Wien (OTS) – Der Österreichische Städtebund zeigt sich in einer
ersten Reaktion
über den Ministerratsbeschluss für automationsunterstützte
Zufahrtskontrollen erfreut. Städtebund-Generalsekretär Thomas
Weninger betont: „Im Namen des Österreichischen Städtebundes möchte
ich mich bedanken, dass den langjährigen Forderung der
österreichischen Städte, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen
in verkehrsberuhigten Bereichen durchführen und E-Mopeds vom Radweg
auf die Fahrbahn verlagern zu können mit dem Ministerratsbeschluss
zur 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung Rechnung getragen wird.“
Die österreichischen Städte setzen schon seit vielen Jahrzehnten
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Damit Fahrverbote, Fußgängerzonen
oder Schulstraßen auch tatsächlich von unberechtigten Einfahrten
freigehalten werden können, setzen Städte große Hoffnungen auf
Kennzeichenerfassung bei unberechtigten Einfahrten. Dazu ist
allerdings eine Novelle der Straßenverkehrsordnung erforderlich, die
nach einer Begutachtung im Winter 2025 aktuell von den
Regierungsparteien im Ministerrat beschlossen wurde – sehr zur Freude
der Städte.
Michael Kögl , Vorsitzender des Städtebund-Verkehrsausschusses
und Vizebürgermeister in St. Pölten erklärt: „Als Städte brauchen wir
die Handhabe, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dazu gehört es
auch, den motorisierten Verkehr aus gewissen Zonen herauszuhalten,
Rettungszufahrten freizuhalten und Einfahrten bei
Mobilitätseinschränkung zu ermöglichen. Wir begrüßen eine rasche und
datenschutzkonforme Lösung bei der Schaffung der
automatisationsgestützten Zufahrtskontrolle. Dafür braucht es jetzt
eine umgehende Beschlussfassung als Grundlage zur Umsetzung.“
Ulli Sima , Wiener Mobilitätsstadträtin ist wichtig: „Gemeinsam
mit über 20 anderen Städten in Österreich haben wir uns jahrelang für
die Möglichkeiten eingesetzt, Verkehrsberuhigung via kamerabasierter
Zufahrtskontrolle umsetzen zu können, wie sie in vielen anderen
Städten bereits gängige Praxis ist. Aus welchen Gründen auch immer,
hat die Grüne Ex-Verkehrsministerin Gewessler dies jahrelang
verhindert. Es freut mich, dass durch Minister Peter Hanke nun
endlich die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Wir werden uns
nun anschauen, was die Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf
für Wien konkret bedeuten.“
Die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr betont: „Die Ermöglichung
der bildgestützten Zufahrtskontrolle ist zu begrüßen, zumal auch alle
datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Vorfeld genau geprüft
wurden. In Städten mit vielen und diversen Zu- und
Durchfahrtsregelungen ist es jedenfalls aus dem Blickwinkel der
Angemessenheit einfacher und effizienter, sich auch dieses
Kontrollinstruments zu bedienen. Schäden wie dies etwa durch Poller-
Sicherungen passieren, können vermieden werden.“
Die Grazer Vizebürgermeisterin Judith Schwentner und
stellvertretende Vorsitzende des Städtebund-Verkehrsausschusses sagt:
„Wir haben in Graz zahlreiche Fußgänger:innenzonen und
verkehrsberuhigte Bereiche, in denen es immer wieder zu gefährlichen
Situationen kommt, weil Fahrzeuge unberechtigt ein- oder durchfahren.
