Wien (OTS) – Das OLG Wien hat mit Beschluss vom 10.02.2026
entschieden, dass die
Sicherstellung des Flugdatenschreibers (FDR) Cockpit Voice Recorders
(CVR) des AUA-Hagelfluges (OS434) durch die Staatsanwaltschaft (StA)
Korneuburg im Strafverfahren gegen den Piloten, die Co-Pilotin und
die Fluggesellschaft rechtswidrig war.
Zwtl.: Entscheidung des Landesgericht (LG) Korneuburg vom 16.09.2024
Bereits im September 2024 entschied das LG Korneuburg – aus
unserer Sicht richtig – dass die Beschwerden der Beschuldigten im
Strafverfahren betreffend den AUA-Hagelflug zurückzuweisen waren. Aus
Sicht des LG Korneuburg sei die Sicherstellung und Auswertung der
zentralen Beweismittel FDR und CVR, durch die StA Korneuburg, bereits
zulässig, wenn der AUA-Hagelflug als „schwere Störung“ und nicht erst
als „Unfall“ einzustufen sei. Nachdem der AUA-Hagelflug zumindest als
„schwere Störung“ eingestuft wurde, war die Sicherstellung nach
Ansicht des LG Korneuburg jedenfalls zulässig.
Zwtl.: Entscheidung des OLG Wien vom 10.02.2026
Aufgrund der Beschwerde der Beschuldigten, im bei der StA
Korneuburg anhängigen Strafverfahren, wurde nun die Entscheidung des
LG Korneuburg aufgehoben und die Sicherstellung durch die StA
Korneuburg für rechtswidrig erklärt. Eine Auswertung, der für die
Aufklärung des Hagelfluges wichtigsten Beweismittel, ist daher
derzeit nicht möglich. Das OLG Wien befand die Rechtsansicht des LG
Korneuburg für unrichtig und entschied, dass eine Sicherstellung und
Auswertung nur bei einem als „Unfall“ einzustufenden Vorfall zulässig
sei.
Zwtl.: Mangelhaftigkeit der Entscheidung des OLG Wien
Fakt ist, dass verschiedene Experten, so wie der von der StA
Korneuburg beigezogene Sachverständige oder die französische
Fluguntersuchungsstelle (BEA)), sogar die Ansicht vertreten, dass der
AUA-Hagelflug als „Unfall“ eingestuft hätte werden können. Das OLG
Wien verweist sogar auf die Ansicht des von der StA Korneuburg
beigezogenen Sachverständigen, der seine Meinung im Rahmen einer
Dienstbesprechung mit dem zuständigen Staatsanwalt der StA Korneuburg
teilte.
Der Sachverständige wird im diesbezüglichen Protokoll wie folgt
zitiert:
„SV teilt mit, man kann den Vorfall auch als Unfall sehen, hier
ist neben der VO 996/2010 die VO 376/2014 anzuwenden; durch den
Vorfall ist mehr als ein System betroffen, nämlich das Wetterradar,
die Fluggeschwindigkeitssensoren und die Windschutzscheibe“
Das OLG Wien hielt die Einschätzung des Sachverständigen wohl für
nicht ausreichend relevant und führte aus, dass dieser seine Ansicht
„nur am Rande angedeutet hatte“.
Insbesondere unter der Berücksichtigung der juristischen und
europarechtkonformen Auslegung der Begrifflichkeiten des
innerstaatlichen Gesetzes durch das LG Korneuburg und der fachlichen
Meinung des von der StA Korneuburg beigezogenen Sachverständigen,
dass der AUA-Hagelflug auch als „Unfall“ definiert werden kann,
erachten wir den Beschluss des OLG Wien als mangelhaft und unrichtig.
Besonders bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Bedeutung
die das OLG Wien der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB)
zumisst. Das OLG führt aus, dass die SUB den AUA-Hagelflug als
„Unfall“ hätte einstufen müssen, damit die Sicherstellung zulässig
gewesen wäre. Es sei hierzu nur am Rande bemerkt, dass parallel zum
Strafverfahren gegen den Piloten, die Co-Pilotin und die
Fluggesellschaft auch ein Strafverfahren gegen Organe der SUB bei der
StA Wien aufgrund von Korruptionsverdacht lief.
Zwtl.: Ergebnis
Festzuhalten ist, dass das OLG Wien die Sicherstellung und die
Auswertung der maßgeblichen Beweismittel verhinderte, weil es die
Auffassung vertritt, dass eine solche nur bei Vorliegen eines
„Unfalls“ möglich sei. Es handelt sich somit faktisch nicht um eine
technische Entscheidung, sondern um eine rein juristische
Spitzfindigkeit. Der Unterschied zwischen einer „schweren Störung“
und einem „Unfall“ im Sinne der Luftfahrt ist praktisch nur das
Ergebnis. In einem Fall kann ein Flugzeug schwer beschädigt (wie im
Fall des AUA-Hagelfluges) gerade noch landen und im anderen stürzt es
ab. Es liegt somit nur an der österreichischen Gesetzgebung, dass der
StA Korneuburg sowohl die Sicherstellung als auch die Auswertung der
zentralen Beweismittel verwehrt wird.
Es ist somit paradox, dass die Privatbeteiligten nun keine
Aufklärung für den beinahe Absturz des AUA-Hagelfluges erlangen, nur
weil das Flugzeug nicht abgestürzt ist. Aus Sicht der
Privatbeteiligten und aus unserer Sicht wird die Aufklärung des AUA-
Hagelfluges durch den Beschluss des OLG Wien massiv behindert.
Offensichtlich muss man erst abstürzen, um zu erfahren, warum man
abgestürzt ist.
Aus unserer Sicht ist nun jedenfalls eine Anregung zur Erhebung
einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an die
Generalprokuratur sowie das Bundeministerium für Justiz zu richten,
um diesen Missstand und den Beschluss des OLG Wien anzufechten.
Weiters wird derzeit noch die Erhebung einer Beschwerde an den VfGH
sowie an den EGMR geprüft, da die von uns vertretenen
Privatbeteiligten noch immer die Hoffnung der Aufklärung haben.
Im parallel laufenden Strafverfahren gegen Organe der SUB,
welches aktuell eingestellt wurde, wird darüber hinaus jedenfalls ein
Fortführungsantrag mit den nun erlangten neuen Erkenntnissen
gestellt.
Medien ist zu entnehmen, dass die AUA die Entscheidung des OLG
Wien begrüßt, obwohl diese im bisherigen Verfahrensverlauf immer
wieder darauf hingewiesen hat, dass sie an einer Aufklärung des AUA-
Hagelfluges interessiert sei. Wenn die AUA es ernst mit diesem
Bekenntnis meint, dann hat sie nun die Möglichkeit die zentralen
Beweismittel FDR und CVR zu veröffentlichen, wozu sie hiermit
aufgefordert wird.
Abschließend ergeht auch eine Aufforderung an den Gesetzgeber den
gesetzlichen Missstand hinsichtlich der Kompetenzen der StA im Falle
von „schweren Störungen“, welcher ausschließlich zu Lasten der Opfer
geht, unverzüglich mit Initiativantrag, am besten rückwirkend, zu
beseitigen.
Für Rückfragen steht Ihnen Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List (0664
4276465) gerne zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie die
maßgeblichen Entscheidungen des OLG Wien und des LG Korneuburg auf
unserer Homepage unter folgendem Link:
https://www.ralist.at/de/presse/category/aua-hagelflug