde die Inflation nicht antreiben, sondern
weiter senken. Michael Seemayer (SPÖ) kann etwa im Hinblick auf
vielzählige Aktionshinweise im Supermarkt den Vorwurf nicht
nachvollziehen, dass die Regelungen überbordend wären. Wenn man
letzten Endes dann keine solchen Produkte mehr im Geschäft haben
sollte, brauche man auch nichts auszuzeichnen, meinte er. Aus Sicht
von Barbara Teiber (SPÖ) werden die Regelungen das Leben leistbarer
machen und zu mehr Transparenz führen. Sie seien ein Teil der
durchaus erfolgreichen Teuerungsbekämpfung, wies Teiber etwa auf die
im Jänner auf 2,0 % gesunkene Inflation hin.

Markus Hofer (NEOS) erachtet die vorliegende Lösung als
praxistauglich und unbürokratisch. Ziel sei, die „Shrinkflation“ so
unattraktiv zu machen, dass sie nicht mehr vorkomme. Bei den
Produzenten könne die Lösung nicht gefunden werden, weil viele davon
nicht nur für Österreich produzieren würden, so Hofer.

Alma Zadić (Grüne) gab zu bedenken, dass das Gesetz erst ab einer
Änderung von 3 % weniger Füllmenge greife. Das könne mit der Zeit
viel sein, meinte sie. Die Kennzeichnungspflicht sei zwar ein Schritt
in die richtige Richtung, es brauche aber mehr Maßnahmen, um die
Preise zu senken, wie etwa den „Österreich-Aufschlag“ bei Produkten
abzuschaffen.

Lebensmittelversorgung im Krisenfall

Mit der weiteren Regierungsvorlage soll das
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (LMBG) angepasst werden, um
künftig auf außerordentliche Krisenfälle besser reagieren zu können.
Dabei soll es unter anderem zur Erweiterung von Vorsorgemaßnahmen
kommen, insbesondere durch eine künftig per Verordnung mögliche
Vorratshaltung von Lebensmitteln. Laut Landwirtschaftsminister
Norbert Totschnig setzt die Regierung damit die Lehren der
vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet
ist. Für einen Beschluss im Nationalrat war eine Zweidrittelmehrheit
erforderlich. FPÖ und Grüne sahen zuletzt noch Gesprächsbedarf, beide
stimmten heute aber zu.

Das LMBG bildet gemeinsam mit dem Versorgungssicherungs- und dem
Energielenkungsgesetz den Rahmen zur Bewältigung von
außerordentlichen Krisenfällen. Zur Erhöhung der Krisenresilienz sind
etwa auch Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung vorgesehen.
Weiters ist zur Beurteilung der Notwendigkeit und Zielgerichtetheit
sowie zur Evaluierung verschiedener Maßnahmen eine bessere
Datennutzung geplant. Mit einem im Ausschuss eingebrachten
Abänderungsantrag halten die Regierungsfraktionen unter anderem fest,
dass bei Vorsorgemaßnahmen auch auf die Erhaltung der
Ernährungssouveränität Rücksicht genommen werden soll.

Mit dem heute im Plenum eingebrachten Abänderungsantrag sehen die
Koalitionsparteien – über das Thema biologische Bewirtschaftung
hinaus – etwa den Verordnungsweg zur Umsetzung einer Lagerhaltung im
Rahmen der Vorsorgemaßnahmen vor. Eine Verordnung zur Lagerhaltung
sollte allerdings keinesfalls dazu führen, dass bislang privat
getragene Lagerkosten für Güter, die in ausreichender Menge vorhanden
sind, in der Folge staatlich finanziert werden, so die Erläuterungen.
Der Lagerbestand eines bestimmten in der Vergangenheit liegenden
Zeitraums müsse daher nach Aufforderung durch den
Landwirtschaftsminister ermittelt werden können. Für die Verordnung
brauche es außerdem die Zustimmung des Hauptausschusses des
Nationalrats.