Ein klar geregeltes Zufahrtsmanagement gibt uns die nötige Kontrolle
und wäre eine Möglichkeit die Sicherheit und Lebensqualität der
ungeschützten Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen. Jetzt ist
entscheidend, dass die Ankündigungen eine rasche, datenschutzkonforme
Umsetzung finden.“
Der Linzer Bürgermeister Dietmar Prammer und Vizepräsident des
Österreichischen Städtebundes betont: „Ich begrüße die erzielte
Einigung zur automationsunterstützten Zufahrtskontrolle. Für die
Städte eröffnet sich damit erstmals eine praxistaugliche Möglichkeit,
bestehende Zufahrtsbeschränkungen wirksam zu kontrollieren und
sensible Bereiche – insbesondere in der Innenstadt – nachhaltig zu
entlasten. Gerade für die Verkehrsberuhigung im Zentrum ist das ein
wichtiger Schritt. Weniger Durchzugsverkehr bedeutet mehr
Lebensqualität für die Linzerinnen und Linzer, attraktivere
Rahmenbedingungen für das Einkaufen in der Innenstadt und einen
Mehrwert für das Linzer Innenstadtkonzept.“
Bürgermeister Kurt Wallner und Vorsitzender der Städtebund-
Landesgruppe Steiermark erklärt: „Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf
sollen Städte für automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen
endlich Rechtssicherheit bei der Umsetzung bestehender
Verkehrsregelungen erhalten. Dafür hat sich der Österreichische
Städtebund auch über viele Jahre hinweg mit Nachdruck eingesetzt. Für
Leoben bedeutet das eine wesentliche Erleichterung für die Einführung
einer modernen, rechtlich abgesicherten Steuerung unseres
Pollersystems. Das Pollerprojekt steht kurz vor dem Abschluss,
künftig soll die Zufahrt technisch unterstützt und effizient
abgewickelt werden. Ziel ist es, die Sicherheit in der Fußgängerzone
zu gewährleisten, unbefugten Verkehr zu verhindern und gleichzeitig
einen reibungslosen Zulieferverkehr sicherzustellen. So schaffen wir
mehr Aufenthaltsqualität und Verlässlichkeit für alle, die unsere
Innenstadt nutzen.“
Bernhard Zwielehner , Bürgermeister von Ried im Innkreis betont:
„Eine solche Gesetzesmöglichkeit ist ein wichtiger Schritt für mehr
Sicherheit in unseren Städten, gleichzeitig berücksichtigt sie eine
klare Regelung zum Schutz von persönlichen Daten. Für schwächere
Verkehrsteilnehmer:innen können somit die ihnen vorbehaltenen Zonen
besser geschützt werden und auch das Unfallrisiko verringert. Eine
fundierte Verkehrsplanung beinhaltet auch die Überwachung von
Übertretungen, die mit der Gesetzesgrundlage optimal geschaffen
wird.“
Der Bürgermeisterin von Baden Carmen Jeitler-Cincelli ist
wichtig: „Die Badener Innenstadt lebt nicht zuletzt davon, dass die
Menschen in der Fußgängerzone echte Wohlfühlzeit verbringen. Die
Sicherheit der Fußgänger hat dabei oberste Priorität. Mit
automationsunterstützte Ein- und Zufahrtskontrollen mit Kamera- und
Ampelsteuerung (Beispiel für die untere Wassergasse in Baden) möchte
die Stadtgemeinde Baden eine Vorreiterrolle einzunehmen, sobald die
entsprechende Gesetzesvorlage vorliegt.“
Im Begutachtungsverfahren hat der Österreichische Städtebund
unter anderem gefordert, dass die erfassten Fotoaufnahmen nicht für
Ermittlungen nach dem Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) verwendet
werden dürfen, um die Akzeptanz der Systeme zu erhöhen. Dieses
Anliegen wurde in der Regierungsvorlage berücksichtigt.
Andere Forderungen der Städte, wie die Ausweitung auch auf einspurige
Fahrzeuge Radwege, Gehwege und Fahrradstraßen, die die Erfassung von
Fotos der Lenker:innen für die internationale Strafverfolgungen oder
die Ermöglichung von „stand alone“-Lösungen bei der Kontrolle
unberechtigter Einfahrten in Fußgängerzonen sollen allerdings
Datenschutzüberlegungen zum Opfer gefallen und nicht im Beschlusstext
zur 36. StVO-Novelle berücksichtigt worden sein.
„Wir sind auf die finale Regierungsvorlage gespannt, die wir im
Rahmen des Städtebund-Verkehrsausschusses noch genau analysieren
werden. Das wichtigste Anliegen der Städte war es jedoch immer,
automationsunterstützte Kennzeichenerfassung in Bereichen durchführen
zu dürfen, wo heute schon der Fußverkehr eindeutig Vorrang hat und
Autos nur in Ausnahmefällen zufahren dürfen. Diesem überfraktionellen
Wunsch der Städte wurde eindeutig nachgekommen. Ich bedanke mich
hiermit bei allen, die uns auf diesem Weg begleitet und unterstützt
haben,“ so Thomas Weninger abschließend.
Mehr zu automatisierten Ein- und Zufahrtskontrollen auf der
Städtebund-Website:
https://www.staedtebund.gv.at/themen/mobilitaet/automatisierte-ein-
und-zufahrtskontrollen/