Mit dieser Novelle schaffe man die gesetzlichen Voraussetzungen,
um im Fall einer Krise die erforderlichen Maßnahmen zur
Lebensmittelversorgung beschließen zu können, sagte
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Wirkungsvolle Instrumente
im Vorfeld einer Krise seien bisher nur eingeschränkt vorgesehen
gewesen. Etwa durch Corona und andere Ereignissen habe man
Handlungsbedarf erkannt. Vorgesehen sei eine klare Vorgehensweise bis
hin zur Zustimmung des Hauptausschusses.

Nach Verhandlungen Einstimmigkeit

Man sei in der Novelle auf die Forderungen der FPÖ wie etwa zur
qualitativ hochwertigen Lebensmittelversorgung und zur Verankerung
der Ernährungssouveränität eingegangen, so Peter Schmiedlechner (FPÖ)
, daher würden die Freiheitlichen zustimmen. Der beste Schutz vor
einer Krise sei jedoch, schon zuvor die Eigenproduktion der
Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen und diese nicht „zu Tode zu
reglementieren“. Auch Albert Royer (FPÖ) thematisierte ein
„Bauernsterben“ und eine Überbürokratie in der Landwirtschaft. Dazu
kämen sinkende Preise bis hin zur „dunklen Wolke Mercosur“ oder
andere EU-Agrarabkommen. Die beste Krisenvorsorge sei, die Bauern
leben zu lassen, „Ehrlichkeit beim Bauernbund“ sowie mit „Gold
Plating“ aufzuhören.

Georg Strasser (ÖVP) wies auf eine Kampagne des Bauernbunds
„gegen Schleuderpreise“ hin. Was die heutige Novelle betrifft, sei
die Einstimmigkeit nach den Gesprächen mit FPÖ und Grünen ein
wichtiges Signal. Man ziehe mit der Novelle die Lehren aus den
vergangenen Jahren wie etwa aus dem Beginn der Corona-Krise.
Versorgungssicherheit sei nicht nur ein Schlagwort, unterstrich
Bettina Zopf (ÖVP). Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz werde
heute dahingehend geändert, dass der Staat konkrete Möglichkeiten
erhalte, vorausschauend Lebensmittel und Trinkwasser einzulagern und
im Ernstfall einzugreifen.

Die Lebensmittel-Krisenvorsorge beruhe auf zwei Säulen, so
Elisabeth Feichtinger (SPÖ). Einerseits sei eine Abfrage des
Lebensmittelstands umfasst, um strategisch Vorräte aufzubauen,
andererseits seien es Lenkungsmaßnahmen der öffentlichen Hand und
eine faire Verteilung in der Krise. Das wichtigste Fundament „ist und
bleibt“ aber die Landwirtschaft, so Feichtinger. Bernhard Höfler (SPÖ
) betonte, im Dreiecksverhältnis Produzent, Handel und Konsument
sollten alle drei von der Wertschöpfungskette profitieren. Die
Lebensmittelversorgung sei eine Staatspflicht – das bedeute auch,
Menschen vor Preiswucher zu schützen und die heimische Landwirtschaft
mitzunehmen.

Es gelte, die Landwirtschaft auch von Bürokratie zu entfesseln,
so Karin Doppelbauer (NEOS). Mit den Neuerungen im
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz bekomme man klare
Handlungsoptionen, um im Krisenfall den Zugang zu Lebensmitteln
sicherzustellen. Als wichtiges Ermächtigungsgesetz, damit man
Lenkungsmaßnahmen zur Vorsorge setzen könne, bezeichnete Olga
Voglauer (Grüne) die Novelle. Die größten Bedrohungen in Österreich
und Europa für die Ernährungssouveränität seien Hitze- und
Dürreperioden. Es brauche Resilienz in der Bewirtschaftung, daher
werde es wichtig sein, die Biobetriebe so zu fördern, damit sich alle
überlegen würden, in die Bioproduktion einzusteigen. (Fortsetzung
Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.